Donnerstag, 26. Oktober 2023

Das Erwachsenenschutzgesetzes in Österreich!

Es wurde abgeändert, es wurde verbessert, doch leider kommt uns immer wieder zu Ohren, dass sich nicht alle Vertreter einer zu vertretenden Person daran halten und immer noch glauben, dass sie die alte Sachwalterschaft ausüben können.

Insbesondere bei gerichtlich angeordneten Vertretungen durch Anwalt oder Notar scheint es hier teilweise immer noch zu massiven Einschränkungen zu kommen!!

Das muss besser kontrolliert werden!

Es dürfen keine Nachteile für die zu vertretenden Person entstehen. Wir kennen leider Fälle, seitens anwaltschaftlicher Vertretung, wo die neue Erwachsenenvertretung nicht eingehalten wird!!



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