Mittwoch, 22. August 2018

Eine neue bösartige Umsetzung der Regierung!


+++Zornig+++Zornig+++Zornig


Eine neue bösartige Umsetzung der Regierung! 

Diese Zeilen hat heute eines unserer Mitglieder, nämlich Christine Utrata (Be different dogs) auf unserer Gruppenseite gepostet (Danke für die Info liebe Christine):

Eine Betroffene hat mir gestern diese Info geschickt.
Die neue Regierung setzt gerade eine Streichung der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen im Vollbetreuten Wohnen um.Beginnend mit dem Bundesland NÖ.
Das bedeutet völlige Verarmung von Behinderten die auf Vollbetreutes Wohnen angewiesen sind.
Ist euch das auch bekannt ...

...wir konnten es zuerst gar nicht glauben ABER
...die Echtheit dieses Wahnsinns wurde uns so eben bestätigt: 


Lt. Auskunft Finanzamt: Ja für Menschen die Vollbetreut werden wird die Familienbeihilfe einbehalten, da die Öffentliche Hand überwiegend für den Lebensunterhalt aufkommt. Ausnahme: Wenn die Eltern Kostenersatz leisten. Bei Menschen mit Behinderung die in eigenen Wohnungen wohnen detto. Nur Menschen die zu Hause betreut werden wird die erhöhte Familienbeihilfe ausbezahlt. Gilt ab Juni und wurde vom Finanzministerium bestimmt da die Eltern wenn kein Kostenersatz geleistet wird auch kein Anrecht auf Familienbeihilfe haben.



Dankeschön an unser Mitglied Cornelia Hava Neser für´s Nachfragen und informieren!

Hier noch eine Zusatzinfo unseres Mitglieds Karin Helbig (Dankeschön für die Info!):

Habe gerade eine ähnliche Information von Finanzamt bekommen, allerdings differenzierter, denn es gibt ja Eltern, die von Kostenersatz befreit sind,da sie ein zu geringes Einkommen haben. So lange das Kind auch zu Hause Zeit verbringt z.B. am Wochenende und die Eltern für Gewand oder Ähnliches aufkommen bleibt die Familienbeihilfe. Sollten sich Eltern gar nicht mehr um das Kind kümmern ( keine Besuche oder Aufenthalte zu Hause)wird diese einbehalten. Sämtliche Bedürfnisse werden von der Einrichtung abgedeckt.Ist der Betreute Waise erhält er / sie eine Waisenrente , die eh bis auf ein Taschengeld einbehalten wird und die Familienbeihilfe wird ausbezahlt.

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