Die Gebietskrankenkasse(ÖGK) informierte alle Gesundheitseinrichtungen über ihren Beschluss, ab 1. Mai 2026 Rettungstransporte nur mehr zu bezahlen, wenn tatsächliche körperliche "Gehunfähigkeit" im strengsten Sinn ( also offenbar Bettlägerigkeit) vorliegt! Es bedeutet eine gravierende und weitreichende Änderung für Patienten mit Beeinträchtigungen. Bitte beachten Sie, daß Rettungstranporte ab Mai 2026 schlimmstenfalls privat vom Roten Kreuz in Rechnung gestellt werden, falls die Krankenkasse eine prinzipielle "Gehfähigkeit" voraussetzt.
E N T H I N D E R T - Selbsthilfegruppe und Initiative für und von Eltern und Angehörigen die Kinder und erwachsene Töchter und Söhne mit Behinderungen, chronischen und/oder psychischen Erkrankungen pflegen, betreuen, unterstützen und begleiten! Kontaktiere uns oder komm zu unserem Stammtisch! Claudia : ☎️. 0650 6539650, 📬claudiasengeis@gmail.com oder Jasmina: ☎️ 0680 3245867, 📬 jasmina.urosevic@chello.at (unsere Jasmina spricht auch Serbisch) - oder mittels Kontaktformular ⬇️



