Donnerstag, 12. Juli 2018

Offener Brief zum Thema Mindestsicherung und Lohn statt Taschengeld

Offener Brief

Hier noch ein paar Zeilen zum Thema Mindestsicherung bzw. Lohn/Gehalt statt Taschengeld!


Thema Mindestsicherung: Vorhaben der Regierung zur  Kürzung ! Dringende Hilfe für pflegende Angehörige und beeinträchtigte Menschen !
Das Thema Mindestsicherung ist ja derzeit leider in aller Munde. Nicht zum Vorteil von Betroffenen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache wollen die Mindestsicherung auf Bundesebene für ALLE kürzen. Bevorzugt werden das OÖ, das NÖ oder das Vorarlberger Modell. Tatsache ist, dass sämtliche Modelle mit, mehr oder weniger starken Kürzungen verbunden sind. Betroffene sind dem perfiden gegeneinander Ausspielen der Regierung völlig ausgeliefert. Daher brauchen diese Menschen dringend die Unterstützung durch die Opposition! Die Wiener Mindestsicherung sollte hier zur Vorlage genommen werden, da es dass einzig menschliche und Existenz sichernde Modell ist.
Damit aber für die Zukunft Betroffene, als pflegende Angehörige und beeinträchtigte  sowie kranke Menschen die dauerhaft arbeitsunfähig sind, von perfiden Plänen durch die Regierung nicht mehr unter Druck kommen und unter die „Räder“ haben wir uns hiezu Gedanken gemacht. Wie kann man diese Menschen in Zukunft diesbezüglich schützen und ihnen trotzdem ein lebenswertes und auch selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Lohn statt Taschengeld (wie derzeit groß Diskutiert, weil sehr wichtig)
Menschen, deren Leistungsfähigkeit unter 50% eines nicht behinderten Menschen reicht, sind meist in einer Tagesstruktur oder Werkstätte beschäftigt. In diesen Beschäftigungswerkstätten erhalten sie völlig unabhängig vom Umfang ihrer Arbeitsleistungen jedoch nur ein Taschengeld in der Höhe von 1,- EURO / Tag.  Diese Beschäftigungen werden rechtlich nicht als Arbeitsverhältnis angesehen. Die Beschäftigten sind nur unfall-, aber aus ihrer Beschäftigung weder kranken- noch pensionsversichert.
Eine Idee hiezu wäre:
Das Wiener BMS Modell auf bundesweite einheitliche Ebene für ALLE, die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können, zu stellen.
Für all die Jenigen, die in einer Tagesstruktur oder Werkstätte arbeiten, die Auszahlung durch das AMS zu gewährleisten statt über die MA 40 (so wie man die Leistung bei diversen Arbeitsprojekten derzeit für alle arbeitsfähigen beeinträchtigten Menschen gewährleistet).
Wenn die Auszahlung dann über das AMS erfolgt, sind diese Menschen auch krankenversichert.
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Eine weitere Möglichkeit bezüglich Pensionsversicherung sehen wir bei der Einbehaltung der EUR 60,- für das Finanzamt bei gleichzeitiger Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe und Pflegegeld!  Hier könnte man die einbehaltenen EUR 60,- an das Finanzamt, wie bereits von der SPÖ vor der Wahl vorgehabt, „wegfallen“ lassen,
aber statt dessen, diese EUR 60,- monatlich auf ein eigens errichtetes Pensionskonto für jeden beeinträchtigten und dauerhaft arbeitsunfähigen Menschen einbezahlen.
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Pflegende Angehörige:
Da ständig die BMS diskutiert wird, sowohl bei der Höhe, als auch beim Sinn der Auszahlung, etc. schlagen wir auch hier eine Idee zur Veränderung vor:
Tatsache ist, dass nur das Wiener BMS Modell auch für pflegende Angehörige die einzige Existenzsicherung bedeutet. Da diese aber rechtlich nicht verankert ist und Gefahr läuft auch immer wieder zum Spielball in der Politik zu werden, schlagen wir Betroffene eine zur rechtlichen und finanziellen Absicherung für pflegende Angehörige Änderung diesbezüglich vor:
Eine Idee hinzu wäre:
Statt dem Wiener BMS Modell einheitlich auf Bundesebene schlagen wir eine
Umbenennung auf Betreuungsgeld statt Mindestsicherung (fix auszuzahlen ab der Pflegestufe 3, in Höhe der derzeitigen Wiener BMS, vor.
Weiters sollen bei dieser Auszahlung eines Betreuungsgeldes KEINE anderen eventuellen  Einkommen im gemeinsamen Haushalt lebender Dritter berechnet werden. Keine Anrechnung von Partnern oder erwachsenen Kindern. Dieses Betreuungsgeld soll ausschließlich dem pflegenden Angehörigen zu gute kommen, der den zu pflegenden betreut!
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Dieses Betreuungsgeld sollte aber für ALLE ausbezahlt und geltend gemacht werden können, die einen Angehörigen ab der Pflegestufe 3. pflegen, egal ob in Partnerschaft oder Alleinerziehend bzw. Alleinbetreuend! OHNE Anrechnung von etwaigen Einkommen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (auch nicht bei erwachsenen Kindern, Ehepartnern oder Lebensgemeinschaften) !
Wien, am 02.05.2018 SHG ENTHINDERT

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