Hier noch zwei weitere Antwort-E-Mails zweier Abgeordneter bezüglich 12 Std. Tag
nochmal der engagierten Mama für die Rückmeldung und die Erlaubnis zur Veröffentlichung!
Sehr geehrte Frau
...,
die Diskussion über
eine Flexibilisierung der Arbeitszeit im Sinne einer freiwilligen Ausweitung
führen wir seit mindestens 5 Jahren - besonders auch auf Sozialpartnerebene.
In der letzten
Gesetzgebungsperiode unter dem ehemaligen Bundeskanzler Kern gab es eine
Vereinbarung mit den Sozialpartnern, dass bis Mitte das Jahres 2017 eine
Einigung zu erzielen ist, andernfalls die Politik eine Entscheidung treffen
wird. Die Sozialpartner einigten sich 2017 im Grundsatz auf ein Papier zur
Arbeitszeitflexibilisierung, welches aber aus wahltaktischen Gründen dann nicht
mehr zum Abschluss kam.
Auf diesem
Sozialpartnerpapier aufbauend wurde nun die Initiative zur
Arbeitszeitflexibilisierung im Parlament gestartet, welche folgende Eckpunkte
enthält:
· Der generelle
8-Stunden Tag und die 40 Stunden-Woche bleiben nach wie vor bestehen.
· Im Durchschnitt darf
nicht mehr als 48 Stunden (Höchstarbeitszeit) in 17 Wochen gearbeitet werden (=
geltende EU-Arbeitszeitrichtlinie). Der Mythos der Arbeitszeit von 12 Stunden am
Tag und 60 Stunden in der Woche ist FALSCH!
· Kollektivvertragliche
Regelungen und Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt.
· Neue
Betriebsvereinbarungen können jederzeit abgeschlossen werden.
· Freiwilligkeitsgarantie
gesichert: Es wird eine Freiwilligkeitsgarantie im Gesetz für die 11. und 12.
Arbeitsstunde verankert – der Arbeitnehmer kann die 11. und 12. Überstunde ohne
Angabe von Gründen ablehnen.
· Geld oder Freizeit –
ich such es mir selbst aus: Es wird ein Wahlrecht für den Arbeitnehmer
verankert, das ermöglicht frei zu wählen, ob die 11. und 12. Überstunde in Zeit
oder Geld ausgeglichen wird (natürlich inklusive Zuschläge).
· Sowohl die
Freiwilligkeit als auch die Abgeltung der Überstunden sind wesentliche Eckpunkte
der Arbeitszeitflexibilisierung und wird im Gesetz verankert.
· Die 4-Tage Woche wird
weiterentwickelt: Bei der Gleitzeit bleibt die bisherige Regelung unverändert
(Normalarbeitszeit bis 10 Stunden möglich) – eine Ausweitung der täglichen
Höchstarbeitszeit bei Gleitzeitvereinbarungen bis zu 12 Stunden ist nur möglich,
wenn der Zeitausgleich in ganzen Tagen erfolgen kann und auch in Verbindung mit
dem Wochenende (4-Tage-Woche).
· Wenn es bei der
Gleitzeit zu Überstunden kommt (Mehrarbeit, die vom Arbeitgeber angeordnet
wird), dann sind diese natürlich mit Zuschlägen abzugelten (nochmal explizit im
Gesetzestext verankert).
Im Übrigen hat auch
die SPÖ unter Kern (als sie noch in der Regierung waren) im Jän. 2017 im
sogenannten „Plan A“ gefordert: „Wir brauchen Modelle, die auf beiden Seiten
Flexibilität ermöglichen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren private
Situation sich ändert, und für Unternehmen, die ihre Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer flexibler einsetzen wollen.“
Abschließend darf ich
an die Sachlichkeit in dieser Diskussion appellieren: Wir haben weder den
Bedarf, hier in Jubelchöre auszubrechen, als wäre das die größte Veränderung der
Arbeitswelt in den letzten Jahrzehnten, noch ist es sinnvoll, Angst zu machen
und Menschen zu verunsichern, ohne dass das eigentlich notwendig ist. Richtig
ist vielmehr, dass wir im 21. Jahrhundert, in einer modernen Welt leben, dass
sich die Art und Weise, wie wir arbeiten, dass sich auch die Art und Weise, wie
wir Freizeit gestalten, geändert haben und dass das Zusammenwirken von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein ganz anderes ist als in vorherigen
Jahrhunderten. Die Politik ist aufgefordert dafür die entsprechenden
Rahmenbedingungen zu liefern und sie weiter zu entwickeln.
Beste
Grüße
August
Wöginger
Klubobmann
Parlamentsklub der
Österreichischen Volkspartei
Pavillon Nord/Burg,
Heldenplatz 11
A-1017 Wien
Tel: +43 1 40110
4400
Fax: +43 1 40110
49901
august.woeginger@oevpklub.at
august.woeginger@oevpklub.at
Sehr sehr geehrte Frau ...,
Die Diskussion über eine Flexibilisierung
der Arbeitszeit im Sinne einer freiwilligen Ausweitung führen wir seit
mindestens 5 Jahren - besonders auch auf Sozialpartnerebene.
In der letzten Gesetzgebungsperiode unter
dem ehemaligen Bundeskanzler Kern gab es eine Vereinbarung mit den
Sozialpartnern, dass bis Mitte das Jahres 2017 eine Einigung zu erzielen ist,
andernfalls die Politik eine Entscheidung treffen wird. Die Sozialpartner
einigten sich 2017 im Grundsatz auf ein Papier zur Arbeitszeitflexibilisierung,
welches aber aus wahltaktischen Gründen dann nicht mehr zum Abschluss
kam.
Auf diesem Sozialpartnerpapier aufbauend
wurde nun die Initiative zur Arbeitszeitflexibilisierung im Parlament gestartet,
welche folgende Eckpunkte enthält:
· Der generelle 8-Stunden Tag und die 40
Stunden-Woche bleiben nach wie vor bestehen.
· Im Durchschnitt darf nicht mehr als 48
Stunden (Höchstarbeitszeit) in 17 Wochen gearbeitet werden (= geltende
EU-Arbeitszeitrichtlinie). Der Mythos der Arbeitszeit von 12 Stunden am Tag und
60 Stunden in der Woche ist FALSCH!
· Kollektivvertragliche Regelungen und
Betriebsvereinbarungen bleiben unberührt.
· Neue Betriebsvereinbarungen können
jederzeit abgeschlossen werden.
· Freiwilligkeitsgarantie
gesichert: Es wird eine
Freiwilligkeitsgarantie im Gesetz für die 11. und 12. Arbeitsstunde verankert –
der Arbeitnehmer kann die 11. und 12. Überstunde ohne Angabe von Gründen
ablehnen.
· Geld oder Freizeit – ich such es mir
selbst aus: Es wird ein
Wahlrecht für den Arbeitnehmer verankert, das ermöglicht frei zu wählen, ob die
11. und 12. Überstunde in Zeit oder Geld ausgeglichen wird (natürlich inklusive
Zuschläge).
· Sowohl die Freiwilligkeit als auch die
Abgeltung der Überstunden sind wesentliche Eckpunkte der
Arbeitszeitflexibilisierung und wird im Gesetz verankert.
· Die 4-Tage Woche wird
weiterentwickelt: Bei der
Gleitzeit bleibt die bisherige Regelung unverändert (Normalarbeitszeit bis 10
Stunden möglich) – eine Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit bei
Gleitzeitvereinbarungen bis zu 12 Stunden ist nur möglich, wenn der
Zeitausgleich in ganzen Tagen erfolgen kann und auch in Verbindung mit dem
Wochenende (4-Tage-Woche).
· Wenn es bei der Gleitzeit zu Überstunden
kommt (Mehrarbeit, die vom Arbeitgeber angeordnet wird), dann sind diese
natürlich mit Zuschlägen abzugelten (nochmal explizit im Gesetzestext
verankert).
Bei der von
Ihnen angesprochenen Thematik mit der Betreuung von Eltern eines behinderten
Kindes ist genau das Gegenteil ist der Fall: Auch heute ist diese Begründung
schon Grund genug um Überstunden zu verweigern, nachdem man dieser
Betreuungspflicht nachgehen muss und durch die neue Rechtslage wird dies noch
klarer geregelt. Somit erhalten sie mehr Rechtssicherheit!
Freundliche Grüße,
Wolfgang Gerstl
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