Hier könnt ihr jetzt noch detaillierter erfahren wie das Pilotprojekt "Anstellungsmodell" in Graz ab 2024 angedacht wurde.
Es soll sich einfach jeder selbst ein Bild machen. Wir haben uns das durchgerechnet und gegen gerechnet.
Wir wissen immer noch nicht, wie die restlichen Pflegestunden abgedeckt werden sollen betreffend Arbeitsrecht.
Wir haben einen alleinstehenden pflegenden Angehörigen, der keine Pension bezieht und kein eigenes Einkommen hat zur Gegenrechnung herangezogen.
Die Zahlen sind im Internet (Quelle) zu finden und haben wir die Zahlen aus 2023 und das derzeitige Modell aus Wien angenommen :
Sozialhilfe 1 Person (pflegende(r) Angehörige(r) Maximalwert € 1.054.- (Existenzabsicherung)
Pflegegeld Stufe
3 € 502,80. mehr als 120 Std. - somit bei Anstellung abgedeckt 20 Std. /offen mind.100 Std.
4 € 754,80. mehr als 160 Std. - abgedeckt 30 Std. /offen mind.130 Std.
5. € 1.024,20 mehr als 180 Std. - abgedeckt 40 Std /offen mind.140 Std.
Bei Gegenrechnung 100%!!
Sozialhilfe +Pflegegeld € 1.556,80 Stufe 3
- = - € 1.808,00 Stufe 4
- = - € 2078,20 Stufe 5
Anstellungsmodell netto
€1.200.- Stufe 3
€ 1.600.- Stufe 4
€ 2.000.- Stufe 5
Bei Gegenrechnung mit dem Abzug von Pflegegeld von 50%! ergibt sich bei
Stufe 3 ein Minus von € 105,40
Stufe 4 ein + von € 169,00
Stufe 5 ein + von € 433,90
Somit eine Ersparnis für das Land von
€ 356,80 bei Stufe 3
€ 208,00 bei Stufe 4 und
€ 78,80 bei Stufe 5
Fest steht somit, dass sich das Anstellungsmodell die Familien so gut wie "selbst" finanzieren und zusätzlich mehrere Auflagen erfüllen müssen.
Das Anstellungsmodell haben wir mit der derzeitige "Wien Lösung " verglichen.
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