Montag, 2. Mai 2022

Protesttag für Menschen mit Behinderungen

Heute zum Thema Pflegegeld - Einstufung

Zumindest wird es endlich mal thematisiert!


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Volksanwalt Bernhard Achiz:


Die Pflegegeld-Einstufungsverordnung muss psychische Beeinträchtigungen besser berücksichtigen. Denn derzeit zielen die Regeln, mit denen die Höhe des Pflegegelds festgelegt wird, vor allem auf körperliche Behinderungen und Erkrankungen ab.


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JA, unbedingt!


Derzeit werden die Stunden für die Aufwändung der Pflege angerechnet, dass heißt, für das Wickeln, Füttern, Baden, An- und Ausziehen, Kathederisieren, Absaugen, Medikamente geben, Zeit für Fahrten zur und von der Schule, Tagesstruktur, Ärzte, Therapien, etc.

Diese angerechneten Zeiten decken die Bedarfe gerade so ab.

ABER, was ist mit dem Zeitaufwand für die Betreuung zur Unterstützung und Hilfestellung, für den Zeitaufwand bei psychischen schweren Belastungen, z. B. bei Kindern mit Mehrfach-Behinderungen und Mischformen, bei Autismus, bei ADHS, bei Borderline Störungen oder sonstigen Persönlichkeitsstörungen?


Für Betroffene sind das oft sehr zeitaufwendige und schwierige Situationen und Herausforderungen, aber eben auch für Angehörige sind das Extrembelastungen. Von Problemen mit Nachbarn, Kindergarten, der Schule, in der Arbeitswelt mit Ärzten und Ämtern bis zu Auseinandersetzungen in der Familie sind diese Herausforderungen oft extrem belastend und bleiben weitgehend unberücksichtigt. All das muss  bei der Berechnung berücksichtigt werden und da muss sich ganz dringend etwas ändern!

Unsichtbare Behinderungen sind eben auch Behinderungen und für alle Beteiligten herausfordernd und belastend, somit müssen sie bei der Pflegegeldberechnung Berücksichtigung finden!!










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