Montag, 30. Juli 2018




Sozialministerin Hartinger-Klein EUR 150,- zum Leben sind genug!



Liebe Frau Sozialministerin, was soll man sich da denken?


Ich kann nicht fassen, dass man überhaupt annehmen kann, dass man mit EUR 150,- pro Monat leben kann!

EGAL ob

Asylant, 
Mindestsicherungsbezieher, 
Notstandshilfebezieher, 
Arbeitsuchender
Pensionist oder 
Arbeiter und somit Steuerzahler!!! 


NIEMAND in diesem Land sollte gezwungen sein von EUR 150,- / Monat leben zu müssen!

Bei 5,-/Tag für´s Essen bleibt es ja nicht ! Das hat nichts mit der Realität zu tun!

Beate Hartinger-Klein geht davon aus, dass man, wenn man die Miete für die Wohnung "eh" bezahlt bekommt, mit EUR 150,- "überleben" kann.

Was bitte ist aber mit

Strom (naja man kann auch im Dunkeln sitzen)
Gas
Heizung od FW (im Sommer braucht man eh nicht heizen und im Winter kann man sich ja warme Kleidung zu Hause anziehen. Duschen/Baden? Wird wohl überbewertet, es gibt ja eh das "Tröpferlbad"! Achso ja, nicht mal das ist gratis!
Telefon (braucht Dich eh keiner erreichen)
Internet (wird heute benötigt, weil ja bereits alles über das Internet bewerkstelligt werden soll. E-Banking, Anträge von Amtswegen, etc.- wird überbewertet irgendwo hat schon noch eine Post oder Bank offen und selbst die Ämter haben irgendwann geöffnet!)
Hygieneartikel (geh bitte - braucht keiner! Schon gar nicht im Sommer! ;) )
Gewand brauchen wir eh kein Neues ;) Die immer wieder aufgebrochenen HUMANA Tonnen tun es auch!
Öffi-Ticket (fahr schwarz, dann hast wenigstens gleich die sonst fehlende "Action" in Deinem Leben! Oder geh schlicht und einfach zu Fuß! Du hast es ein bissl weiter? Wen interessierts
... war sonst noch was?

...


Dienstag, 24. Juli 2018

SHG Treffen - 24.07.2018

Liebe Alle!


Zur Info

bezüglich unseres heutigen Treffens ein ganz herzliches Dankeschön an die Mamas und Papas die heute wieder dabei waren. Es gab wieder sehr interessante Themen und Einzelfallgeschichten und eine ganz traurige Nachricht (nochmal unser herzliches Beileid von der ganzen Gruppe).

Unser geplanter  Flohmarkt wurde kurz angesprochen und wurde auch über einen eventuellen "Betriebsausflug" gesprochen.

Weitere Details werden noch folgen.

Vielen Dank auch an die Familie Steiner fürs Kommen und Dabeisein.

Unser nächstes Treffen findet am Dienstag, den 28. August 2018, 10.00 Uhr statt.




Freitag, 20. Juli 2018

Nächstes SHG Treffen und Charity-Flohmarkt

Liebe Leute

zur Erinnerung: Kommenden Dienstag, 24.07. ist es wieder so weit: Unser nächstes SHG Treffen findet wieder statt! Von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr! Ihr könnt gerne eure Kinder mitnehmen! Meine Tochter wird mich wahrscheinlich diesmal auch begleiten. Es wird eine kurze Rückblende geben: was hat sich bisher getan. Einzelfallgeschichten und Aktuelles und eine kurze Vorschau über den geplanten Charity-Flohmarkt unserer Gruppe. Wer kann und will mitmachen, wer kann was beisteuern, etc.. Es gibt schon jetzt die Möglichkeit einfach eine kurze E-MAIL zu schicken, wenn ihr eine Familie nominieren wollt. Einfach den Namen und ein paar Sätze, warum genau diese Familie unterstützt werden soll. Ihr könnt euch selbstverständlich auch selbst nominieren, wenn ihr dringend Unterstützung benötigt.

Sämtliche Einnahmen des Charity-Flohmarktes sollen einer nominierten Familie zur Verfügung gestellt werden. Wird eine höhere Summe erreicht, dann kann man es eventuell auch an eine zweite Familie aufteilen.

Sämtliche nominierte "Fälle" bzw. Familien werden mittels Liste zur Abstimmung gebracht. Also jeder von euch wird mit entscheiden können.

Also die Nominierungen werden bereits jetzt angenommen (enthindert@a1.net).

Wann der Flohmarkt genau stattfinden wird, wird demnächst bekannt gegeben.

Ich bin schon fleißig am Sammeln und freue mich auf Hilfe.😉😘

Weiteres werden wir am kommenden Dienstag besprechen.

Freue mich schon auf Euch!

Liebe Grüße, Claudia

Lesetipp des Projekts 

Lesetipp: Foster vergessen

In ihrem neuen Buch "Foster vergessen" beschreibt die Autorin Dianne Touchell das Leben eines 7-jährigen Jungen mit seinem an Alzheimer erkrankten Vater.

Buchcover: Foster vergessen
(c) Carlsen Verlag
Vielleicht kommt dir das bekannt vor. Dass Erwachsene immer öfter Dinge vergessen und sie einem immer fremder werden. Dass man sich als Kind oder Teenager immer mehr um den Erwachsenen kümmert. Und eines Tages sind die Rollen vertauscht! So wie in der Geschichte "Foster vergessen" von Dianne Touchell:
Als Fosters Vater an Alzheimer erkrankt, verliert er nach und nach all seine Erinnerungen. Und Foster seinen Vater, so wie er ihn gekannt hat. Es beginnt ganz schleichend. Dass Fosters Vater Sachen vergisst. Den Herd auszustellen zum Beispiel. Oder einen wichtigen Termin bei der Arbeit. Am Anfang macht sich der Foster noch keine Gedanken deswegen, denn schließlich vergisst er selbst ja auch manchmal was. Doch dann häufen sich die Vorfälle und Foster versteht einfach nicht, warum das Gedächtnis seines Vaters immer löchriger wird und mehr und mehr Sachen daraus verschwinden. Und was, wenn er auch ihn, Foster, irgendwann ganz vergessen wird?
Eine zu Herzen gehende Geschichte, die das Leben eines siebenjährigen Jungen im Umgang mit seinem an Alzheimer erkrankten Vater beschreibt.
Foster vergessen
Dianne Touchell
Roman, für Jugendliche ab 14 Jahren
Königskinderverlag, Hamburg
Preis: 16,99 EUR im Buchhandel

Zustände im Pflegeheim - neuerlicher Fall in der Steiermark

Danke Gerhard Lichtenauer für die treffende Analyse👍


Guter Ansatz: nicht nur auf die strafrechtliche Verantwortung zu sehen, sondern darüber hinaus die Ursachen solcher Fehlentwicklungen und Missstände zu analysieren. Institutionelle Beratungsresistenz, ungepflegte Fehlerkultur, systemische Kontrollphobie, Multiorganversagen bis hin zum organisierten Systemverbrechen sind eben keine Kategorie im StGB.

Eigentlich müsste es längst parlamentarische Untersuchungen, Wahrheitskommission und Tribunale ohne Ende geben, wer oder was in dieser Eugenik-Republik für die ökonomistisch motivierte Massenvernachlässigungs- und Diskriminierungsgewalt, persistente Menschenrechts-Ignoranz und -Delinquenz sowie die intransigente Verwerfung von Menschenwürde und Grundrechten verantwortlich ist.

"... Die Staatsanwaltschaft ist eingeschaltet - aber auch das Land werde eine unabhängige Untersuchungskommission einsetzen, kündigte Drexler an: „Es geht uns darum, dass wir hier eine lückenlose Aufklärung zustande bringen, um durch eine konsequente Aufarbeitung das Vertrauen in unsere Häuser zu stärken.“
... Die aktuellen Misshandlungsvorwürfe seien nur die Spitze eines Eisbergs, der in einem Meer von Strukturmängeln schwimme, so Kräuter ... 100 Heime werden jedes Jahr von der Volksanwaltschaft unangekündigt besucht: „In der Hälfte aller Fälle ist nicht genügend diplomiertes Personal im Nachtdienst, und in 77 Prozent aller Heime wird nicht genügend Supervision angeboten für die Pfleger, die sich in den allermeisten Fällen sehr bemühen. Außerdem stellen wir eine bedenkliche Medikation in 56 Prozent der Alten- und Pflegeheime fest.“ ..."

Montag, 16. Juli 2018

Stellungnahme der Elterngruppe zum Rundschreiben des Elternvereins

Zur Info! Unsere offizielle Stellungnahme zum Rundschreiben des Elternvereins A! Ich habe das Schreiben heute per E-Mail abgesendet.
STELLUNGNAHME:
Sehr geehrte Frau B! 
Sehr geehrte Schulleitung Fr. Dipl. Päd. K!
Sehr geehrter Elternverein des Schulcampus A!
Es ist uns eine Rundmail Ihrerseits zugespielt worden, die uns mit Verlaub, furchtbar entsetzt und verärgert hat.
Als Eltern von beeinträchtigten Kindern sind wir über die Annahme, dass man sich vor unseren Kindern „fürchtet“ sehr erstaunt und können wir Ihre Rundmail ganz und gar nicht nachvollziehen. Wir gehen davon aus, dass das Thema Inklusion an Ihrer Schule noch nicht diskutiert wurde?
*Liebe Eltern*
* ich möchte Entwarnung geben, unsere Kinder kommen mit der 2. Klasse in den 2. Stock nach oben, aber die Kinder mit besonderen Bedürfnissen weichen in eine andere Schule* ?
*Es braucht also keiner Bedenken oder Angst haben.* ?
*Lieben Gruss*
*B* ??
Das ist eine Rundmail an die "besorgten" Eltern des Schulcampus A, Wien von der Vorsitzenden des Elternvereins B.
Vor wen oder was möchten Sie denn die Eltern „Entwarnen“?
Die Kinder mit besonderen Bedürfnissen weichen in eine andere Schule (Smile)?
Es braucht keine Bedenken oder Angst zu haben?
Darf man fragen was Sie denn befürchten, wenn beeinträchtigte Kinder mit Ihren „normalen“ Kindern gemeinsam eine Schule bzw. eine Klasse besuchen, passieren soll?
Diese unsere „bösen“ beeinträchtigten Kinder vor denen man „jetzt keine Bedenken oder Angst mehr haben muss“, sind genau so lieb, böse, grantig, lustig, pupertär, traurig, verwundert, verliebt, verängstigt, hinterlistig, freundlich, anlehnungsbedürftig, etc.,
wie jeder andere gesunde Mensch,...wie jedes andere gesunde Kind!
Nicht unsere Kinder haben das Problem mit beeinträchtigten Menschen, es ist ein Vorurteil unserer Gesellschaft, behaftet mit Scham und Abwehr sowie der Barriere im Kopf und fast ausschließlich durch Eltern und Pädagogen weitergegeben.
Natürlich sind hier nicht alle Eltern und auch nicht alle Pädagogen „über einen Kamm zu scheren!“
Wir ersuche als Selbsthilfegruppe bzw. Gruppe von Eltern als pflegende Angehörige, deren Kinder mit Beeinträchtigungen leben, zukünftig solche Rundschreiben bitte anders zu formulieren und eine Ausgrenzungspolitik unter den Eltern sowie eine schwere Diskriminierung von beeinträchtigten Menschen zu unterlassen.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis und Ihr Bemühen!
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen!
Claudia Sengeis
und die Selbsthilfegruppe ENTHINDERT

Sonntag, 15. Juli 2018

Böses Rundschreiben von Eltern, die nicht bereit sind über den Tellerrand zu sehen!

Gerade hat eine Mama folgenden Text in unserer Gruppe gepostet:

*Liebe Eltern*

* ich möchte Entwarnung geben, unsere Kinder kommen mit der 2. Klasse in den 2. Stock nach oben, aber die Kinder mit besonderen Bedürfnissen weichen in eine andere Schule* 😊
*Es braucht also keiner Bedenken oder Angst haben.* 😊

*Lieben Gruss*
*B* 🤗🤗

Das ist eine Rundmail an die "besorgten" Eltern des Schulcampus Attemsgasse, Wien 22, des Elternvereins .

Unsere Kinder sind ja Monster vor denen man gesunde Kinder schützen soll... Ich kotz im Quadrat.


Bin so verärgert, wenn ich solche Posts lese. Hey Leute bitte, dass geht gar nicht! Menschen mit Beeinträchtigungen sind keine Monster!

Die sind genau so lieb, böse, krantig, lustig, pupertär,  traurig, verwundert, verliebt, verängstigt, hinterlistig, freundlich, anlehnungsbedürftig,  etc., wie jeder andere gesunde Mensch,...wie jedes andere gesunde Kind!

Traurig, dass man das in unserer Gesellschaft klar stellen muss!😭👎

Warnhinweis zu Neurontin und Lyrica


Zur Info! Vor Neurontin und Lyrica wird gewarnt!


http://healthizfitness.com/2018/06/07/neurontin-und-lyrica-sind-ein-todesurteil-fur-neue-hirnsynapsen-schockierende-studie-bitte-teilen-sie-diese-informationen/

Donnerstag, 12. Juli 2018

Offener Brief zum Thema pflegende Angehörige

Hier mal ein öffentliches Schreiben unserer SHG ENTHINDERT, dass wir Anfang des Jahres an alle Oppositionsparteien geschickt haben. Von der SPÖ haben wir einen Anruf erhalten, man könne aber zu dem Thema nicht wirklich viel sagen, man müsse sich mit der neuen Behindertensprecherin in Verbindung setzen. Dass haben wir bereits getan und sind wir Birgit Sandler sehr dankbar für ein gutes erstes Gespräch. Es gab sonst keine Rückmeldungen!

Hier mal zum Nachlesen worum es denn eigentlich geht:


Viel liest man über pflegende Angehörige, über Menschen mit Beeinträchtigungen. Sehr viel wurde diesbezüglich thematisiert bzw. auch umgesetzt. Es gibt viele Vereine und Unterstützung für diese Menschen, sowie für pflegende Angehörige (z. B. IG-pflegende Angehörige). Eine wirklich tolle Sache!
Nun gibt es aber eine Gruppe, die so gut wie nie erwähnt bzw. bedacht wird -  sei es bei Umsetzung von Gesetzen, als auch bei Berücksichtigung von Studien, Interessenvertretung, etc. Dies ist die
Gruppe von pflegenden Angehörigen von Kindern mit Beeinträchtigungen jeden Alters
Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist eine großartige Sache. Für jeden ist etwas dabei. Die Situation von  jungen Erwachsenen mit intellektuellen Beeinträchtigungen scheint hier aber nicht bedacht worden zu sein.
Eine Studie über die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen wurde vom Sozialministerium in Auftrag gegeben, pflegende Angehörige von Kindern mit Behinderungen, mj. oder erwachsen, wurden aber laut Auskunft der Universität Wien, die diese Studie durchführt, nicht mit einbezogen.
Oft geht man fälschlicherweise davon aus, dass pflegende Angehörige die Möglichkeit haben, sich ein „Netzwerk“ aufzubauen bzw. dass sie eines haben. Das ist leider eine vollkommen falsche Annahme. Es gibt viele Alleinerziehende, die auf Unterstützung, wie die der Mindestsicherung angewiesen sind, die keinen familiären und finanziellen Hintergrund  haben. Unter diesen Umständen ist es  sehr schwer, auch noch  berufstätig zu sein.
Laut derzeitiger Rechtslage ist eine Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der BMS, der Einsatz der Arbeitskraft. Aber der Einsatz der Arbeitskraft darf insbesondere dann nicht verlangt werden, wenn pflegende Angehörige mit zumindest der Pflegestufe 3 überwiegend betreut werden. Die BMS sieht somit Leistungen für all jene vor, die aufgrund der Pflege keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können und auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen können.
Soweit pflegende Angehörige jedoch das Pflegegeld für ihre Leistungen erhalten, wird ihnen dieses als Einkommen in der BMS angerechnet.
Erfreulicherweise, hat man in Wien schon umgedacht, und ab 01.01.2018 geplant, das Pflegegeld hier nicht mehr als Einkommen anzurechnen.
Durch die neue Regierung, wird dies aber möglicherweise wieder in Frage gestellt werden.
Laut Plan von ÖVP/FPÖ will man das OÖ bzw. das NÖ BMS Modell auf Bundesebene durchsetzen.
Das wiederum würde uns massiv unter Druck setzen. Für uns pflegende Angehörige von beeinträchtigten Kindern, wäre das Wiener Modell das einzig optimale, mit dem wir auch unseren Lebensunterhalt bestreiten können. Alle anderen Modelle würden uns finanziell  schwer treffen und massiv in der Lebensgestaltung behindern.
Viele von unseren Kindern bleiben, auch wenn sie bereits erwachsen sind, zu Hause wohnen. Das ist in fast allen Fällen auch deren eigener Wunsch.
Mit den BMS Modellen von OÖ und NÖ auf Bundesebene, wäre aber ein selbstbestimmtes Leben unmöglich.
Denn in OÖ z.B. bekommt ein behinderter Erwachsener, sofern er zu Hause wohnen bleibt, eine BMS von max. EUR 212,- zur Verfügung gestellt. Wenn nicht die Eltern bzw. sogar die Großeltern, ein eigenes Einkommen haben. In Wien ist ein erwachsener Mensch mit Beeinträchtigung, mit dem vollen Bezug der BMS, ein eigenständiger Mensch, mit eigenem  Geld, und hat somit die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Leben. In OÖ ist das nicht der Fall.
Eine Hilfestellung könnte sein, dass das Wiener BMS Modell für  Menschen mit Beeinträchtigung, sowie deren pflegende Angehörige (ab Stufe 3, wenn es keine Möglichkeit gibt, einer Arbeit nachzugehen), auf Bundesebene angedacht wird.
***
Wien ist eine großartige Stadt und auch beim Angebot von Tagesstätten und Betreuungseinrichtungen ein Paradebeispiel. Leider leiden viele Mitstreiter von betroffenen Kindern (egal ob mj. oder volljährig) in den anderen Bundesländern, vor allem im ländlichen Raum sehr darunter, dass man hier bisher den Ausbau von Tagesstätten „vermieden“ hat.
Eine Hilfestellung wäre hier ein massiver Ausbau von Tageszentren und Tagesstrukturen im ländlichen Raum und den Bundesländern.
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Auch das Problem der 24 Std. Pflege betrifft einige der Mitstreiter in massivem Ausmaß. Sowohl bei der Finanzierung, als auch bei der Qualitätssicherung.
Eine Hilfestellung wären hier dringende massive Verbesserungen. Mehr finanzielle Unterstützung oder günstigere Vertragsbedingungen sowie eine qualitative Verbesserung.
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Ebenfalls ein großes Problem für pflegende Angehörige von  Kindern mit Beeinträchtigungen, vor allem bei psychischen Erkrankungen stellt die Einstellung der erhöhten Familienbeihilfe für junge Erwachsene ab 18 Jahren, mit einem Schweregrad der Behinderung von mindestens 50%, dar (so sie nicht studieren und daheim wohnen).
Laut der derzeitigen Rechtslage ist bei einem Arbeitsversuch gemäß § 8 Abs 6a Familienlastenausgleichsgesetz, folgende Gegebenheit:
Wenn bei einer Person mittels Sachverständigengutachten eine dauernde Erwerbsunfähigkeit (als Dauerzustand) gestellt wurde und Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht, diese Person dann einen Arbeitsversuch unternimmt, wobei in der Folge das Einkommen die im § 5 Abs. 1 normierte Einkommensgrenze übersteigt, besteht für dieses Kalenderjahr kein Anspruch auf die Familienbeihilfe; fällt das Einkommen in einem nachfolgenden Kalenderjahr wieder unter die genannte Grenze, kann der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe wieder aufleben.
Tatsache ist, dass gerade bei Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen, wie z.B. AD(H)S, Borderlinestörung, Lernschwächen bzw.  verminderter Intelligenz, etc. eine Arbeitssuche bzw. eine Lehrstellensuche erheblich erschwert ist. Tatsache ist auch, dass in diesen Fällen oft durch die Erkrankung längere Krankenstände, längere Ausfälle bzw. auch vermehrt Abbrüche von Lehren, etc. vorkommen. Aufgrund der Grunderkrankung sind dann diese  jungen Menschen sowieso schon massiv unter Druck und benachteiligt. Ab 18 Jahren zählen AMS Kurse, Produktionsschulen, etc. zu einem Arbeitsversuch. Somit erhalten diese jungen Erwachsenen dann keine erhöhte Familienbeihilfe mehr. Sind auch von vergünstigten  Monatsmarken für die Öffis und sonstigen Vergünstigungen ausgeschlossen, es sei denn, sie befinden sich in einem Lehrverhältnis. Dies ist aber, wie oben bereits erwähnt, oft nicht in einem Durchgang zu erbringen.
Eine Hilfestellung hierbei wäre, wenn man zumindest, wie z. B. bei Studierenden, durchgehend bis 24,  aber auf alle Fälle bis zur Beendigung eines Lernzieles (also meist Lehrabschluss),  die erhöhte Familienbeihilfe erhalten würde.
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Auch ein Punkt ist das Problem mit den Hilfsmitteln. Die einen bekommen sie zur Verfügung gestellt, die anderen nicht. Auch das ist von der Krankenversicherung und dem Bundesland abhängig.
Eine Hilfestellung wäre auch hier eine Einigung auf das Wiener Modell auf Bundesebene.
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Eine psychologische, psychiatrische bzw. physikalische Therapie, in Form von  Hausbesuchen auf Krankenkasse,  wäre in vielen Fällen sehr notwendig.
***
Ein letzter wichtiger Punkt  ist das Problem mit den Behörden. Hier können alle pflegenden Angehörigen wohl „ein Lied singen“.
Der Umgang der Behörden, der Ämter, der Krankenkassen etc. mit pflegenden Angehörigen ist oft sehr problematisch. Nicht nur, dass wir immer wieder neu beantragen müssen, immer wieder Wochen und Monate auf Erledigung warten, und zu „Bittstellern der Nation“ werden, ist der teilweise sehr respektlose Umgang mit uns und unseren Kindern ein sehr trauriger und unangenehmer Umstand. Auch die Willkür der GutachterInnen stellt ein großes Problem dar. „von oben“ kommt die Empfehlung  Pflegestufen zu reduzieren und/oder Behindertengrade zu herab zu setzen.Ein trauriger Umstand, wenn man mit Gutachtern darüber diskutieren muss, welchen „Aufwand“ man als Elternteil in der Pflege betreibt. Überhaupt werden Eltern bei Behörden, Ämtern, Spitälern, Ärzten, Gutachten, etc. nicht eingebunden. Man fährt gerne „über sie drüber“, denn in der Realität sind  nur „Experten“ im Stande, über Pflegeaufwand, Umgang mit den Betroffenen, etc. zu entscheiden. Man setzt die Eltern damit ständig unter Druck und das ständiges „nicht wissen, wie es ausgeht“, wenn man z. B. Behindertenpass, Parkausweis, Parkplatz, Rollstuhl, Pflegestufe, etc. beantragt oder verlängern lassen muss, ist sehr belastend.
Wir, pflegende Angehörige von Kindern mit Beeinträchtigungen JEDEN Alters, sitzen im selben Boot. Die einen im „Oberdeck“ (also wenn z. B. ein familiäres Netzwerk vorhanden ist), die anderen im „Unterdeck“ (z.B. alleinerziehend – ohne familiäre Unterstützung). Trotzdem rudern wir gemeinsam durchs Meer und kein politischer und/oder gesellschaftlicher Hafen  lässt uns „an Land gehen“.
Politische und gesellschaftliche Unterstützung, sowie konkrete Verbesserungen wären  wünschenswert.

Offener Brief

Hier ein weiteres Schreiben unserer Gruppe gemeinsam mit dem Verein Lobby4kids zum Thema Mindestsicherung (auch an alle Oppositionsparteien geschickt). SPÖ hat zumindest zurückgerufen. NEOS haben eine Mail geschickt mit einer sehr frechen absichtlichen Themenverfehlung.


Hier unser öffentliches Schreiben:


Anliegen und Forderungen von Eltern als pflegenden Angehörigen ihrer Kinder
betreffend Mindestsicherung
Viel liest man über pflegende Angehörige, über Menschen mit Beeinträchtigungen. Über die Pflege im Alter, etc.. Sehr viel wurde und wird diesbezüglich thematisiert.
Nun gibt es aber eine Gruppe, die so gut wie nie erwähnt bzw. bedacht wird -  sei es bei Umsetzung von Gesetzen, als auch bei Berücksichtigung von Studien, Interessenvertretung, etc..
Dies ist die
Gruppe von pflegenden Angehörigen von Kindern mit Beeinträchtigungen jeden Alters
Tatsache ist, dass die jetztige Regierung bzw. Bundeskanzler Sebastian Kurz bei Menschen wie uns und unseren Kinder den Sparstift ansetzen möchte.
Zahlen, Daten, Fakten: Quelle Statistik Austria
Jede 4. Familie in Österreich ist von der Pflege eines Angehörigen betroffen
2017 gab es 456.650 Pflegegeldbezieher in Österreich
rund 16% der Pflegegeldbezieher werden Stationär betreut
2% nehmen 24 Std. Pflege in Anspruch
rund 83% werden von pflegenden Angehörigen zu Hause betreut
Hinzu kommen rund 42.700 Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 ! Jahren, die als pflegende Angehörige ihrer Eltern und Geschwister fungieren. (Die Dunkelziffer wird wohl, alleine aus Scham und Unwissenheit, wesentlich höher sein)
Rund 100.000 Österreicher leiden an einer demenziellen Erkrankung (steigend)
12% gaben in einer Studie zur Situation pflegender Angehöriger an, dass in ihrer ländlichen Umgebung KEIN mobiler Dienst vor Ort ist
42% können sich finaziell keinen Pflegedienst leisten!
Ca. 55% der pflegenden Angehörigen (überwiegend Frauen) erhalten ein Brutto-Monatseinkommen von weniger als EUR 860,-
Oft geht man fälschlicherweise davon aus, dass pflegende Angehörige die Möglichkeit haben, sich ein „Netzwerk“ aufzubauen bzw. dass sie eines haben. Das ist leider eine vollkommen falsche Annahme. Es gibt viele Alleinerziehende, viele Alleinbetreuende, die auf Unterstützung, wie die der Mindestsicherung angewiesen sind, die keinen familiären und finanziellen Hintergrund  haben. Unter diesen Umständen ist es  sehr schwer, auch noch  berufstätig zu sein.
Laut derzeitiger Rechtslage ist eine Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der BMS, der Einsatz der Arbeitskraft. Aber der Einsatz der Arbeitskraft darf insbesondere dann nicht verlangt werden, wenn pflegende Angehörige mit zumindest der Pflegestufe 3 überwiegend betreut werden. Die BMS sieht somit Leistungen für all jene vor, die aufgrund der Pflege keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können und auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen können.
Soweit pflegende Angehörige jedoch das Pflegegeld für ihre Leistungen erhalten, wird ihnen dieses als Einkommen in der BMS teilweise noch immer angerechnet.
Erfreulicherweise, hat man in Wien umgedacht, und sollte ab 01.01.2018 , das Pflegegeld hier nicht mehr als Einkommen angerechnet werden.
Durch die neue Regierung, wird dies aber in Frage gestellt!
Laut Plan von Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache will man das OÖ bzw. das NÖ BMS Modell auf Bundesebene durchsetzen. Frau Sozialministerin Hartinger-Klein bevorzugt das Vorarlberger Modell.
Das wiederum würde uns massiv unter Druck setzen. Für uns pflegende Angehörige von beeinträchtigten Kindern, ist das Wiener Modell das einzige , mit dem wir auch unseren Lebensunterhalt, als pflegende Angehörige, bestreiten können. Alle anderen Modelle würden uns finanziell  schwer treffen und massiv in der Lebensgestaltung behindern. Da man aber doch immer wieder propagiert, dass man die Pflege zu Hause mehr unterstützen möchte, passt diese Umgestaltung hier nicht zusammen.
Viele von unseren Kindern bleiben, auch wenn sie bereits erwachsen sind, zu Hause wohnen. Nicht alle beeinträchtigten Menschen möchten von zu Hause ausziehen.
Mit den BMS Modellen von OÖ und NÖ auf Bundesebene, wäre aber ein selbstbestimmtes Leben unmöglich.
Denn in OÖ z.B. bekommt ein behinderter Erwachsener, sofern er zu Hause wohnen bleibt, eine BMS von max. EUR 212,- zur Verfügung gestellt. Wenn nicht die Eltern bzw. sogar die Großeltern, ein eigenes Einkommen haben. Wir haben in unserer SHG Mütter aus OÖ, deren erwachsene Kinder keinen Cent BMS erhalten.
In Wien ist ein erwachsener Mensch mit Beeinträchtigung, mit dem vollen Bezug der BMS, ein eigenständiger Mensch, mit eigenem  Geld, und hat somit die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Leben. In OÖ ist das nicht der Fall.
Das von Christian Kern „ins Herz geschlossene“ Vorarlberger Modell mag im ersten Moment gut und richtig erscheinen. Doch ist hier zu befürchten, dass in vielen Fällen dann wieder die „Amtswillkür“ zuschlägt und die Anträge ungleich genehmigt werden. Damit müssen wir uns ja leider auch in Wien immer wieder „herumschlagen“.
Zahlen, Daten, Fakten zur BMS:
BMS 2016
Österreich Gesamt: davon in Wien:
307.533 Personen 173.484
davon Alleinerziehend davon in Wien:
59.050 28.946
mit einer volljährigen Person im gemeinsamen Haushalt lebend bei Bezug von Familienbeihilfe:
21.164 3.088 (in Wien)
Der Frauenanteil in Österreich (gesamt) beträgt 37% (113.778 Personen)
27% (83.818 Personen) sind Kinder
15% Alleinerziehende
32% Paare
2016 waren es
65% Bedarfsgemeinschaft mit Bezugsdauer von: 7-12 Monaten


20% Bezugsdauer max. 3 Monate


16% 4-6 Monate

Die Durchschnittsdauer betrug 8,1 Monate
(Soviel zu: „Die Leut, die sich in der sozialen Hängematte ausruhen“)
***
Richtig ist, dass Eltern von beeinträchtigten Kindern in erster Linie ELTERN sind, Was aber nicht berücksichtigt wird ist, dass beeinträchtigte Kinder zumeist von Geburt an ein „Pflegefall“ sind und dass die Situation einen großen Unterschied zum „normalen“ Elterndasein ausmacht (Zeitaufwand, finanzieller Aufwand, psychische und physische Belastung).
Einerseits wird über eine Kostenexplosion in der Pflege diskutiert, obwohl Ressoursen und  Personal gar nicht vorhanden sind und wird die Unterbringung in Heimen mit der Begründung der Arbeitsplatzbeschaffung vorangetrieben (Zwangsverheimung).
Andererseits vergleicht man etwaige Ausgaben für die Pflege und Betreuung von beeinträchtigten Kindern im eigenen Haushalt, mit der Pflege in einer Unterbringung, so kommt dem Steuerzahler die Unterstützung der Pflege zu Hause wesentlich günstiger.
Zahlen, Daten, Fakten:
Pflegegeld in Stufen:
Stufe 1 EUR 157,30 65 Std.
Stufe 2 EUR 290,00 95 Std.
Stufe 3 EUR 451,80 120 Std.
Stufe 4 EUR 677,60 160 Std.
Stufe 5 EUR 920,30 180 Std. +
Stufe 6 EUR 1.258,20 180 Std. +
Stufe 7 EUR 1.688,90 180 Std. +
Ein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe für den Pflegegeldbezieher vermindert den Auszahlungsbetag um EUR 60,-
Geht man jetzt von den erwachsenen Kindern aus, die im gemeinsamen Haushalt leben und die BMS als Dauerleistung beziehen, weil diese dauerhaft arbeitsunfähig sind,  und zählt man den pflegenden Angehörigen hinzu (bei voller Auszahlung der BMS), so erhält man einen Betrag von EUR 1.728,80
Geht man jetzt davon aus, dass man ab Pflegestufe 3 bei überwiegender Betreuung des pflegenden Kindes, keiner Erwerbstätigkeit nachkommen muss bzw. kann, so würden sich  mit der Einberechnung des Pflegegeldes nach Abzug der EUR 60 folgende Beträge ergeben:
ab Pflegestufe 3:
(BMS für das zu pflegende erwachsene Kind samt BMS pflegender Elternteil, samt Pflegegeld abzüglich der EUR 60,-)
Stufe 3 EUR 2.120,60
Stufe 4 EUR 2.346,40
Stufe 5 EUR 2.589,10
Stufe 6 EUR 2.927,70
Stufe 7 EUR 3.357,70
(Im Übrigen, fahren wir nicht mit Mopeds spazieren, die wir vom Pflegegeld bzw. der BMS unserer Kinder bezahlt haben!)
Durchschnittliche Kosten für eine Pflegeplatz / Tag:
TARIFE JE LEISTUNGSBEREICH täglich PFLEGEPLATZ –
allgemeine Pflege und Betreuung
Pflegegeldstufe 3 166,52
Pflegegeldstufe 4 178,26
Pflegegeldstufe 5 193,93
Pflegegeldstufe 6 215,82
Pflegegeldstufe 7 248,66
Abwesenheitstarif 73,49
KURZZEITPFLEGE Leistung REMOBILISATION
Pflegegeldstufe 3 271,78
Pflegegeldstufe 4 283,50
Pflegegeldstufe 5 299,18
Pflegegeldstufe 6 321,06
Pflegegeldstufe 7 353,91
Abwesenheitstarif 82,04
Unterstütztes / betreutes WOHNEN mit VORÜBERGEHENDER PFLEGE und Betreuung Pflegegeldstufe 3 220,48
Pflegegeldstufe 4 232,22
Pflegegeldstufe 5 247,89
Pflegegeldstufe 6 269,78
Pflegegeldstufe 7 302,62
(Sämtliche Beträge sind Tagesbeträge)
Nimmt man jetzt die untersten Werte und vergleicht sie, so kann man durchaus feststellen, dass die Pflege zu Hause, trotzdem man den pflegenden Angehörigen „mit unterstützt“ wesentlich günstiger kommt, als eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.
 
Die Verstragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen!
Bei Dauerleistungsbeziehern der BMS ist dies hinfällig, weil diese Personen als „arbeitsunfähig“ gelten. Bei allen anderen Personen, die einer geregelten Arbeit in Werkstätten nachgehen und nur Taschengeld erhalten, könnte man die „BMS“ umwandeln in Lohn. Mit geringem Abzug für eine eigene Pensionsvorsorge.
Tatsache ist, dass bei der geplanten Kürzung durch Kurz und Strache bei der BMS, viele Betroffene um ihre Existenz bangen müssen. Nicht weil sie sich in der sozialen Hängematte ausruhen, sondern weil sie gar keine Möglichkeit haben einer geregelten Arbeit nachzugehen und sich somit selbst zu erhalten.
Wir ersuchen gemeinsam als Betroffene:
Die Oppositionsparteien mögen uns ganz dringen helfen und uns dabei unterstützen, dass die Regierung das Wiener BMS Modell einheitlich zugunsten ALLER Betroffenen in Österreich, die durch Krankheit, Beeinträchtigung oder Pflegeleistung (pflegende Angehörige), keiner geregelten Arbeit nachgehen können,   zu unterstützen und zu gewähren.



SHG ENTHINDERT und
Lobby4kids – Kinderlobby Wien, am 25.04.2018

Offener Brief zum Thema Mindestsicherung und Lohn statt Taschengeld

Offener Brief

Hier noch ein paar Zeilen zum Thema Mindestsicherung bzw. Lohn/Gehalt statt Taschengeld!


Thema Mindestsicherung: Vorhaben der Regierung zur  Kürzung ! Dringende Hilfe für pflegende Angehörige und beeinträchtigte Menschen !
Das Thema Mindestsicherung ist ja derzeit leider in aller Munde. Nicht zum Vorteil von Betroffenen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache wollen die Mindestsicherung auf Bundesebene für ALLE kürzen. Bevorzugt werden das OÖ, das NÖ oder das Vorarlberger Modell. Tatsache ist, dass sämtliche Modelle mit, mehr oder weniger starken Kürzungen verbunden sind. Betroffene sind dem perfiden gegeneinander Ausspielen der Regierung völlig ausgeliefert. Daher brauchen diese Menschen dringend die Unterstützung durch die Opposition! Die Wiener Mindestsicherung sollte hier zur Vorlage genommen werden, da es dass einzig menschliche und Existenz sichernde Modell ist.
Damit aber für die Zukunft Betroffene, als pflegende Angehörige und beeinträchtigte  sowie kranke Menschen die dauerhaft arbeitsunfähig sind, von perfiden Plänen durch die Regierung nicht mehr unter Druck kommen und unter die „Räder“ haben wir uns hiezu Gedanken gemacht. Wie kann man diese Menschen in Zukunft diesbezüglich schützen und ihnen trotzdem ein lebenswertes und auch selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Lohn statt Taschengeld (wie derzeit groß Diskutiert, weil sehr wichtig)
Menschen, deren Leistungsfähigkeit unter 50% eines nicht behinderten Menschen reicht, sind meist in einer Tagesstruktur oder Werkstätte beschäftigt. In diesen Beschäftigungswerkstätten erhalten sie völlig unabhängig vom Umfang ihrer Arbeitsleistungen jedoch nur ein Taschengeld in der Höhe von 1,- EURO / Tag.  Diese Beschäftigungen werden rechtlich nicht als Arbeitsverhältnis angesehen. Die Beschäftigten sind nur unfall-, aber aus ihrer Beschäftigung weder kranken- noch pensionsversichert.
Eine Idee hiezu wäre:
Das Wiener BMS Modell auf bundesweite einheitliche Ebene für ALLE, die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können, zu stellen.
Für all die Jenigen, die in einer Tagesstruktur oder Werkstätte arbeiten, die Auszahlung durch das AMS zu gewährleisten statt über die MA 40 (so wie man die Leistung bei diversen Arbeitsprojekten derzeit für alle arbeitsfähigen beeinträchtigten Menschen gewährleistet).
Wenn die Auszahlung dann über das AMS erfolgt, sind diese Menschen auch krankenversichert.
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Eine weitere Möglichkeit bezüglich Pensionsversicherung sehen wir bei der Einbehaltung der EUR 60,- für das Finanzamt bei gleichzeitiger Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe und Pflegegeld!  Hier könnte man die einbehaltenen EUR 60,- an das Finanzamt, wie bereits von der SPÖ vor der Wahl vorgehabt, „wegfallen“ lassen,
aber statt dessen, diese EUR 60,- monatlich auf ein eigens errichtetes Pensionskonto für jeden beeinträchtigten und dauerhaft arbeitsunfähigen Menschen einbezahlen.
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Pflegende Angehörige:
Da ständig die BMS diskutiert wird, sowohl bei der Höhe, als auch beim Sinn der Auszahlung, etc. schlagen wir auch hier eine Idee zur Veränderung vor:
Tatsache ist, dass nur das Wiener BMS Modell auch für pflegende Angehörige die einzige Existenzsicherung bedeutet. Da diese aber rechtlich nicht verankert ist und Gefahr läuft auch immer wieder zum Spielball in der Politik zu werden, schlagen wir Betroffene eine zur rechtlichen und finanziellen Absicherung für pflegende Angehörige Änderung diesbezüglich vor:
Eine Idee hinzu wäre:
Statt dem Wiener BMS Modell einheitlich auf Bundesebene schlagen wir eine
Umbenennung auf Betreuungsgeld statt Mindestsicherung (fix auszuzahlen ab der Pflegestufe 3, in Höhe der derzeitigen Wiener BMS, vor.
Weiters sollen bei dieser Auszahlung eines Betreuungsgeldes KEINE anderen eventuellen  Einkommen im gemeinsamen Haushalt lebender Dritter berechnet werden. Keine Anrechnung von Partnern oder erwachsenen Kindern. Dieses Betreuungsgeld soll ausschließlich dem pflegenden Angehörigen zu gute kommen, der den zu pflegenden betreut!
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Dieses Betreuungsgeld sollte aber für ALLE ausbezahlt und geltend gemacht werden können, die einen Angehörigen ab der Pflegestufe 3. pflegen, egal ob in Partnerschaft oder Alleinerziehend bzw. Alleinbetreuend! OHNE Anrechnung von etwaigen Einkommen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (auch nicht bei erwachsenen Kindern, Ehepartnern oder Lebensgemeinschaften) !
Wien, am 02.05.2018 SHG ENTHINDERT

Dienstag, 10. Juli 2018

Mit 18 im Altersheim!



Dieser Kurzbericht zeigt, was in Deutschland mit jungen beeinträchtigten Menschen passiert, wenn nirgendwo ein Platz bereit ist. Traurigerweise passiert dass derzeit auch in Österreich! Wenn Dein beeinträchtigtes erwachsenes Kind ganz schnell einen Platz benötigt, dann landet es erstmal in einem Alters-bzw. Pflegeheim! Darum kommt es auch bei uns vor, dass ganz junge beeintächtigte Menschen im Pflege- bzw. Altersheim landen und dort vor sich hin vegetieren!😭
Mit-18-Jahren-ins-Altersheim!

Update der Steiners zu deren Treffen mit Birgit Sandler

Danke an Anton und Maria Lubei-Steiner für euren unglaublichen energievollen Einsatz und Euer Engagement für Betroffene! Anton und Maria Lubei-Steiner sind ja selbst seit vielen Jahren Aktivisten und freut es mich unglaublich, dass sie auch Mitglieder in unserer Gruppe sind. Hier ein Update von den beiden betreffend Treffen mit Birgit Sandler (Behindertensprecherin SPÖ)

                     👏👏👏👍👍👍


Anton & Maria Lubei-Steiner, dass gestrige dreistündige Gespräch mit Birgit Sandler (Behindertensprecherin der SPÖ) war sehr interessant, informativ, aufschlussreich und konstruktiv. Birgit Sandler hat uns zugesichert, dass es auf jeden Fall noch weitere Gespräche mit uns, mit den Aktivisten unseres Internetforums, mit betroffenen Bürgern, Behindertenvereinen, Selbsthilfegruppen und auch mit den pflegenden Angehörigen geben wird, damit sie sich über die Forderungen der unabhängigen selbstvertretenden MmB oder Krankheit ein besseres Bild machen kann. Birgit Sandler hat unsere harte Kritik, bezüglich der jahrzehntelangen höchst vernachlässigten Behindertenpolitik, die von der ÖVP wie auch von der SPÖ absolut unzureichend betrieben wurde/wird, sehr ernst genommen und sie hat unsere offenen und ehrlichen Worte sehr wertgeschätzt‼️👍

Wir haben über die vielen Missstände diskutiert und vor allem die konkrete Forderung gestellt, dass es für MmB oder Krankheit eine unabhängige Selbstvertretung gegenüber der Politik geben muss und was besonders wichtig ist, auch innerhalb der SPÖ‼️✌️

Wir haben dezidiert unseren Standpunkt dargelegt, dass wir keine Fremdbestimmung mehr wollen und aus diesem Grunde die derzeitigen selbsternannten behindertenpolitischen "Behindertenvertreter", wie den ÖBR und unter anderem auch die Vertreter der Wohlfahrts-Segregationsunternehmen, die sich anmaßen das Sprachrohr für „alle“ MmB oder Krankheit gegenüber der Politik zu sein, absolut nicht mehr akzeptieren werden‼️✊
https://www.facebook.com/birgit.rainer.79

Montag, 9. Juli 2018

Antwort-E-Mails von Abgeordneten zum 12 Std. Tag

Hier noch zwei weitere Antwort-E-Mails zweier Abgeordneter bezüglich 12 Std. Tag 
nochmal der engagierten Mama für die Rückmeldung und die Erlaubnis zur Veröffentlichung!


Sehr geehrte Frau ...,

die Diskussion über eine Flexibilisierung der Arbeitszeit im Sinne einer freiwilligen Ausweitung führen wir seit mindestens 5 Jahren - besonders auch auf Sozialpartnerebene.
In der letzten Gesetzgebungsperiode unter dem ehemaligen Bundeskanzler Kern gab es eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern, dass bis Mitte das Jahres 2017 eine Einigung zu erzielen ist, andernfalls die Politik eine Entscheidung treffen wird. Die Sozialpartner einigten sich 2017 im Grundsatz auf ein Papier zur Arbeitszeitflexibilisierung, welches aber aus wahltaktischen Gründen dann nicht mehr zum Abschluss kam.
Auf diesem Sozialpartnerpapier aufbauend wurde nun die Initiative zur Arbeitszeitflexibilisierung im Parlament gestartet, welche folgende Eckpunkte enthält:

·         Der generelle 8-Stunden Tag und die 40 Stunden-Woche bleiben nach wie vor bestehen.
·         Im Durchschnitt darf nicht mehr als 48 Stunden (Höchstarbeitszeit) in 17 Wochen gearbeitet werden (= geltende EU-Arbeitszeitrichtlinie). Der Mythos der Arbeitszeit von 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche ist FALSCH!
·         Kollektivvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt.
·         Neue Betriebsvereinbarungen können jederzeit abgeschlossen werden.
·         Freiwilligkeitsgarantie gesichert: Es wird eine Freiwilligkeitsgarantie im Gesetz für die 11. und 12. Arbeitsstunde verankert – der Arbeitnehmer kann die 11. und 12. Überstunde ohne Angabe von Gründen ablehnen.
·         Geld oder Freizeit – ich such es mir selbst aus: Es wird ein Wahlrecht für den Arbeitnehmer verankert, das ermöglicht frei zu wählen, ob die 11. und 12. Überstunde in Zeit oder Geld ausgeglichen wird (natürlich inklusive Zuschläge).
·         Sowohl die Freiwilligkeit als auch die Abgeltung der Überstunden sind wesentliche Eckpunkte der Arbeitszeitflexibilisierung und wird im Gesetz verankert.
·         Die 4-Tage Woche wird weiterentwickelt: Bei der Gleitzeit bleibt die bisherige Regelung unverändert (Normalarbeitszeit bis 10 Stunden möglich) – eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit bei Gleitzeitvereinbarungen bis zu 12 Stunden ist nur möglich, wenn der Zeitausgleich in ganzen Tagen erfolgen kann und auch in Verbindung mit dem Wochenende (4-Tage-Woche).
·         Wenn es bei der Gleitzeit zu Überstunden kommt (Mehrarbeit, die vom Arbeitgeber angeordnet wird), dann sind diese natürlich mit Zuschlägen abzugelten (nochmal explizit im Gesetzestext verankert).

Im Übrigen hat auch die SPÖ unter Kern (als sie noch in der Regierung waren) im Jän. 2017 im sogenannten „Plan A“ gefordert: „Wir brauchen Modelle, die auf beiden Seiten Flexibilität ermöglichen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren private Situation sich ändert, und für Unternehmen, die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flexibler einsetzen wollen.“

Abschließend darf ich an die Sachlichkeit in dieser Diskussion appellieren: Wir haben weder den Bedarf, hier in Jubelchöre auszubrechen, als wäre das die größte Veränderung der Arbeitswelt in den letzten Jahrzehnten, noch ist es sinnvoll, Angst zu machen und Menschen zu verunsichern, ohne dass das eigentlich notwendig ist. Richtig ist vielmehr, dass wir im 21. Jahrhundert, in einer modernen Welt leben, dass sich die Art und Weise, wie wir arbeiten, dass sich auch die Art und Weise, wie wir Freizeit gestalten, geändert haben und dass das Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein ganz anderes ist als in vorherigen Jahrhunderten. Die Politik ist aufgefordert dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu liefern und sie weiter zu entwickeln.

Beste Grüße

August Wöginger 
Klubobmann

Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
Pavillon Nord/Burg, Heldenplatz 11
A-1017 Wien
Tel: +43 1 40110 4400
Fax: +43 1 40110 49901
august.woeginger@oevpklub.at





Sehr sehr geehrte Frau ...,

Die Diskussion über eine Flexibilisierung der Arbeitszeit im Sinne einer freiwilligen Ausweitung führen wir seit mindestens 5 Jahren - besonders auch auf Sozialpartnerebene. 
In der letzten Gesetzgebungsperiode unter dem ehemaligen Bundeskanzler Kern gab es eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern, dass bis Mitte das Jahres 2017 eine Einigung zu erzielen ist, andernfalls die Politik eine Entscheidung treffen wird. Die Sozialpartner einigten sich 2017 im Grundsatz auf ein Papier zur Arbeitszeitflexibilisierung, welches aber aus wahltaktischen Gründen dann nicht mehr zum Abschluss kam. 
Auf diesem Sozialpartnerpapier aufbauend wurde nun die Initiative zur Arbeitszeitflexibilisierung im Parlament gestartet, welche folgende Eckpunkte enthält:

·      Der generelle 8-Stunden Tag und die 40 Stunden-Woche bleiben nach wie vor bestehen. 
·      Im Durchschnitt darf nicht mehr als 48 Stunden (Höchstarbeitszeit) in 17 Wochen gearbeitet werden (= geltende EU-Arbeitszeitrichtlinie). Der Mythos der Arbeitszeit von 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche ist FALSCH!
·      Kollektivvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt.
·      Neue Betriebsvereinbarungen können jederzeit abgeschlossen werden.
·      Freiwilligkeitsgarantie gesichert: Es wird eine Freiwilligkeitsgarantie im Gesetz für die 11. und 12. Arbeitsstunde verankert – der Arbeitnehmer kann die 11. und 12. Überstunde ohne Angabe von Gründen ablehnen.
·      Geld oder Freizeit – ich such es mir selbst aus: Es wird ein Wahlrecht für den Arbeitnehmer verankert, das ermöglicht frei zu wählen, ob die 11. und 12. Überstunde in Zeit oder Geld ausgeglichen wird (natürlich inklusive Zuschläge).
·      Sowohl die Freiwilligkeit als auch die Abgeltung der Überstunden sind wesentliche Eckpunkte der Arbeitszeitflexibilisierung und wird im Gesetz verankert.
·      Die 4-Tage Woche wird weiterentwickelt: Bei der Gleitzeit bleibt die bisherige Regelung unverändert (Normalarbeitszeit bis 10 Stunden möglich) – eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit bei Gleitzeitvereinbarungen bis zu 12 Stunden ist nur möglich, wenn der Zeitausgleich in ganzen Tagen erfolgen kann und auch in Verbindung mit dem Wochenende (4-Tage-Woche).
·      Wenn es bei der Gleitzeit zu Überstunden kommt (Mehrarbeit, die vom Arbeitgeber angeordnet wird), dann sind diese natürlich mit Zuschlägen abzugelten (nochmal explizit im Gesetzestext verankert).

Bei der von Ihnen angesprochenen Thematik mit der Betreuung von Eltern eines behinderten Kindes ist genau das Gegenteil ist der Fall: Auch heute ist diese Begründung schon Grund genug um Überstunden zu verweigern, nachdem man dieser Betreuungspflicht nachgehen muss und durch die neue Rechtslage wird dies noch klarer geregelt. Somit erhalten sie mehr Rechtssicherheit!

Freundliche Grüße,

Wolfgang Gerstl
  

Sprüche - so wahr!


Sonntag, 8. Juli 2018

Nein zum 12 Std Tag


Ich sage hiermit
an eine ganz tolle und engagierte Mama aus unserer Gruppe für ihren Einsatz!

Zum Thema 12 Std. Tag gab es ein Rundschreiben, man möge bitte an alle Abgeordneten von ÖVP und FPÖ schreiben (hier auch ein Dankeschön an die Familie Steiner für deren Einsatz) , dass der 12 Std. Tag auch Menschen mit Behinderung trifft und diese damit noch mehr unter Druck stehen und noch weniger Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt haben, als sowieso schon der Fall. Auch pflegende Angehörige, sofern ihnen eine Teilnahme am Arbeitsmarkt durch die Pflege des Angehörigen überhaupt möglich,  werden massiv betroffen sein. 

Hier dankenswerter Weise ihre Antwort:

Antowrten?! ich habe auf das Rundmail an alle Abgeordnetetn 3 Antworten (113 Abgeordnete) bekommen - die war am Geilsten.

Sehr geehrte Frau ...,

Vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihre offenen Worte. Gerade Ihre Situation zeigt, wie wichtig es war, im Gesetz die bedingungslose Freiwilligkeit zu verankern, wobei schon ursprünglich Betreuungspflichten als berücksichtigungswürdiger Grund vorgesehen waren. Somit bin ich sicher, dass es für Sie zu keinen Schwierigkeiten kommen wird und – abgesehen von Ihrem Rechtsanspruch auf Freiwilligkeit – auch jede(r) für Ihre Situation größtes Verständnis haben wird.
Mit herzlichen Grüßen

Josef Smolle -Univ.-Prof. Dr. Josef Smolle
Neue Medien in der Medizinischen Wissensvermittlung und -verarbeitung

Was bitte Herr Josef Smolle soll uns diese Aussage jetzt sagen? Es wird zu keinen Schwierigkeiten kommen? Es ist doch schon bisher kaum möglich gewesen am 1. Arbeitsmarkt in solchen Situationen zu bestehen! Dadurch wird der Druck massiv erhöht und man wird noch mehr dazu gedrängt werden, "seine Kinder doch in eine der tollen Unterbringungen zu geben". Sehr lebensfremde und empathielose Aussage !!! 

Freitag, 6. Juli 2018

Leserantworten zum Thema Mindestsicherung

Gerade gefunden! Danke Anton Steiner für die Veröffentlichung! Ich bin erschüttert, erzürnt, entsetzt ❗ Geht's noch ❓

"Behinderte brauchen nicht soviel Geld, weil sie eh keinen Aktivitäten nachkommen können? Behinderte brauchen keine Hygiene, weil sie eh einen geschützten Arbeitsplatz haben❓" +++ Behinderte müssen eh Nicht-Behinderten gegenüber dankbar sein, weil die mehr bringen für die Gesellschaft ❓❗

Hey geht's noch ❓ Welch abartige Aussagen sind das bitte ❓ Wenn die ernst gemeint sind, dann muss man diese Menschen aber dringend über Menschenrechte aufklären und Mal nachfragen warum die so emphathielos durch die Welt gehen❗ Zum Fremdschämen ❗


Kommentare ZUR MINDESTSICHERUNG im BIZEPS
 Günther, Antworten
13.03.2018, 11:07
Ich finde die Argumentation des VfGH unlogisch. Die Mindestsicherung ist dazu da, das mindeste zum Leben abzudecken. es ist ja logisch, dass ein Behinderter weniger braucht, weil er weniger ausgeht durch mangelnde Kontakte, viele Barrieren u.ä. Außerdem ist sein Arbeitsplatz geschützt, sodass er weder auf Kleidung noch auf die Hygiene achten muss. Eine familie mit 3 Kindern braucht nicht mehr als mit 6, weil die Größeren ihr Gewand samt Unterwäsche an die Kleinen weiterreichen. Es gibt ja auch wiederverwendbare Windeln.
    Hubert, Antworten ZUR MINDESTSICHERUNG im BIZEPS
    20.03.2018, 10:16
    Natürlich sind wir keine Menschen zweiter Klasse, wir dürfen den nichtbehinderten Menschen aber nicht zur Last fallen. Wir Behinderten sind weniger als die Nichtbehinderten und deshalb müssen wir uns damit abfinden. In einer Demokratie bestimmt die Mehrheit und nicht die Minderheit und die Nichtbehinderten machen doch viel mehr für uns als wir zahlenmäßig ausmachen.

    Günther, Antworten
    19.03.2018, 13:08

    Lieber Namensvetter,

    Ich möchte Ihnen nicht zu Nahe treten, aber mir Ahnungslosigkeit zu unterstellen schlägt dem Fass den Boden aus. Behinderung verursacht kosten, ja. Dafür gibt es das Pflegegeld und diverse sachleistungen. Das Pflegegeld mag zu gering bemessen, die Barrierefreiheit mangelhaft sein. Ich habe mich lediglich mit der Mindestsicherung befasst.
    Natürlich können Behinderte auf ihre Hygiene achten, aber es wird von ihnen kaum jemand dies erwarten. Wie gesagt haben viele Behinderte auch niemanden, der Ansprüche stellen könnte. Somit leisten sie sich einen Luxus, der der Allgemeinheit nicht aufgebürdet werden kann. Und was hilft bitte mehr Geld gegen mangelnde Barrierefreiheit?
Ich hoffe, ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrückt.

Wie wird Eduard auf diese Kommentare reagieren?

Donnerstag, 5. Juli 2018

Medikamentenrückruf

Zur Info! Falls jemand bei euch betroffen ist oder ihr jemanden kennt der betroffen sein könnte!

Achtung! Achtung!
Rückruf folgender valsartanhaltiger Arzneispezialitäten:

Valsartan von folgenden Herstellern

1a Pharma
+pharma
Sandoz
Stada
ratiopharm
Actavis
G.L Pharma

Bitte nicht mehr einnehmen und eine Alternative von Arzt verschreiben lassen!

Freundliche Begutachtung

Weil es gerade so passt!

Immerwieder höre ich von den "verabscheuungswürdigen" Gutachtern bezüglich der Begutachtung von Pflegegeld und erhöhter Familienbeihilfe oder bezüglich Einstufung des Grades der Behinderung! Ich habe hier auf unserem Blog ja vor ein paar Tagen ein paar "Schmankerl" gepostet!

Ich selbst kann diesbezüglich auch schon "ganze Bücher" damit füllen!

ABER,

es gibt auch positive Erfahrungen! Selten aber doch!

Ich war heute mit meinem Sohn bei einer Begutachtung bezüglich erhöhter Familienbeihilfe! Ich war so angenehm überrascht über die Freundlichkeit die man uns entgegen gebracht hat! Die Gutachterin hat sich mit meinem Sohn befasst, hat mit ihm kommuniziert, hat sich ihn wirklich genau angesehen! Sie hat mich als Mutter einbezogen, man hat sich ernst genommen und kompetent gefühlt! Es wurde tatsächlich zugehört ! Einfach toll! Dass gibt Hoffnung!!!👍👍👍 Und es geht doch!👏👏👏

Erzählt uns doch auch von euren Erfahrungen! Entweder in den Kommentaren oder per E-Mail oder kommt einfach zu unseren Treffen!😉 LG Claudia

Nein zum 12 Std Tag

Auch wenn man im ersten Moment vielleicht nicht darüber nachdenkt und glaubt, mein Kind kann das eh nicht treffen, viele Kinder und Jugendliche, mit und ohne Beeinträchtigung, können davon betroffen sein!

Der 12 Std. Tag kann auch DEIN Kind treffen.
Die Kürzung der Mindestsicherung kann auch DEIN Kind treffen.
Die Abschaffung der Notstandshilfe kann auch DEIN Kind treffen.
Die Halbierung der Lehrlingsentschädigung bei ÜBA und IBA Lehre kann auch DEIN Kind treffen:

MEIN Kind trifft es! Und zwar furchtbar hart und in mehrerlei Hinsicht!

Ich bin sauer, entsetzt, erschüttert und ohne Worte! 


Dienstag, 3. Juli 2018

Assistenzhunde - Be different dogs



Sollte jemand Interesse an einem Assistenzhund haben oder einen benötigen, wir haben eine ganz tolle entzückende Mama in der Gruppe, die selbst eine FB-Gruppe, zu diesem so wichtigen Thema,  ins Leben gerufen hat. Sie kann euch alles über das Thema Assistenzhunde erzählen. Sie weiß Bescheid. Auch hat ihre Tochter selbst einen ganz entzückenden "Aufpasser".

Einfach auf den Link klicken und euch mit ihr in Verbindung setzen. Wer kein FB hat kann uns auch gerne über unsere E-Mail enthindert@a1.net erreichen. Wir leiten eure Fragen gerne weiter.

be different dogs

Montag, 2. Juli 2018

Superhands

Ihr habt Kinder oder kennt Kinder die bei der Pflege und Betreuung eines Elternteils oder eines Geschwisterkindes als pflegende Angehörige fungieren? Diese Kinder brauchen dringend Unterstützung. Sie leisten Unglaubliches und befinden sich oft in einer ständigen Ausnahmesituation.
Betroffen sind rund 40.000 bis 45.000 Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 5! und 18 Jahren!





Hier kann das Projekt superhands weiterhelfen.

Aufgaben
superhands möchte dich in deinem Pflegealltag entlasten und dir wieder mehr Freizeit ermöglichen! Gemeinsam finden wir für dich und deine Familie eine passende Lösung für mögliche Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Pflege des Familienmitglieds.

https://www.superhands.at/ hilft Kindern und Jugendlichen, die Angehörige pflegen. superhands ist ein Projekt der Johanniter.


Schmankerl von und bei Gutachter-Terminen



Kennt ihr das auch?

Wieder ein Termin zum Gutachter. Wieder bange Tage und Stunden. Wieder schweißgebadet bis die Erleichterung kommt.

Unglaublich!

Jedesmal aufs Neue bin ich panisch, genau dass, was man wohl von uns erwartet!

Habt ihr denn auch schon zur Antwort bekommen: "Die Order kommt von ganz Oben"!

Was auch immer dass heißen mag. Wer bitte sind die "ganz Oben"? Im Folgenden ein paar Beispiele, vielleicht habt ihr so etwas ähnliches ja auch schon zu hören bekommen:

Hier ein paar "Gusto-Stückerln" von betroffenen Eltern:


Bei einer Pflegegeld Begutachtung erklärte man, dass es „egal sei, welche Befunde man vorlege und von wem die Befunde stammen, da das Kind noch nie psychiatrisch Stationär war, kann sein „Fall“ ganz und gar nicht so schlimm sein.“ (Es ist mehrfach-beeinträchtigt und hat unter anderem Epilepsie, Tremor mani, frühkindlichen Autismus und paranoide Schizophrenie).

Ein Mädl hat bei der Begutachtung bezüglich Behindertenausweis (Grad 50%) erklärt bekommen, „dass es ihr eh gut gehen muss und sie keines Falls irgendeine Art von Depressionen haben kann und auch kein ADHS, wenn sie immer pünktlich zur Arbeit erscheinen kann.“ (Soll sie in Zukunft ständig unpünktlich kommen und ständig ihre Arbeitstrainings und Arbeitsprojekte gefährden? Sie hat eine leichte Intelligenzminderung und könnte unter anderem dadurch nur schwer einer Arbeit am ersten Arbeitsmarkt nachgehen.)


Frühkindlicher Autismus – Sohn war noch nicht volljährig – man war der Meinung, „dass eh alles nicht so schlimm sei und man froh sein soll, denn wenn der Sohn erwachsen sei, dann sei er doch eh völlig gesund. Da gibt es viel schlimmere Fälle.“(frühkindlicher Autismus – nur bei Kindern?).



Ein behindertes Kind und einen Vollzeitjob- des werden´s net schaffen, sie werden scheitern“.

So wie der da drinnen liegt, kann der in keine Gruppe gehen.“


Begleitung zur Begutachtung bezüglich Pflegegeld: „Normalerweise kommt da nur die Mutter mit rein. Des reicht vollkommen, sonst hab ich da zu viele Leute herinnen die der Meinung sind, dass sie es besser wissen“.


Humaner Weise bekommen Sie die Stufe 2...“


Ist das genetisch veranlagt?... ist ja nicht so schlimm es ist ja nicht das einzige Kind auf der Welt... Erklären sie mir nur kurz...., da ich viel zu tun habe und nicht viel Zeit. Vorbefunde lese ich nicht...“

So schlimm ist des doch gar nicht... erkenne da kein Problem...“

Chronisch krankes Kind mit sehr hohem IQ – Mutter bekommt zu hören: Na mit dem werden`s sowieso mal überfordert sein und noch viele Schwierigkeiten haben.“

Man bekommt auch zu hören, dass das Kind „familienunfähig“ sei und man selbst ist natürlich ständig „überfordert“ und „es gibt doch eh Einrichtungen“.

Für das Kind gibt es keine Diagnose, er ist halt anders. Er ist normal aber seine Gefühle sind halt verstärkt. Erklären Sie mir, wie sie mit so einem Kind leben können?“

Eine Ärztin, die als Gutachterin fungierte hat ein Kind untersucht und da dieses bei der Untersuchung einfach nicht mitmachen wollte, steht nun im Befund „Kind kann nichts“.

Hätten Sie ihr Kind nicht so gut gefördert, dann hätten´s halt jetzt eine höhere Pflegestufe.“


Wir haben hier in Österreich wunderbare Heime“


Sie kriegen eh kein zweites Kind gel?“


Da haben´s halt jetzt zwei von „Denen“, super“


Zum Kind: „Du bist 15 und kannst nicht mal eine Waschmaschine anstellen?“


Zu einem inkontinenten Teenie: „Du gehst echt mit der Windelhose in die Schule?


Ich rate ihnen ganz dringend von weiteren Kindern ab“.


Wir wollen die Diagnose jetzt nicht auch noch schlechter machen als sie ist.“


...bei so einem kaputten Hirn“..


Meine Güte immer ist alles autistisch. Der ist nicht autistisch und wird schon noch anfange zu reden, wenn er will.“ (tatsächliche Diagnose – frühkindlicher Autismus, nonverbal).


Gutachterin zu 8 jährigem Mädchen mit selektivem Mutismus: „Naja, wenn Du Dich weiter aufführen willst wie ein Baby, dann rede halt weiter nicht, dann wirst halt die Schule nicht schaffen.“


Oft von Eltern wiederholt und mehrfach bestätigt:

Gutachter interessiert sich bei Hausbesuch ganz und gar nicht für den Patienten (obwohl es in der „Gutachterfibel“ vorgegeben ist, sich den Patienten ausführlich anzusehen).



Eltern werden zwar gefragt, was mit dem Kind los ist, Gutachter tun dies aber ständig als nicht erwiesen ab (Die Eltern selbst haben ja die wenigste Ahnung). Das wirklich schlimme daran ist, dass man ständig versucht die Pflegestufen zu senken und dies immer damit begründet wird: „Diese Anordnung kommt von ganz Oben – wir sind angehalten dies zu tun“!


Habt ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht? Dann meldet Euch doch bei uns! 

Entweder unter 

enthindert@a1.net

oder auf unseren beiden FB Seiten: ENTHINDERT (geschl. Diskussionsforum) oder Selbsthilfegruppe ENTHINDERT (öffentl.)

oder kommt einfach zu unserem nächsten Treffen und erzählt es uns gleich direkt.

Wir freuen uns!





Sonntag, 1. Juli 2018