Donnerstag, 7. Mai 2026

Achtung ❗️ Eine wichtige Neuerung bei Krankentransporten für Versicherte der ÖGK

Die Gebietskrankenkasse(ÖGK) informierte alle Gesundheitseinrichtungen über ihren Beschluss, ab 1. Mai 2026 Rettungstransporte nur mehr zu bezahlen, wenn tatsächliche körperliche "Gehunfähigkeit" im strengsten Sinn ( also offenbar Bettlägerigkeit) vorliegt! Es bedeutet eine gravierende und weitreichende Änderung für Patienten mit Beeinträchtigungen. Bitte beachten Sie, daß Rettungstranporte ab Mai 2026 schlimmstenfalls privat vom Roten Kreuz in Rechnung gestellt werden, falls die Krankenkasse eine prinzipielle "Gehfähigkeit" voraussetzt.