Dienstag, 28. April 2020

Rezept für

Ingwer Kurkuma Sirup

ZUTATEN
400-500g frischen Ingwer
Halbe Kurkumawurzel oder 2 Esslöffel Pulver
4-5 Stk Zitronen
1 (Blut)Orange
700 ml Wasser
1 Glas Honig oder Agavendicksaft (vegane Variante).

ZUBEREITUNG

Ingwer und Kurkuma waschen und ungeschält in dünne Scheiben schneiden, Zitronen  und Orange waschen,  nur die äußere  Schale abschälen (ätherische Öle) . Das Wasser zu den Ingwerscheiben und den Zitronen/Orangenschalen geben kurz aufkochen und dann ca. 20 Minuten auf kleiner Flamme köcheln lassen. Nach dieser Zeit den Sud durch ein feines Sieb abgießen und auskühlen lassen.

Die abgeschälten Zitronen/Orange auspressen, (Kurkumapulver) mit dem Honig verrühren. Anschließend mit dem !!!ausgekühltem!!! Ingwersud vermischen, in eine heiß ausgespülte Flasche gießen und in den Kühlschrank stellen. Hält sich ca. 3-4 Wochen.

Wir nehmen täglich 1 Löffel von September bis März/April und sind seit 5J nicht mehr krank gewesen.

Grundrezept, Abwandlungen gibt's genug, bei Fragen einfach melden.

Freitag, 24. April 2020

Unsere aktuellen Schreiben an Bürgermeister Michael Ludwig und Gesundheits- und Sozialminister Anschober

Und weil wir Transparenz lieben, hier unsere Schreiben an Bürgermeister Dr. Michael Ludwig und Gesundheits- und Sozialminister Anschober zum Nachlesen:


Herrn Bürgermeister
Dr. Michael Ludwig
Wiener Landesregierung
Lichtenfelsgasse 2/Stg. 5/ 1. Stock
1010 Wien
per E-Mail: michael.ludwig@wien.gv.at
Wien, am 17.04.2020
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Wir haben uns Ihre Programmpunkte für Wien 2020 durchgelesen und sind im Allgemeinen doch sehr zufrieden damit.
Leider können wir absolut NICHTS zu uns und unseren Kindern in diesem Programm entdecken. Kinder mit Behinderungen, chronischen und/oder psychischen Erkrankungen, die meist über viele Jahre zu Hause und überwiegend von den Eltern, gepflegt und / oder betreut werden.
Es geht um den Bereich Pflege, Betreuung und Hauskrankenpflege für chronisch Kranke und junge Erwachsene mit Behinderungen. Aber auch in anderen Bereichen können wir nichts zum Thema Menschen mit Behinderungen finden. Das ist sehr, sehr schade, wäre aber unendlich wichtig.
Wir können nicht nachvollziehen, warum man die Themen pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderungen in einer Partei wie der Sozialdemokratischen, nicht aufnehmen kann.
Mehrfach haben wir auf unsere Situation aufmerksam gemacht. Leider scheinbar weiterhin ohne Erfolg. Wir vertrauen darauf und hoffen, dass Sie Herr Bürgermeister, uns Ihre Unterstützung geben und sich für uns parteipolitisch einsetzen.
Von Seiten der Bundes-SPÖ wurden wir ja bereits als „Einzelfälle“ „abgeschrieben“. Nun lieber Herr Bürgermeister haben wir so sehr auf Sie gezählt und gehofft.
Wir wissen, dass es uns in Wien derzeit, als Eltern und pflegende sowie betreuende Angehörige , die ihre Kinder mit Behinderungen, chronischen und/oder psychischen Erkrankungen , im Gegensatz zu anderen Bundesländern, sehr gut geht.
Wir hören keine Statements Ihrerseits oder seitens der Partei, wie man zu Menschen mit Behinderungen und pflegenden Angehörigen wirklich steht. Hie und da mal ein Bildchen von Ihnen oder Peter Hacker in einer Behinderteneinrichtung oder mit Menschen mB ist ehrlich gesagt zu wenig, das hilft uns nicht weiter.
Wie bereits auf der Bezirkskonferenz berichtet, hört man, wenn es um das Thema Pflege geht, immer nur von der „Altenpflege“.
Gerade jetzt in Zeiten von Corona kann man sehr gut mitverfolgen, wie unsere Kinder und auch wir, von der derzeitigen Bundesregierung völlig ignoriert werden bzw. immer auf die letzten Plätze verwiesen werden.
Unsere „Kinder“ waren die Letzten, die durch das Schließen bzw. den Notbetrieb in Tagesstrukturen, Werkstätten und auch IBA und ÜBA Lehrstellen, „geschützt“ wurden.
Weiters sind Eltern in der Zeit von Corona in den Spitälern mit ihren Kindern mit Behinderungen durch Odyseen gegangen. Es gab keine Auskünfte für diese Eltern, man hat sie kläglich im Stich gelassen. Diese Menschen, die sowieso schon aufgrund ihrer Beeinträchtigungen massive Probleme im Alltag haben, bekamen absolut KEINE Unterstützung und wurde ihnen auch die Unterstützung durch Angehörige verwehrt.
Wenn sie nun das Glück hatten, zu Hause gepflegt und betreut zu werden, dann meist durch ihre Angehörigen. Man beklatscht in Zeiten wie diesen, alle Helden des Alltags. Wann klatscht man für pflegende Angehörige? Man geht immer davon aus, dass das „eh selbstverständlich ist“, dass man seine Angehörigen pflegt und betreut. Sowieso, aber dann diese Gruppe hängen zu lassen und zu ignorieren, dass zeigt nicht gerade von „uns sind ALLE Menschen wichtig“, „halten wir zusammen“, „gemeinsam sind wir stärker“, denn hier hört die Gemeinsamkeit scheinbar auf.
Man weiß, dass die Pflege und Betreuung zu Hause wesentlich günstiger kommt (Beatmungskind zu Hause kostet rund EUR 6.000,-, selbiges in einer Einrichtung rund EUR 22.000,-). Selbst die Bundesregierung hat dies schon verstanden. Es gibt weder die Plätze, noch die finanziellen Ressourcen um ALLE auswärts zu pflegen und zu betreuen. Außerdem ist es sehr unfair, wenn man auf dem Rücken der Betroffenen Arbeitsplatzbeschaffung betreibt. Es ist allgemein bekannt, dass wir zu wenig Pflegepersonal haben, darum ist es unbegreiflich, dass man Angehörige, die das System mit aufrecht erhalten, hier gegen das Pflegesystem ausspielt, anstatt diese miteinzubeziehen. Durch den Pflegemangel, Corona hat es uns jetzt gezeigt, sieht man erst, wie wichtig Angehörige bei der Pflege und Betreuung sind. Trotzdem werden uns massive Steine in den Weg gelegt und diese Gruppe ignoriert. Jetzt zu Zeiten von Corona, aber auch sonst, werden kaum Hilfen für zu Hause angeboten. Unsere Kinder und somit auch wir, gehören zur Hochrisikogruppe.
Wir hoffen, dass unsere Gruppe nicht nur für die Wahl wichtig ist, sondern wir brauchen dringend eine Stimme, einen Unterstützer, für unsere Kinder mit Behinderungen und für uns als pflegende und betreuende Angehörige.
Unser Wien ist durch Sie lebenswerter geworden und wir bitten Sie auch für uns Verantwortung zu übernehmen und uns Platz und Gehör zu bieten.
Wir wissen natürlich, dass Sie lieber Herr Bürgermeister, nichts für die Bundesregierung können.
WIR brauchen IHRE Unterstützung! Angesichts der Wien-Wahl wäre es vielleicht eine Überlegung wert UNS und unsere KINDER endlich zum Thema zu machen.
Kinder, die es nicht immer leicht haben, die tagtäglich vor extremen Herausforderungen stehen, nämlich nicht nur VOR, WÄHREND, sondern auch NACH Corona, müssen endlich in der Gesellschaft „thematisch ankommen“. Gerade in einer Weltstadt wie Wien sie doch ist.
Hierzu benötigt es IHRE Unterstützung!
Es gibt sehr viel aufzuzeigen, was auch in Wien schief läuft, aber in anderen Bundesländern extrem ausartet.
Auf Bundesebene können Sie, lieber Herr Bürgermeister, natürlich derzeit nicht viel tun, aber Sie können Vorreiter werden und aufzeigen, wie es gehen kann.
18% an MmB gibt es derzeit österreichweit
rund 960.00 pA gibt es derzeit österreichweit
die Dunkelziffer ist sicher größer, da es nicht nur um pflegerische sondern auch um betreuende Maßnahmen geht. Unsere haben Sie.
Diese Menschen sind Wähler. Sie zu ignorieren wäre sehr schade, insbesondere, wo Sie doch immer wieder schreiben und mitteilen, dass es bei der Wien-Wahl um jede Stimme geht.
Wir wären sehr froh und dankbar, wenn man uns endlich Gehör verschafft uns eine Stimme gibt und uns nicht weiter gesellschaftlich, politisch und sozial ausschließt.
In der Hoffnung auf eine ehrliche und offene Rückmeldung Ihrerseits
verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Claudia Sengeis
Jasmina Urosevic u.a.
Eltern, die ihre „Kinder“ pflegen und betreuen
**********
Herrn Gesundheits- und Sozialminister
Rudolf Anschober
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
per E-Mail: post@sozialministerium.at
Wien, am 23.04.2020
Sehr geehrter Herr Minister Anschober!
Wir wissen, dass sie durch die Corona-Pandemie massiv unter Druck stehen und tagtäglich wichtige Entscheidungen treffen müssen.
Nichts desto trotz müssen wir traurigerweise feststellen, dass Kinder mit Behinderungen, chronischen und/oder psychischen Erkrankungen, bei allen Maßnahmen in der Corona-Krise vergessen wurden bzw. ganz hinten angestellt wurden.
Ferner haben wir nun gehört, dass das Thema Pflege, dass eigentlich 2020 zum Thema des Jahres hätte gemacht werden sollen, wieder verschoben wurde.
Aber genau durch diese Krise sollte eigentlich klar gestellt sein, wie wichtig nicht nur gute Pflegekräfte sind, sondern auch die rund 960.000 pflegenden Angehörigen.
Viele unserer „Kinder“ werden jetzt 24 Std. täglich von uns betreut und gepflegt. Viele Therapien fallen weg, die Schulen, Kindergärten, Tagesstrukturen und Werkstätten fallen weg, wenn die Eltern keiner Arbeit nachgehen.
In Wien können Eltern den Beitrag für die Tagesstrukturen zurückfordern. In Vorarlberg z. B. geht das. lt. einer betroffenen Mutter, nicht.
Der Bereich Pflege, Betreuung und Hauskrankenpflege für chronisch Kranke und junge Erwachsene mit Behinderungen kommt weiterhin bis gar nicht jetzt in der Krise vor. Die Betroffenen fühlen sich zunehmend alleine gelassen. Und obwohl Vereine wie BIZEPS, Lebenshilfe, der Monitoring Ausschuss Tirol, der Behindertenrat, etc. laut aufschreien und um Einbindung bitten, werden selbst diese ignoriert.
Wir können nicht nachvollziehen, warum man die Themen pflegende Angehörige und Menschen mit Behinderungen partout nicht auf dem Bildschirm bringt. Wir sind da! Eigentlich hätten wir schon auch das Recht, dass man unsere Belange mit einbindet. Denn Sie sind doch auch UNSERE Regierung? Sie sind doch auch UNSER Gesundheits- und Sozialminister?
Derzeit wird darüber diskutiert, dass man besseres und mehr Pflegepersonal benötigt um das System aufrecht erhalten zu können.
Werden wir hier gegen das Pflegesystem ausgespielt? Es kommt uns so vor, da wir in der Pflege zu Hause scheinbar keine Probleme haben. Zumindest spricht man es seitens der Bundesregierung nicht an.
JETZT zu Zeiten von Corona, ABER AUC H SONST, werden kaum Hilfen für zu Hause angeboten. Unsere Kinder und somit auch wir, gehören zur Hochrisikogruppe.
Wir bitten Sie auch für uns Verantwortung zu übernehmen und uns Platz und Gehör zu bieten.
Kinder, die es nicht immer leicht haben, die tagtäglich vor extremen Herausforderungen stehen, nämlich nicht nur VOR, WÄHREND, sondern auch NACH Corona, müssen endlich in der Gesellschaft „thematisch ankommen“. Bei der Auftakt-PK, durften wir uns zwar zum Thema machen, werden aber seit dem wieder ignoriert.
Es benötigt hier DRINGEND IHRE Unterstützung! Auch wenn Ihr Koalitionspartner uns nicht zum Thema machen möchte, dass wissen wir aus persönlichen Gesprächen, ersuchen wir SIE, Herr Minister, UNS und UNSERE Kinder zum Thema zu machen!
Nach wie vor gibt es nur ein Thema, nämlich die „Altenpflege“. Jetzt erst werden die Pflege- und Betreuungseinrichtungen für Senioren getestet. Wann werden Behinderteneinrichtungen gestestet? Gar nicht? Gibt es doch eine Triage in Österreich?
Leider scheinbar ja, wie uns eine Mutter berichtet hat, denn sie hat es mit ihrer mehrfachbehinderten Tochter noch VOR Corona selbst miterlebt (Thema Intensivbett).
Ein großes Problem ist nach wie vor, dass alle Länder hier eigenmächtig agieren dürfen. Zum Glück für die Wiener Bevölkerung. Wir hatten uns gewünscht, dass die Kritärien allgemein für alle nach dem Wiener Vorbild umgesetzt werden, denn hier arbeiten SPÖ und die Grünen wunderbar zusammen.
Leider gehen wir davon aus, dass man uns jetzt noch mehr ignoriert und mit Kürzungen bei uns und unseren Kindern beginnen wird, da ja nach der Krise wieder gespart werden wird.
18% an MmB gibt es derzeit österreichweit
rund 960.00 pA gibt es derzeit österreichweit
die Dunkelziffer ist sicher größer, da es nicht nur um pflegerische sondern auch um betreuende Maßnahmen geht.
Wir haben natürlich vollstes Verständnis, dass es derzeit kein persönliches Gespräch gibt, aber nichts desto trotz sind wir weiterhin vorhanden und benötigen Unterstützung.
Wie wird es weitergehen für uns? Worauf müssen wir uns einstellen? Werden unsere Kinder mit Masken in den Kindergärten, Schulen, Tagesstrukturen, Werkstätten, etc. antreten müssen?
Was passiert nach der Krise? Wird man daraus gelernt haben und auch MmB und pflegende Angehörige im System ankommen lassen und diese miteinbeziehen oder werden wir noch mehr entmündigt und ignoriert?
Viele haben jetzt ihre Jobs verloren, viele haben Angst, dass sie ihre Mieten nicht mehr bezahlen können und oft keine Ahnung, wie sie den täglichen Lebensunterhalt bestreiten sollen. Das wissen wir, denn wir befinden uns mitten unter ihnen. Auch unter unseren Eltern macht man sich Sorgen über Arbeitsplätze. Was wird mit der Qualität der Tagesstrukturen, wenn Betreuer gekündigt werden? Werden kleine Tagesstrukturen die Krise überstehen? Wobei es uns hier nicht darum geht, dass wir unsere Kinder wieder schnellstmöglich irgendwo abstellen können, sondern einzig darum, dass viele von ihnen dann noch weniger Möglichkeit zu sozialen Kontakten hätten, doch sind diese auch für unsere Kinder sehr wichtig.
Wir wissen, dass es solch eine Krise bei uns bisher nicht gab und daraus auch vieles erst gelernt werden muss, aber BITTE vergessen Sie dabei nicht auf die „Pflege daheim statt im Heim“, auf pflegende Angehörige, insbesondere auch die Eltern, die ihre Kinder pflegen und betreuen und natürlich auf die Betroffenen selbst!
In der Hoffnung auf eine ehrliche und offene Rückmeldung Ihrerseits
verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Claudia Sengeis
Jasmina Urosevic u.a.
Eltern, die ihre „Kinder“ pflegen und betreuen

Dienstag, 21. April 2020

Wichtige Informationen

für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige:

Quelle : WAG Assistenzgenossenschaft

Auszug zur PGE, alles Weitere siehe Link

Änderungen bei der Pflegegeldergänzungsleistung (PGE)
Der Fonds Soziales Wien hat sich entschieden, die 30% Angehörigen-Regelung vorerst auszusetzen bzw. zu adaptieren und für den Monat April 2020 folgende Regelung festgelegt:

Alle PGE-Kund_innen können Angehörige im Ausmaß von maximal 50% (somit der Hälfte) ihrer bewilligten Monatsfördersumme beschäftigen. (Beispiel: bewilligte monatliche Fördersumme: € 3.000 für Angehörige können für April maximal € 1.500 eingereicht werden).

Der prozentuelle Anteil der Angehörigenleistung an der gesamt in Anspruch genommenen Persönlichen Assistenz je Monat ist demnach vorübergehend nicht relevant.

Die/Der Angehörige kann über eine_n Dienstleister_in oder im Arbeitgeber_innenmodell beschäftigt werden. Voraussetzung ist ein offizielles Beschäftigungsverhältnis.

Falls sie während dieser begrenzten Zeit Angehörige beschäftigen, die ansonsten nicht als Persönliche Assistent_innen tätig sind, muss der entsprechende Dienstvertrag mit der nächsten Monatsabrechnung mitgeschickt werden. Sollte dies nicht erfolgen, können die Kosten nicht akzeptiert werden.

https://www.wag.or.at/corona-und-persoenliche-assistenz/

Diese Regelung gilt vorerst für April 2020. Für den Monat März 2020 gibt es keine generelle Regelung. Entscheidungen werden im Einzelfall nach Prüfung der jeweiligen Situation getroffen.


https://www.wag.or.at/


Mittwoch, 15. April 2020

Weil es heute und immer wieder Thema ist, hier zur Info :

(Herzlichen Dank an Cornelia Hava Neser für den Hinweis)



Pflege
Betreuende und pflegende Angehörige
Betreuende und pflegende Angehörige
Die Pflege daheim ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, bei der sie viel Unterstützung brauchen.

Jede einzelne Pflegesituation ist individuell verschieden, weil auch die Gesundheits-, Lebens- und Familiensituationen verschieden sind. Auch die finanziellen Voraussetzungen und die Wohnsituationen spielen eine wichtige Rolle.

Attraktivierung der Pflege und Betreuung zu Hause
Das Pflegesystem hat eine große Bedeutung für die gesamte österreichische Bevölkerung. Zur Attraktivierung der Pflege und Betreuung zu Hause sollen nun z.B. Maßnahmen für pflegende Angehörige sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf gesetzt werden. In diesem Zusammenhang wurden die Länder, der Fonds Soziales Wien sowie der Städtebund und der Gemeindebund zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Diese Rückmeldungen und Vorschläge zur Attraktivierung der Pflege und Betreuung zu Hause stehen zum Download bereit.

Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Für Personen, die eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen unter gänzlicher bzw. erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen, bestehen zwei Möglichkeiten, um ohne Beitragszahlungen Pensionsversicherungszeiten zu erwerben: die Weiterversicherung für pflegende Angehörige und die Selbstversicherung für pflegende Angehörige.

Weiterversicherung für pflegende Angehörige
Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind (z.B. Beendigung der Erwerbstätigkeit), um einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige zu pflegen, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern.

Die Voraussetzungen dafür sind:

Anspruch der bzw. des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein Pflegegeld zumindest der Stufe 3
gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung
Vorliegen bestimmter Vorversicherungszeiten
Diese Begünstigung kommt pro Pflegefall nur für eine Person in Betracht und bleibt auch während eines zeitweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes der zu pflegenden Person aufrecht. Die Beiträge für die Pensionsversicherung werden zur Gänze vom Bund getragen, sodass für die pflegenden Angehörigen keine Kosten entstehen.

Selbstversicherung für pflegende Angehörige – § 18b Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Diese Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden.

Die Voraussetzungen dafür sind:

Anspruch der bzw. des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein Pflegegeld zumindest der Stufe 3
erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung
Wohnsitz im Inland
Auch die Beiträge für die Selbstversicherung übernimmt der Bund zur Gänze. Pflegende Angehörige können auf diese Art und Weise kostenlos Versicherungszeiten erwerben.

Außerdem können sich Personen, deren Arbeitskraft wegen der Pflege eines behinderten Kindes überwiegend beansprucht ist, gemäß § 18a ASVG in der Pensionsversicherung selbst versichern. Die Erwerbstätigkeit darf dabei bis zum Ausmaß von 20 Wochenstunden ausgeübt werden. Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten, da die Beiträge vom Bund bezahlt werden.

Weiterführende Informationen und Anträge erhalten Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger.

Krankenversicherung für pflegende Angehörige
Mitversicherung für pflegende Angehörige
Es können sich Personen beitragsfrei mitversichern lassen, die zumindest selbst Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 haben oder die eine Angehörige bzw. einen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft pflegen.

Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Diese Versicherungsvariante ist kostenlos und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert oder als Angehörige mitversichert und sozial schutzbedürftig sind. Die so versicherte Person muss sich der häuslichen Pflege einer/eines nahen Angehörigen widmen, die/der mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Die Pflege muss unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft im Inland erfolgen.

Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht als Angehörige mitversichert sind.

Versicherungsbeiträge fallen nicht an. Diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen. Nähere Informationen erteilt die zuständige Krankenkasse.

Mittwoch, 8. April 2020

Keine Einbindung von Menschen mit Behinderungen im Krisen- und Katastrohenschutzmanagement


https://www.bizeps.or.at/keine-einbindung-von-menschen-mit-behinderungen-im-krisen-und-katastrophenschutzmanagement/

Artikel Ganze Woche

Heute ist unsere Michaela mit ihrem Sohnemann Sven in der "Ganze Woche".👏👍!




Sonderbetreuungszeit

Danke Valerie Clarke von assistenz24/inclussion24 für's Raussuchen! 👍



Gesetzliche Grundlage – Erweiterung für Angehörige von Menschen mit Behinderungen sowie für Angehörige von pflegebedürftigen Personen

Im neu geschaffenen § 18b Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG, idF BGBl I 12/2020) wurde die Möglichkeit eröffnet, Arbeitnehmer/innen zur Betreuung von minderjährigen Kindern unter 14 Jahren Sonderbetreuungszeit bis zu drei Wochen zu gewähren, wenn sie nicht in versorgungskritischen Bereichen arbeiten und kein sonstiger Grund zur Dienstfreistellung besteht. Dafür steht dem Arbeitgeber der Ersatz der Lohnkosten (gedeckelt mit der Höchstbemessungsgrundlage nach ASVG) im Ausmaß eines Drittels zu.

Im Rahmen des 2. und 3. Covid-19-Gesetzespakets (BGBl I 16/2020; BGBl I 23/2020) wurden weitere Gruppen von Arbeitnehmer/innen in die Zielgruppe der Sonderbetreuungszeit aufgenommen:
§ 18b Abs 1 Z 1 AVRAG – Angehörige von Menschen mit Behinderungen (unabhängig von deren Lebensalter), sofern
1. eine Betreuungspflicht besteht,
2. diese Menschen in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder einer Lehranstalt für Menschen mit Behinderungen betreut oder unterrichtet werden,
3. und diese Einrichtung oder Lehranstalt auf Grund behördlicher Maßnahmen teilweise oder vollständig geschlossen ist.
§ 18b Abs 1 Z 2 AVRAG – Angehörige von pflegebedürftigen Personen, wenn deren Pflege oder Betreuung in Folge des Ausfalls einer Betreuungskraft nach dem Hausbetreuungsgesetz (24-Stunden-Betreuer/innen) nicht mehr sichergestellt ist.
§ 18b Abs 1 Z 3 AVRAG – Angehörige von Menschen mit Behinderungen, die persönliche Assistenz in Anspruch nehmen, wenn die persönliche Assistenz in Folge von COVID-19 nicht mehr sichergestellt ist.
Grundsätzlich tritt nach der derzeitigen Fassung die Regelung § 18b AVRAG per 31.05.2020 außer Kraft.

Aktuell ist die behördliche Schließung der Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bis Mitte Mai 2020 fix, über das Vorgehen für die Zeit danach soll Ende April 2020 entschieden werden. Sollte der reguläre Unterrichtsbetrieb dieses Schuljahr 2019/2020 gar nicht mehr starten, könnte eine Verlängerung der Regelung die Folge sein. Entsprechende Schritte des Gesetzgebers müssen abgewartet werden, wir werden Sie gerne auf dem Laufenden halten.

Antrag auf Ersatz der Lohnkosten aus Sonderbetreuungszeiten

Mit der Abwicklung des Lohnkostenersatzes für diese Sonderbetreuungszeiten wurde die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) betraut. Grundsätzlich ist der Antrag auf Kostenerstattung vom Arbeitgeber binnen sechs Wochen nach Aufhebung der behördlichen Maßnahme bei der BHAG einzubringen.

Auf deren Homepage gibt es die Möglichkeit einer Antragstellung online. Die neuen Formulare (entsprechend den Erweiterungen durch das 3. Covid-III-Paket) werden ab Donnerstag, 9. April 2020 verfügbar sein. Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/sonderbetreuungszeit/.

Bitte beachten Sie bei der praktischen Handhabung von Sonderbetreuungszeiten (für alle Gruppen von Angehörigen) die Informationen, die die BHAG auf der bereits genannten Homepage unter dem Titel „Häufig gestellte Fragen“ zur Verfügung stellt. Ein paar wichtige Hinweise:

Entgegen dem Gesetzeswortlaut, der von der teilweisen oder vollständigen Schließung von Lehranstalten, Schulen und Betreuungseinrichtungen spricht, ist laut Angabe der BHAG die Vereinbarung von geförderter Sonderbetreuungszeit auch für die Ferienzeit möglich.
Gefördert wird nicht nur eine dreiwöchige Sonderbetreuungszeit, sondern es ist auch eine Vereinbarung für einen kürzeren Zeitraum, z.B. 2 Wochen, möglich. Ob der Maximalanspruch nur am Stück in Anspruch genommen werden kann oder ob bei Bedarf auch später noch die „restliche“ Zeit (bis max. 3 Wochen) gefördert vereinbart werden kann, ist leider nach wie vor eine offene Frage. Sämtliche Berechnungsbeispiele der BHAG gehen von einer Inanspruchnahme „am Stück“ aus.
Die Inanspruchnahme von Sonderbetreuungszeit ist gleichzeitig nicht für beide Elternteile eines Kindes möglich, da die Betreuung durch einen Elternteil als ausreichend angesehen wird.
Eine Förderung der Lohnkosten im Rahmen der Sonderbetreuungszeit ist ausgeschlossen, wenn für den gleichen Zeitraum Kurzarbeit vereinbart wurde.
Gefördert wird nicht nur das laufende Entgelt, sondern mit einem Sechstel des Bruttomonatsbezuges wird auch der aliquote Sonderzahlungsanteil gefördert.
Die BHAG hat auch mehrere Berechnungsbeispiele zur Förderungshöhe online zur Verfügung gestellt, eine Durchsicht dieser Unterlagen ist sicher empfehlenswert.

Job und Corona - Arbeitsrecht

https://jobundcorona.at/schutz-im-betrieb/

Sonntag, 5. April 2020

Falls wer noch keine hat und sich nicht darauf verlassen möchte, dass er pünktlich eine bekommt, hier die Nähanleitung:


Corona - Info

Prim. Dr. Isabel Schiel-Löffler
FÄ f. Kinder- und Jugendpsychiatrie, Ärztliche Leitung, Zentrum für Entwicklungsförderung
Wiener Sozialdienste Förderung & Begleitung GmbH, 1220 Wien | Langobardenstraße 189
Firmensitz: 1150 Wien | Camillo-Sitte-Gasse 6
Tel: +43 1 981 21 3220

Sehr geehrte Vernetzungspartnerinnen und –partner, liebe Kolleginnen und Kollegen,
wegen der aktuellen Corona-Krise sind die Ambulatorien „Zentren für Entwicklungsförderung“ derzeit geschlossen.
Den in Behandlung stehenden Patientinnen und Patienten und ihren Familien wird vorerst eine telefonische Unterstützung von Montag bis Freitag im Zeitraum von 9.00 bis 13.00 Uhr angeboten:
-        ZEF Langobardenstraße:       01 98 121 – 3232 oder 3233 // per E-Mail zef@wiso.or.at oder zef-info@wiso.or.at
-        ZEF Modecenterstraße:        01 98 121 – 3625 oder 3626 // per E-Mail zef11@wiso.or.at oder zef-info@wiso.or.at
-        ZEF Dresdnerstraße:             01 98 121 – 3838 oder 3839 // per E-Mail zef20@wiso.or.at oder zef-info@wiso.or.at
-        ZEF Lieblgasse:                     01 98 121 – 3939 // per E-Mail zef22@wiso.or.at oder zef-info@wiso.or.at


Sollten Sie weitere Fragen und Anliegen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Ganz liebe Grüße und bleiben Sie gesund!
Im Auftrag der Ärztlichen Leitungen der Zentren für Entwicklungsförderung

Freitag, 3. April 2020

😭😷🤕

Lt. Krone von heute, konnten sich ÖVP und Grüne NICHT darüber einig werden, dass auch Angehörige von Gefährdeten verpflichtend ins Homeoffice wechseln können oder bezahlt freigestellt werden!

😭 Was Angehörige, also auch Eltern, dann tun können, bleibt leider unbeantwortet.


2. Online STAMMTISCH

Nachdem unser 1. Online STAMMTISCH gut angenommen wurde und gut funktioniert hat, haben wir beschlossen weitere Online-Stammtische zu veranstalten, solange wir uns im realen Leben weiterhin nicht treffen dürfen.

Es können gerne auch jene mitmachen, die sonst aufgrund von großer Distanz oder Zeitmangel normalerweise nicht an unseren Stammtischen teilnehmen können.

Bitte die Skype App runterladen und VOR der nächsten Sitzung anmelden, damit wir euch der Gruppe hinzufügen können.

Link kann gerne nochmal per Mail, SMS oder über WhatsApp gesendet werden.

Liebe Grüße Claudia und Jasmina