Freitag, 14. September 2018

Zur Information:

Wohnen für Menschen mit Behinderung - z. B.:


  • Ob man gerne zu Hause wohnen bleibt 
  • oder lieber als erwachsener junger Mensch alleine wohnen möchte 
  • oder mit Hilfe, 


dass sollte jedem möglichst selbst überlassen sein.

Einfach


Aber oft wird von Angehörigen gerätselt, wie es weitergehen kann, welche Unterstützung und Möglichkeiten es gibt. Dieses Thema begleitet und beschäftigt viele Angehörige, insbesondere aber ELTERN und ist hierzu auch eine größere Info-Veranstaltung unserer SHG geplant. Wenn die Kinder noch jünger sind, macht man sich darüber selbstverständlich noch "keinen Kopf".

Die Frage; "Was, wenn ich nicht mehr kann, oder will", oder das Kind einfach von sich aus, zu Hause ausziehen möchte stellt oft die ganze Familie vor neue Herausforderungen. Insbesonders für Alleinerzieher und Alleinbetreuer ist die Herausforderung nochmal um einiges höher.

Hier einfach mal zur Info zwei Beispiele,...

  • Teilbetreutes Wohnen 
  • Vollbetreutes Wohnen

Betreuungsleistungen im 

Teilbetreuten Wohnen 

umfasst die Betreuung verschiedener Bereiche:

  • Organisatorische Unterstützung bei der Einrichtung und Instandhaltung der Wohnung
  • Unterstützung bei der Organisation des Haushalts z.B: beim Einkaufen oder Kochen
  • Begleitung zu ÄrztInnen und Behörden 
  • Hilfe bei der Suche nach Beschäftigung
  • Unterstützung bei Freizeitgestaltung
  • Hilfestellung bei der Regelung für finanzielle Angelegenheiten
  • Unterstützung bei der Organisation von sozialen Diensten

Kosten:
Teilbetreutes Wohnen wird mit einem Zuschuss vom FSW gefördert. Die betreuten Personen erbringen keine Eigenleistung. Miete, Verpflegung und sonstige Kosten werden NICHT gefördert und werden von den betreuten Personen selbst getragen.

Vollbetreutes Wohnen

umfasst neben Betreuung auch Unterkunft und Verpflegung neben jenen Betreuungsleistungen, die beim Teilbetreuten Wohnen möglich sind, enthält es zusätzlich folgende bedarfsorientierte Leistungen:

  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Betreuung 365 Tage im Jahr
  • Anwesenheit von BetreuerInnen bzw. nächtlicher Bereitschaftsdienst.

Kosten:
Der FSW leistet einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. die betreuten Personen erbringen außerdem eine Eigenleistung, die von der Höhe des Einkommens und des Pflegegelds abhängt. Den betreuten Personen bleibt immer ein Geldbetrag zur eigenen Verwendung.

Nähere Auskünfte gibt es über den 
FSW
Beratungszentrum Behindertenhilfe
Guglgasse 7-9, 1030 Wien
Tel. 01/24524
www.fsw.at

Es gibt für Wien und NÖ Einrichtungen die vom FSW anerkannt sind.








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