Dienstag, 23. Oktober 2018

Thema WIENER Mindestsicherung

Thema Mindestsicherung!

Weil es heute bei unserem Treffen Thema war:



Derzeit gilt dies leider  NUR für WIEN !!! Wie lange noch, können wir Euch aber leider nicht beantworten, da es bald die Mindestsicherung NEU - für alle Bundesländer gleich- geben wird.

Für Menschen mit Behinderungen, die in WIEN, wohnen und keiner Erwerbsarbeit nachgehen können und die wenig oder kein anderes Einkommen (z.B. Waisenpension) beziehen, gibt es die Wiener Mindestsicherung !

Derzeit ein Betrag von EUR 863,-/Monat und bei Dauerleistung 14x /Jahr.

Diese ist unabhängig von der Höhe des Einkommens der Eltern.

Pflegegeld zählt NICHT zum Einkommen.

Ist aber sonstiges eigenes Einkommen vorhanden (Leibrente, Mieteinkünfte, Waisenpension, etc.) das niedriger ist als der Betrag von EUR 863,-, so wird der Diffenenzbetrag ausbezahlt!

Die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Sozialzentrum des jeweiligen Bezirks ab dem vollendeten 18. Lebensjahr!

Mindestsicherung wird NUR befristet gewährt und muss vor Ablauf der Frist (6-8 Wochen vor Ablauf) neu beantragt werden.

Wird KEIN Folgeantrag gestellt, wird die Mindestsicherung eingestellt!

Bei gleichzeitigem Wohnen in einer Einrichtung wird KEINE Mindestsicherung ausbezahlt.


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