Ab dem 1. Jänner 2027 gelten in Österreich neue Aufteilungsregeln für den Familienbonus Plus. Die Höhe des Betrags selbst bleibt gleich, doch die Verteilung zwischen zwei Anspruchsberechtigten ändert sich grundlegend.
Die wichtigsten Änderungen ab 2027
• Höhe des Familienbonus Plus (unverändert):
• Bis zum 18. Geburtstag des Kindes: 166,68 Euro monatlich (ca. 2.000,16 Euro jährlich)
• Ab dem 18. Geburtstag (sofern weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird): 58,34 Euro monatlich (700,08 Euro jährlich)
• Neue Aufteilungsregeln (zwei Elternteile / Anspruchsberechtigte):
• Bisher war eine Aufteilung von 100 % zu 0 % (alles bei einem Elternteil) frei möglich.
• Ab 2027 ist eine 100:0-Aufteilung grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn das Kind das 4. Lebensjahr vollendet hat und keine Ausnahmeregelung greift.
• Zulässige Aufteilungen sind dann nur noch 75 % : 25 %, 25 % : 75 % oder 50 % : 50 %.
• Ausnahmen (wo weiterhin 100 % möglich sind):
• Das betreffende Kind hat das 4. Lebensjahr noch nicht vollendet.
• Es wird für das Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen.
• Im gleichen Haushalt lebt ein anderes Kind unter 4 Jahren oder ein Kind mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.
• Es gibt nur eine anspruchsberechtigte Person (z. B. Alleinerziehende).
Was das für Eltern bedeutet
• Steuerlicher Effekt: Kann ein Elternteil seinen 25-%-Anteil mangels ausreichender Einkommensteuer nicht voll ausschöpfen, verfällt dieser Teil (der Familienbonus ist keine direkte Auszahlung, sondern reduziert die Lohn-/Einkommensteuer bis maximal auf Null).
• Anpassung bei der Lohnverrechnung: Wer den Familienbonus bisher zu 100 % über den Arbeitgeber (Formular E30) bezogen hat, muss diesen bei Wegfall der Voraussetzungen anpassen und dem Arbeitgeber die entsprechenden Nachweise (z. B. Formular E33) vorlegen.
• Steuerausgleich: Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung muss der Familienbonus Plus erneut korrekt beantragt werden.





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