Mittwoch, 5. Dezember 2018


Liebe Alle!

Zur Info!

Ich hatte gerade jemanden vom Vertretungsnetz da und wir hatten das sogenannte "Clearing". Es wurde festgestellt, dass die Sachwalterschaft meines Sohnes zurückgelegt werden kann und wird dies nun vom Vertretungsnetz an das Gericht weitergeleitet!
Wir sollen uns nun einen Termin beim Vertretungsnetz ausmachen um die Registrierung im ZR eintragen zu lassen.
Den Jahresbericht an das Gericht muss man mit dem neuen Gesetz tatsächlich einmal im Jahr (ohne Ausnahme) schicken.
Ob man bei vorheriger SW jetzt nochmal eine einmalige Rechnungslegung machen muss, wird vom Gericht selbst entschieden.
Bei gesetzlicher oder gewählter Vertretung muss man danach KEINE Rechnungslegung mehr an das Gericht schicken.
Bei schwerer Krankheit oder Tod des Vertreters, also von Euch, kommt nicht einfach die Behörde und nimmt das Kind mit und bringt es einfach so in einem Heim unter! Es muss zuerst geschaut werden, ob Geschwister oder sonstige Verwandte da sind, die die Vertretung übernehmen!
Die Verteter müssen nicht gleichzeitig auch die Pflege übernehmen!
Eine gesetzliche oder gewählte Vertretung wird im Normalfall NUR MEHR bei schwer psychisch erkrankten oder geistig behinderten Personen genehmigt.
Alle deren Kinder bereits 18 Jahre sind und die die bisherige Sachwalterschaft (alt) übernommen haben, müssen zu allererst diese Sachwalterschaft (jetzige gerichtliche SW) zurücklegen! Erst dann kann ein Antrag auf die Eintragung in das ZR als gewählter oder gesetzlicher Vertreter erfolgen!
Die gesetzliche Vertretung muss alle 3 Jahre erneuert werden!

Nochmal zur Info den Link für die einzelnen Standorte:
Selbstverständlich könnt ihr auch zu einem Anwalt oder Notar gehen, wenn ihr nicht zum Vertretungsnetz gehen wollt!

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