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Donnerstag, 12. Juli 2018

Offener Brief zum Thema pflegende Angehörige

Hier mal ein öffentliches Schreiben unserer SHG ENTHINDERT, dass wir Anfang des Jahres an alle Oppositionsparteien geschickt haben. Von der SPÖ haben wir einen Anruf erhalten, man könne aber zu dem Thema nicht wirklich viel sagen, man müsse sich mit der neuen Behindertensprecherin in Verbindung setzen. Dass haben wir bereits getan und sind wir Birgit Sandler sehr dankbar für ein gutes erstes Gespräch. Es gab sonst keine Rückmeldungen!

Hier mal zum Nachlesen worum es denn eigentlich geht:


Viel liest man über pflegende Angehörige, über Menschen mit Beeinträchtigungen. Sehr viel wurde diesbezüglich thematisiert bzw. auch umgesetzt. Es gibt viele Vereine und Unterstützung für diese Menschen, sowie für pflegende Angehörige (z. B. IG-pflegende Angehörige). Eine wirklich tolle Sache!
Nun gibt es aber eine Gruppe, die so gut wie nie erwähnt bzw. bedacht wird -  sei es bei Umsetzung von Gesetzen, als auch bei Berücksichtigung von Studien, Interessenvertretung, etc. Dies ist die
Gruppe von pflegenden Angehörigen von Kindern mit Beeinträchtigungen jeden Alters
Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist eine großartige Sache. Für jeden ist etwas dabei. Die Situation von  jungen Erwachsenen mit intellektuellen Beeinträchtigungen scheint hier aber nicht bedacht worden zu sein.
Eine Studie über die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen wurde vom Sozialministerium in Auftrag gegeben, pflegende Angehörige von Kindern mit Behinderungen, mj. oder erwachsen, wurden aber laut Auskunft der Universität Wien, die diese Studie durchführt, nicht mit einbezogen.
Oft geht man fälschlicherweise davon aus, dass pflegende Angehörige die Möglichkeit haben, sich ein „Netzwerk“ aufzubauen bzw. dass sie eines haben. Das ist leider eine vollkommen falsche Annahme. Es gibt viele Alleinerziehende, die auf Unterstützung, wie die der Mindestsicherung angewiesen sind, die keinen familiären und finanziellen Hintergrund  haben. Unter diesen Umständen ist es  sehr schwer, auch noch  berufstätig zu sein.
Laut derzeitiger Rechtslage ist eine Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der BMS, der Einsatz der Arbeitskraft. Aber der Einsatz der Arbeitskraft darf insbesondere dann nicht verlangt werden, wenn pflegende Angehörige mit zumindest der Pflegestufe 3 überwiegend betreut werden. Die BMS sieht somit Leistungen für all jene vor, die aufgrund der Pflege keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können und auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen können.
Soweit pflegende Angehörige jedoch das Pflegegeld für ihre Leistungen erhalten, wird ihnen dieses als Einkommen in der BMS angerechnet.
Erfreulicherweise, hat man in Wien schon umgedacht, und ab 01.01.2018 geplant, das Pflegegeld hier nicht mehr als Einkommen anzurechnen.
Durch die neue Regierung, wird dies aber möglicherweise wieder in Frage gestellt werden.
Laut Plan von ÖVP/FPÖ will man das OÖ bzw. das NÖ BMS Modell auf Bundesebene durchsetzen.
Das wiederum würde uns massiv unter Druck setzen. Für uns pflegende Angehörige von beeinträchtigten Kindern, wäre das Wiener Modell das einzig optimale, mit dem wir auch unseren Lebensunterhalt bestreiten können. Alle anderen Modelle würden uns finanziell  schwer treffen und massiv in der Lebensgestaltung behindern.
Viele von unseren Kindern bleiben, auch wenn sie bereits erwachsen sind, zu Hause wohnen. Das ist in fast allen Fällen auch deren eigener Wunsch.
Mit den BMS Modellen von OÖ und NÖ auf Bundesebene, wäre aber ein selbstbestimmtes Leben unmöglich.
Denn in OÖ z.B. bekommt ein behinderter Erwachsener, sofern er zu Hause wohnen bleibt, eine BMS von max. EUR 212,- zur Verfügung gestellt. Wenn nicht die Eltern bzw. sogar die Großeltern, ein eigenes Einkommen haben. In Wien ist ein erwachsener Mensch mit Beeinträchtigung, mit dem vollen Bezug der BMS, ein eigenständiger Mensch, mit eigenem  Geld, und hat somit die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Leben. In OÖ ist das nicht der Fall.
Eine Hilfestellung könnte sein, dass das Wiener BMS Modell für  Menschen mit Beeinträchtigung, sowie deren pflegende Angehörige (ab Stufe 3, wenn es keine Möglichkeit gibt, einer Arbeit nachzugehen), auf Bundesebene angedacht wird.
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Wien ist eine großartige Stadt und auch beim Angebot von Tagesstätten und Betreuungseinrichtungen ein Paradebeispiel. Leider leiden viele Mitstreiter von betroffenen Kindern (egal ob mj. oder volljährig) in den anderen Bundesländern, vor allem im ländlichen Raum sehr darunter, dass man hier bisher den Ausbau von Tagesstätten „vermieden“ hat.
Eine Hilfestellung wäre hier ein massiver Ausbau von Tageszentren und Tagesstrukturen im ländlichen Raum und den Bundesländern.
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Auch das Problem der 24 Std. Pflege betrifft einige der Mitstreiter in massivem Ausmaß. Sowohl bei der Finanzierung, als auch bei der Qualitätssicherung.
Eine Hilfestellung wären hier dringende massive Verbesserungen. Mehr finanzielle Unterstützung oder günstigere Vertragsbedingungen sowie eine qualitative Verbesserung.
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Ebenfalls ein großes Problem für pflegende Angehörige von  Kindern mit Beeinträchtigungen, vor allem bei psychischen Erkrankungen stellt die Einstellung der erhöhten Familienbeihilfe für junge Erwachsene ab 18 Jahren, mit einem Schweregrad der Behinderung von mindestens 50%, dar (so sie nicht studieren und daheim wohnen).
Laut der derzeitigen Rechtslage ist bei einem Arbeitsversuch gemäß § 8 Abs 6a Familienlastenausgleichsgesetz, folgende Gegebenheit:
Wenn bei einer Person mittels Sachverständigengutachten eine dauernde Erwerbsunfähigkeit (als Dauerzustand) gestellt wurde und Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe besteht, diese Person dann einen Arbeitsversuch unternimmt, wobei in der Folge das Einkommen die im § 5 Abs. 1 normierte Einkommensgrenze übersteigt, besteht für dieses Kalenderjahr kein Anspruch auf die Familienbeihilfe; fällt das Einkommen in einem nachfolgenden Kalenderjahr wieder unter die genannte Grenze, kann der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe wieder aufleben.
Tatsache ist, dass gerade bei Kindern und Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen mit psychischen Erkrankungen, wie z.B. AD(H)S, Borderlinestörung, Lernschwächen bzw.  verminderter Intelligenz, etc. eine Arbeitssuche bzw. eine Lehrstellensuche erheblich erschwert ist. Tatsache ist auch, dass in diesen Fällen oft durch die Erkrankung längere Krankenstände, längere Ausfälle bzw. auch vermehrt Abbrüche von Lehren, etc. vorkommen. Aufgrund der Grunderkrankung sind dann diese  jungen Menschen sowieso schon massiv unter Druck und benachteiligt. Ab 18 Jahren zählen AMS Kurse, Produktionsschulen, etc. zu einem Arbeitsversuch. Somit erhalten diese jungen Erwachsenen dann keine erhöhte Familienbeihilfe mehr. Sind auch von vergünstigten  Monatsmarken für die Öffis und sonstigen Vergünstigungen ausgeschlossen, es sei denn, sie befinden sich in einem Lehrverhältnis. Dies ist aber, wie oben bereits erwähnt, oft nicht in einem Durchgang zu erbringen.
Eine Hilfestellung hierbei wäre, wenn man zumindest, wie z. B. bei Studierenden, durchgehend bis 24,  aber auf alle Fälle bis zur Beendigung eines Lernzieles (also meist Lehrabschluss),  die erhöhte Familienbeihilfe erhalten würde.
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Auch ein Punkt ist das Problem mit den Hilfsmitteln. Die einen bekommen sie zur Verfügung gestellt, die anderen nicht. Auch das ist von der Krankenversicherung und dem Bundesland abhängig.
Eine Hilfestellung wäre auch hier eine Einigung auf das Wiener Modell auf Bundesebene.
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Eine psychologische, psychiatrische bzw. physikalische Therapie, in Form von  Hausbesuchen auf Krankenkasse,  wäre in vielen Fällen sehr notwendig.
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Ein letzter wichtiger Punkt  ist das Problem mit den Behörden. Hier können alle pflegenden Angehörigen wohl „ein Lied singen“.
Der Umgang der Behörden, der Ämter, der Krankenkassen etc. mit pflegenden Angehörigen ist oft sehr problematisch. Nicht nur, dass wir immer wieder neu beantragen müssen, immer wieder Wochen und Monate auf Erledigung warten, und zu „Bittstellern der Nation“ werden, ist der teilweise sehr respektlose Umgang mit uns und unseren Kindern ein sehr trauriger und unangenehmer Umstand. Auch die Willkür der GutachterInnen stellt ein großes Problem dar. „von oben“ kommt die Empfehlung  Pflegestufen zu reduzieren und/oder Behindertengrade zu herab zu setzen.Ein trauriger Umstand, wenn man mit Gutachtern darüber diskutieren muss, welchen „Aufwand“ man als Elternteil in der Pflege betreibt. Überhaupt werden Eltern bei Behörden, Ämtern, Spitälern, Ärzten, Gutachten, etc. nicht eingebunden. Man fährt gerne „über sie drüber“, denn in der Realität sind  nur „Experten“ im Stande, über Pflegeaufwand, Umgang mit den Betroffenen, etc. zu entscheiden. Man setzt die Eltern damit ständig unter Druck und das ständiges „nicht wissen, wie es ausgeht“, wenn man z. B. Behindertenpass, Parkausweis, Parkplatz, Rollstuhl, Pflegestufe, etc. beantragt oder verlängern lassen muss, ist sehr belastend.
Wir, pflegende Angehörige von Kindern mit Beeinträchtigungen JEDEN Alters, sitzen im selben Boot. Die einen im „Oberdeck“ (also wenn z. B. ein familiäres Netzwerk vorhanden ist), die anderen im „Unterdeck“ (z.B. alleinerziehend – ohne familiäre Unterstützung). Trotzdem rudern wir gemeinsam durchs Meer und kein politischer und/oder gesellschaftlicher Hafen  lässt uns „an Land gehen“.
Politische und gesellschaftliche Unterstützung, sowie konkrete Verbesserungen wären  wünschenswert.

Offener Brief

Hier ein weiteres Schreiben unserer Gruppe gemeinsam mit dem Verein Lobby4kids zum Thema Mindestsicherung (auch an alle Oppositionsparteien geschickt). SPÖ hat zumindest zurückgerufen. NEOS haben eine Mail geschickt mit einer sehr frechen absichtlichen Themenverfehlung.


Hier unser öffentliches Schreiben:


Anliegen und Forderungen von Eltern als pflegenden Angehörigen ihrer Kinder
betreffend Mindestsicherung
Viel liest man über pflegende Angehörige, über Menschen mit Beeinträchtigungen. Über die Pflege im Alter, etc.. Sehr viel wurde und wird diesbezüglich thematisiert.
Nun gibt es aber eine Gruppe, die so gut wie nie erwähnt bzw. bedacht wird -  sei es bei Umsetzung von Gesetzen, als auch bei Berücksichtigung von Studien, Interessenvertretung, etc..
Dies ist die
Gruppe von pflegenden Angehörigen von Kindern mit Beeinträchtigungen jeden Alters
Tatsache ist, dass die jetztige Regierung bzw. Bundeskanzler Sebastian Kurz bei Menschen wie uns und unseren Kinder den Sparstift ansetzen möchte.
Zahlen, Daten, Fakten: Quelle Statistik Austria
Jede 4. Familie in Österreich ist von der Pflege eines Angehörigen betroffen
2017 gab es 456.650 Pflegegeldbezieher in Österreich
rund 16% der Pflegegeldbezieher werden Stationär betreut
2% nehmen 24 Std. Pflege in Anspruch
rund 83% werden von pflegenden Angehörigen zu Hause betreut
Hinzu kommen rund 42.700 Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 18 ! Jahren, die als pflegende Angehörige ihrer Eltern und Geschwister fungieren. (Die Dunkelziffer wird wohl, alleine aus Scham und Unwissenheit, wesentlich höher sein)
Rund 100.000 Österreicher leiden an einer demenziellen Erkrankung (steigend)
12% gaben in einer Studie zur Situation pflegender Angehöriger an, dass in ihrer ländlichen Umgebung KEIN mobiler Dienst vor Ort ist
42% können sich finaziell keinen Pflegedienst leisten!
Ca. 55% der pflegenden Angehörigen (überwiegend Frauen) erhalten ein Brutto-Monatseinkommen von weniger als EUR 860,-
Oft geht man fälschlicherweise davon aus, dass pflegende Angehörige die Möglichkeit haben, sich ein „Netzwerk“ aufzubauen bzw. dass sie eines haben. Das ist leider eine vollkommen falsche Annahme. Es gibt viele Alleinerziehende, viele Alleinbetreuende, die auf Unterstützung, wie die der Mindestsicherung angewiesen sind, die keinen familiären und finanziellen Hintergrund  haben. Unter diesen Umständen ist es  sehr schwer, auch noch  berufstätig zu sein.
Laut derzeitiger Rechtslage ist eine Voraussetzung für den Bezug von Leistungen aus der BMS, der Einsatz der Arbeitskraft. Aber der Einsatz der Arbeitskraft darf insbesondere dann nicht verlangt werden, wenn pflegende Angehörige mit zumindest der Pflegestufe 3 überwiegend betreut werden. Die BMS sieht somit Leistungen für all jene vor, die aufgrund der Pflege keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können und auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geltend machen können.
Soweit pflegende Angehörige jedoch das Pflegegeld für ihre Leistungen erhalten, wird ihnen dieses als Einkommen in der BMS teilweise noch immer angerechnet.
Erfreulicherweise, hat man in Wien umgedacht, und sollte ab 01.01.2018 , das Pflegegeld hier nicht mehr als Einkommen angerechnet werden.
Durch die neue Regierung, wird dies aber in Frage gestellt!
Laut Plan von Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache will man das OÖ bzw. das NÖ BMS Modell auf Bundesebene durchsetzen. Frau Sozialministerin Hartinger-Klein bevorzugt das Vorarlberger Modell.
Das wiederum würde uns massiv unter Druck setzen. Für uns pflegende Angehörige von beeinträchtigten Kindern, ist das Wiener Modell das einzige , mit dem wir auch unseren Lebensunterhalt, als pflegende Angehörige, bestreiten können. Alle anderen Modelle würden uns finanziell  schwer treffen und massiv in der Lebensgestaltung behindern. Da man aber doch immer wieder propagiert, dass man die Pflege zu Hause mehr unterstützen möchte, passt diese Umgestaltung hier nicht zusammen.
Viele von unseren Kindern bleiben, auch wenn sie bereits erwachsen sind, zu Hause wohnen. Nicht alle beeinträchtigten Menschen möchten von zu Hause ausziehen.
Mit den BMS Modellen von OÖ und NÖ auf Bundesebene, wäre aber ein selbstbestimmtes Leben unmöglich.
Denn in OÖ z.B. bekommt ein behinderter Erwachsener, sofern er zu Hause wohnen bleibt, eine BMS von max. EUR 212,- zur Verfügung gestellt. Wenn nicht die Eltern bzw. sogar die Großeltern, ein eigenes Einkommen haben. Wir haben in unserer SHG Mütter aus OÖ, deren erwachsene Kinder keinen Cent BMS erhalten.
In Wien ist ein erwachsener Mensch mit Beeinträchtigung, mit dem vollen Bezug der BMS, ein eigenständiger Mensch, mit eigenem  Geld, und hat somit die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Leben. In OÖ ist das nicht der Fall.
Das von Christian Kern „ins Herz geschlossene“ Vorarlberger Modell mag im ersten Moment gut und richtig erscheinen. Doch ist hier zu befürchten, dass in vielen Fällen dann wieder die „Amtswillkür“ zuschlägt und die Anträge ungleich genehmigt werden. Damit müssen wir uns ja leider auch in Wien immer wieder „herumschlagen“.
Zahlen, Daten, Fakten zur BMS:
BMS 2016
Österreich Gesamt: davon in Wien:
307.533 Personen 173.484
davon Alleinerziehend davon in Wien:
59.050 28.946
mit einer volljährigen Person im gemeinsamen Haushalt lebend bei Bezug von Familienbeihilfe:
21.164 3.088 (in Wien)
Der Frauenanteil in Österreich (gesamt) beträgt 37% (113.778 Personen)
27% (83.818 Personen) sind Kinder
15% Alleinerziehende
32% Paare
2016 waren es
65% Bedarfsgemeinschaft mit Bezugsdauer von: 7-12 Monaten


20% Bezugsdauer max. 3 Monate


16% 4-6 Monate

Die Durchschnittsdauer betrug 8,1 Monate
(Soviel zu: „Die Leut, die sich in der sozialen Hängematte ausruhen“)
***
Richtig ist, dass Eltern von beeinträchtigten Kindern in erster Linie ELTERN sind, Was aber nicht berücksichtigt wird ist, dass beeinträchtigte Kinder zumeist von Geburt an ein „Pflegefall“ sind und dass die Situation einen großen Unterschied zum „normalen“ Elterndasein ausmacht (Zeitaufwand, finanzieller Aufwand, psychische und physische Belastung).
Einerseits wird über eine Kostenexplosion in der Pflege diskutiert, obwohl Ressoursen und  Personal gar nicht vorhanden sind und wird die Unterbringung in Heimen mit der Begründung der Arbeitsplatzbeschaffung vorangetrieben (Zwangsverheimung).
Andererseits vergleicht man etwaige Ausgaben für die Pflege und Betreuung von beeinträchtigten Kindern im eigenen Haushalt, mit der Pflege in einer Unterbringung, so kommt dem Steuerzahler die Unterstützung der Pflege zu Hause wesentlich günstiger.
Zahlen, Daten, Fakten:
Pflegegeld in Stufen:
Stufe 1 EUR 157,30 65 Std.
Stufe 2 EUR 290,00 95 Std.
Stufe 3 EUR 451,80 120 Std.
Stufe 4 EUR 677,60 160 Std.
Stufe 5 EUR 920,30 180 Std. +
Stufe 6 EUR 1.258,20 180 Std. +
Stufe 7 EUR 1.688,90 180 Std. +
Ein Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe für den Pflegegeldbezieher vermindert den Auszahlungsbetag um EUR 60,-
Geht man jetzt von den erwachsenen Kindern aus, die im gemeinsamen Haushalt leben und die BMS als Dauerleistung beziehen, weil diese dauerhaft arbeitsunfähig sind,  und zählt man den pflegenden Angehörigen hinzu (bei voller Auszahlung der BMS), so erhält man einen Betrag von EUR 1.728,80
Geht man jetzt davon aus, dass man ab Pflegestufe 3 bei überwiegender Betreuung des pflegenden Kindes, keiner Erwerbstätigkeit nachkommen muss bzw. kann, so würden sich  mit der Einberechnung des Pflegegeldes nach Abzug der EUR 60 folgende Beträge ergeben:
ab Pflegestufe 3:
(BMS für das zu pflegende erwachsene Kind samt BMS pflegender Elternteil, samt Pflegegeld abzüglich der EUR 60,-)
Stufe 3 EUR 2.120,60
Stufe 4 EUR 2.346,40
Stufe 5 EUR 2.589,10
Stufe 6 EUR 2.927,70
Stufe 7 EUR 3.357,70
(Im Übrigen, fahren wir nicht mit Mopeds spazieren, die wir vom Pflegegeld bzw. der BMS unserer Kinder bezahlt haben!)
Durchschnittliche Kosten für eine Pflegeplatz / Tag:
TARIFE JE LEISTUNGSBEREICH täglich PFLEGEPLATZ –
allgemeine Pflege und Betreuung
Pflegegeldstufe 3 166,52
Pflegegeldstufe 4 178,26
Pflegegeldstufe 5 193,93
Pflegegeldstufe 6 215,82
Pflegegeldstufe 7 248,66
Abwesenheitstarif 73,49
KURZZEITPFLEGE Leistung REMOBILISATION
Pflegegeldstufe 3 271,78
Pflegegeldstufe 4 283,50
Pflegegeldstufe 5 299,18
Pflegegeldstufe 6 321,06
Pflegegeldstufe 7 353,91
Abwesenheitstarif 82,04
Unterstütztes / betreutes WOHNEN mit VORÜBERGEHENDER PFLEGE und Betreuung Pflegegeldstufe 3 220,48
Pflegegeldstufe 4 232,22
Pflegegeldstufe 5 247,89
Pflegegeldstufe 6 269,78
Pflegegeldstufe 7 302,62
(Sämtliche Beträge sind Tagesbeträge)
Nimmt man jetzt die untersten Werte und vergleicht sie, so kann man durchaus feststellen, dass die Pflege zu Hause, trotzdem man den pflegenden Angehörigen „mit unterstützt“ wesentlich günstiger kommt, als eine Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.
 
Die Verstragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen!
Bei Dauerleistungsbeziehern der BMS ist dies hinfällig, weil diese Personen als „arbeitsunfähig“ gelten. Bei allen anderen Personen, die einer geregelten Arbeit in Werkstätten nachgehen und nur Taschengeld erhalten, könnte man die „BMS“ umwandeln in Lohn. Mit geringem Abzug für eine eigene Pensionsvorsorge.
Tatsache ist, dass bei der geplanten Kürzung durch Kurz und Strache bei der BMS, viele Betroffene um ihre Existenz bangen müssen. Nicht weil sie sich in der sozialen Hängematte ausruhen, sondern weil sie gar keine Möglichkeit haben einer geregelten Arbeit nachzugehen und sich somit selbst zu erhalten.
Wir ersuchen gemeinsam als Betroffene:
Die Oppositionsparteien mögen uns ganz dringen helfen und uns dabei unterstützen, dass die Regierung das Wiener BMS Modell einheitlich zugunsten ALLER Betroffenen in Österreich, die durch Krankheit, Beeinträchtigung oder Pflegeleistung (pflegende Angehörige), keiner geregelten Arbeit nachgehen können,   zu unterstützen und zu gewähren.



SHG ENTHINDERT und
Lobby4kids – Kinderlobby Wien, am 25.04.2018

Offener Brief zum Thema Mindestsicherung und Lohn statt Taschengeld

Offener Brief

Hier noch ein paar Zeilen zum Thema Mindestsicherung bzw. Lohn/Gehalt statt Taschengeld!


Thema Mindestsicherung: Vorhaben der Regierung zur  Kürzung ! Dringende Hilfe für pflegende Angehörige und beeinträchtigte Menschen !
Das Thema Mindestsicherung ist ja derzeit leider in aller Munde. Nicht zum Vorteil von Betroffenen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Kurz und Vizekanzler Strache wollen die Mindestsicherung auf Bundesebene für ALLE kürzen. Bevorzugt werden das OÖ, das NÖ oder das Vorarlberger Modell. Tatsache ist, dass sämtliche Modelle mit, mehr oder weniger starken Kürzungen verbunden sind. Betroffene sind dem perfiden gegeneinander Ausspielen der Regierung völlig ausgeliefert. Daher brauchen diese Menschen dringend die Unterstützung durch die Opposition! Die Wiener Mindestsicherung sollte hier zur Vorlage genommen werden, da es dass einzig menschliche und Existenz sichernde Modell ist.
Damit aber für die Zukunft Betroffene, als pflegende Angehörige und beeinträchtigte  sowie kranke Menschen die dauerhaft arbeitsunfähig sind, von perfiden Plänen durch die Regierung nicht mehr unter Druck kommen und unter die „Räder“ haben wir uns hiezu Gedanken gemacht. Wie kann man diese Menschen in Zukunft diesbezüglich schützen und ihnen trotzdem ein lebenswertes und auch selbstbestimmtes Leben ermöglichen.
Lohn statt Taschengeld (wie derzeit groß Diskutiert, weil sehr wichtig)
Menschen, deren Leistungsfähigkeit unter 50% eines nicht behinderten Menschen reicht, sind meist in einer Tagesstruktur oder Werkstätte beschäftigt. In diesen Beschäftigungswerkstätten erhalten sie völlig unabhängig vom Umfang ihrer Arbeitsleistungen jedoch nur ein Taschengeld in der Höhe von 1,- EURO / Tag.  Diese Beschäftigungen werden rechtlich nicht als Arbeitsverhältnis angesehen. Die Beschäftigten sind nur unfall-, aber aus ihrer Beschäftigung weder kranken- noch pensionsversichert.
Eine Idee hiezu wäre:
Das Wiener BMS Modell auf bundesweite einheitliche Ebene für ALLE, die nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können, zu stellen.
Für all die Jenigen, die in einer Tagesstruktur oder Werkstätte arbeiten, die Auszahlung durch das AMS zu gewährleisten statt über die MA 40 (so wie man die Leistung bei diversen Arbeitsprojekten derzeit für alle arbeitsfähigen beeinträchtigten Menschen gewährleistet).
Wenn die Auszahlung dann über das AMS erfolgt, sind diese Menschen auch krankenversichert.
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Eine weitere Möglichkeit bezüglich Pensionsversicherung sehen wir bei der Einbehaltung der EUR 60,- für das Finanzamt bei gleichzeitiger Auszahlung von erhöhter Familienbeihilfe und Pflegegeld!  Hier könnte man die einbehaltenen EUR 60,- an das Finanzamt, wie bereits von der SPÖ vor der Wahl vorgehabt, „wegfallen“ lassen,
aber statt dessen, diese EUR 60,- monatlich auf ein eigens errichtetes Pensionskonto für jeden beeinträchtigten und dauerhaft arbeitsunfähigen Menschen einbezahlen.
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Pflegende Angehörige:
Da ständig die BMS diskutiert wird, sowohl bei der Höhe, als auch beim Sinn der Auszahlung, etc. schlagen wir auch hier eine Idee zur Veränderung vor:
Tatsache ist, dass nur das Wiener BMS Modell auch für pflegende Angehörige die einzige Existenzsicherung bedeutet. Da diese aber rechtlich nicht verankert ist und Gefahr läuft auch immer wieder zum Spielball in der Politik zu werden, schlagen wir Betroffene eine zur rechtlichen und finanziellen Absicherung für pflegende Angehörige Änderung diesbezüglich vor:
Eine Idee hinzu wäre:
Statt dem Wiener BMS Modell einheitlich auf Bundesebene schlagen wir eine
Umbenennung auf Betreuungsgeld statt Mindestsicherung (fix auszuzahlen ab der Pflegestufe 3, in Höhe der derzeitigen Wiener BMS, vor.
Weiters sollen bei dieser Auszahlung eines Betreuungsgeldes KEINE anderen eventuellen  Einkommen im gemeinsamen Haushalt lebender Dritter berechnet werden. Keine Anrechnung von Partnern oder erwachsenen Kindern. Dieses Betreuungsgeld soll ausschließlich dem pflegenden Angehörigen zu gute kommen, der den zu pflegenden betreut!
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Dieses Betreuungsgeld sollte aber für ALLE ausbezahlt und geltend gemacht werden können, die einen Angehörigen ab der Pflegestufe 3. pflegen, egal ob in Partnerschaft oder Alleinerziehend bzw. Alleinbetreuend! OHNE Anrechnung von etwaigen Einkommen von im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (auch nicht bei erwachsenen Kindern, Ehepartnern oder Lebensgemeinschaften) !
Wien, am 02.05.2018 SHG ENTHINDERT