Dienstag, 21. April 2020

Wichtige Informationen

für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige:

Quelle : WAG Assistenzgenossenschaft

Auszug zur PGE, alles Weitere siehe Link

Änderungen bei der Pflegegeldergänzungsleistung (PGE)
Der Fonds Soziales Wien hat sich entschieden, die 30% Angehörigen-Regelung vorerst auszusetzen bzw. zu adaptieren und für den Monat April 2020 folgende Regelung festgelegt:

Alle PGE-Kund_innen können Angehörige im Ausmaß von maximal 50% (somit der Hälfte) ihrer bewilligten Monatsfördersumme beschäftigen. (Beispiel: bewilligte monatliche Fördersumme: € 3.000 für Angehörige können für April maximal € 1.500 eingereicht werden).

Der prozentuelle Anteil der Angehörigenleistung an der gesamt in Anspruch genommenen Persönlichen Assistenz je Monat ist demnach vorübergehend nicht relevant.

Die/Der Angehörige kann über eine_n Dienstleister_in oder im Arbeitgeber_innenmodell beschäftigt werden. Voraussetzung ist ein offizielles Beschäftigungsverhältnis.

Falls sie während dieser begrenzten Zeit Angehörige beschäftigen, die ansonsten nicht als Persönliche Assistent_innen tätig sind, muss der entsprechende Dienstvertrag mit der nächsten Monatsabrechnung mitgeschickt werden. Sollte dies nicht erfolgen, können die Kosten nicht akzeptiert werden.

https://www.wag.or.at/corona-und-persoenliche-assistenz/

Diese Regelung gilt vorerst für April 2020. Für den Monat März 2020 gibt es keine generelle Regelung. Entscheidungen werden im Einzelfall nach Prüfung der jeweiligen Situation getroffen.


https://www.wag.or.at/