Montag, 9. Juli 2018

Antwort-E-Mails von Abgeordneten zum 12 Std. Tag

Hier noch zwei weitere Antwort-E-Mails zweier Abgeordneter bezüglich 12 Std. Tag 
nochmal der engagierten Mama für die Rückmeldung und die Erlaubnis zur Veröffentlichung!


Sehr geehrte Frau ...,

die Diskussion über eine Flexibilisierung der Arbeitszeit im Sinne einer freiwilligen Ausweitung führen wir seit mindestens 5 Jahren - besonders auch auf Sozialpartnerebene.
In der letzten Gesetzgebungsperiode unter dem ehemaligen Bundeskanzler Kern gab es eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern, dass bis Mitte das Jahres 2017 eine Einigung zu erzielen ist, andernfalls die Politik eine Entscheidung treffen wird. Die Sozialpartner einigten sich 2017 im Grundsatz auf ein Papier zur Arbeitszeitflexibilisierung, welches aber aus wahltaktischen Gründen dann nicht mehr zum Abschluss kam.
Auf diesem Sozialpartnerpapier aufbauend wurde nun die Initiative zur Arbeitszeitflexibilisierung im Parlament gestartet, welche folgende Eckpunkte enthält:

·         Der generelle 8-Stunden Tag und die 40 Stunden-Woche bleiben nach wie vor bestehen.
·         Im Durchschnitt darf nicht mehr als 48 Stunden (Höchstarbeitszeit) in 17 Wochen gearbeitet werden (= geltende EU-Arbeitszeitrichtlinie). Der Mythos der Arbeitszeit von 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche ist FALSCH!
·         Kollektivvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt.
·         Neue Betriebsvereinbarungen können jederzeit abgeschlossen werden.
·         Freiwilligkeitsgarantie gesichert: Es wird eine Freiwilligkeitsgarantie im Gesetz für die 11. und 12. Arbeitsstunde verankert – der Arbeitnehmer kann die 11. und 12. Überstunde ohne Angabe von Gründen ablehnen.
·         Geld oder Freizeit – ich such es mir selbst aus: Es wird ein Wahlrecht für den Arbeitnehmer verankert, das ermöglicht frei zu wählen, ob die 11. und 12. Überstunde in Zeit oder Geld ausgeglichen wird (natürlich inklusive Zuschläge).
·         Sowohl die Freiwilligkeit als auch die Abgeltung der Überstunden sind wesentliche Eckpunkte der Arbeitszeitflexibilisierung und wird im Gesetz verankert.
·         Die 4-Tage Woche wird weiterentwickelt: Bei der Gleitzeit bleibt die bisherige Regelung unverändert (Normalarbeitszeit bis 10 Stunden möglich) – eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit bei Gleitzeitvereinbarungen bis zu 12 Stunden ist nur möglich, wenn der Zeitausgleich in ganzen Tagen erfolgen kann und auch in Verbindung mit dem Wochenende (4-Tage-Woche).
·         Wenn es bei der Gleitzeit zu Überstunden kommt (Mehrarbeit, die vom Arbeitgeber angeordnet wird), dann sind diese natürlich mit Zuschlägen abzugelten (nochmal explizit im Gesetzestext verankert).

Im Übrigen hat auch die SPÖ unter Kern (als sie noch in der Regierung waren) im Jän. 2017 im sogenannten „Plan A“ gefordert: „Wir brauchen Modelle, die auf beiden Seiten Flexibilität ermöglichen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren private Situation sich ändert, und für Unternehmen, die ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flexibler einsetzen wollen.“

Abschließend darf ich an die Sachlichkeit in dieser Diskussion appellieren: Wir haben weder den Bedarf, hier in Jubelchöre auszubrechen, als wäre das die größte Veränderung der Arbeitswelt in den letzten Jahrzehnten, noch ist es sinnvoll, Angst zu machen und Menschen zu verunsichern, ohne dass das eigentlich notwendig ist. Richtig ist vielmehr, dass wir im 21. Jahrhundert, in einer modernen Welt leben, dass sich die Art und Weise, wie wir arbeiten, dass sich auch die Art und Weise, wie wir Freizeit gestalten, geändert haben und dass das Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein ganz anderes ist als in vorherigen Jahrhunderten. Die Politik ist aufgefordert dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu liefern und sie weiter zu entwickeln.

Beste Grüße

August Wöginger 
Klubobmann

Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
Pavillon Nord/Burg, Heldenplatz 11
A-1017 Wien
Tel: +43 1 40110 4400
Fax: +43 1 40110 49901
august.woeginger@oevpklub.at





Sehr sehr geehrte Frau ...,

Die Diskussion über eine Flexibilisierung der Arbeitszeit im Sinne einer freiwilligen Ausweitung führen wir seit mindestens 5 Jahren - besonders auch auf Sozialpartnerebene. 
In der letzten Gesetzgebungsperiode unter dem ehemaligen Bundeskanzler Kern gab es eine Vereinbarung mit den Sozialpartnern, dass bis Mitte das Jahres 2017 eine Einigung zu erzielen ist, andernfalls die Politik eine Entscheidung treffen wird. Die Sozialpartner einigten sich 2017 im Grundsatz auf ein Papier zur Arbeitszeitflexibilisierung, welches aber aus wahltaktischen Gründen dann nicht mehr zum Abschluss kam. 
Auf diesem Sozialpartnerpapier aufbauend wurde nun die Initiative zur Arbeitszeitflexibilisierung im Parlament gestartet, welche folgende Eckpunkte enthält:

·      Der generelle 8-Stunden Tag und die 40 Stunden-Woche bleiben nach wie vor bestehen. 
·      Im Durchschnitt darf nicht mehr als 48 Stunden (Höchstarbeitszeit) in 17 Wochen gearbeitet werden (= geltende EU-Arbeitszeitrichtlinie). Der Mythos der Arbeitszeit von 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche ist FALSCH!
·      Kollektivvertragliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt.
·      Neue Betriebsvereinbarungen können jederzeit abgeschlossen werden.
·      Freiwilligkeitsgarantie gesichert: Es wird eine Freiwilligkeitsgarantie im Gesetz für die 11. und 12. Arbeitsstunde verankert – der Arbeitnehmer kann die 11. und 12. Überstunde ohne Angabe von Gründen ablehnen.
·      Geld oder Freizeit – ich such es mir selbst aus: Es wird ein Wahlrecht für den Arbeitnehmer verankert, das ermöglicht frei zu wählen, ob die 11. und 12. Überstunde in Zeit oder Geld ausgeglichen wird (natürlich inklusive Zuschläge).
·      Sowohl die Freiwilligkeit als auch die Abgeltung der Überstunden sind wesentliche Eckpunkte der Arbeitszeitflexibilisierung und wird im Gesetz verankert.
·      Die 4-Tage Woche wird weiterentwickelt: Bei der Gleitzeit bleibt die bisherige Regelung unverändert (Normalarbeitszeit bis 10 Stunden möglich) – eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit bei Gleitzeitvereinbarungen bis zu 12 Stunden ist nur möglich, wenn der Zeitausgleich in ganzen Tagen erfolgen kann und auch in Verbindung mit dem Wochenende (4-Tage-Woche).
·      Wenn es bei der Gleitzeit zu Überstunden kommt (Mehrarbeit, die vom Arbeitgeber angeordnet wird), dann sind diese natürlich mit Zuschlägen abzugelten (nochmal explizit im Gesetzestext verankert).

Bei der von Ihnen angesprochenen Thematik mit der Betreuung von Eltern eines behinderten Kindes ist genau das Gegenteil ist der Fall: Auch heute ist diese Begründung schon Grund genug um Überstunden zu verweigern, nachdem man dieser Betreuungspflicht nachgehen muss und durch die neue Rechtslage wird dies noch klarer geregelt. Somit erhalten sie mehr Rechtssicherheit!

Freundliche Grüße,

Wolfgang Gerstl
  

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