Freitag, 24. August 2018

Update zur erhöhten Familienbeihilfe

Zur Info! +++

Ich habe gerade mit einer Frau Grössing vom Finanzamt telefoniert!
Also, wenn das erwachsene KInd von der öffentlichen Hand finanziert wird, sprich Mindestsicherung bezieht, dann gibt es in Zukunft KEINE Familienbeihilfe mehr, wenn das Kind 18 ist und NICHT zu Hause lebt! Lebt euer Kind weiterhin bei Euch, dann bleibt alles gleich! Sofern euer Kind nicht arbeitsfähig ist! Bekommt euer Kind Lehrlingsentschädigung durch IBA oder ÜBA Lehre, und wird von euch überwiegend über Wasser gehalten, sprich bezieht es keine Mindestsicherung, dann bekommt ihr weiterhin Familienbeihilfe bis das Kind fertig gelernt hat!

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