Zur Info zum Thema Erwachsenenvertretung und ärztliches Zeugnis:
Ich war heute mit Dustin beim Notar. Es ging um die Weiterführung der gesetzlichen Vertretung.
NEU ist, dass man beim ärztlichen Zeugnis für die Vertretung darauf achten muss, dass der Arzt der das Zeugnis ausstellt, bitte in Blockbuchstaben unter Stempel und Unterschrift, selbst seinen ganzen Namen drunter setzen muss, wenn man dieses in einem Krankenhaus, einer Gemeinschaftspraxis oder einem Primärversorgungszentrum ausstellen lässt, sonst ist es ungültig.
Bei einem Hausarzt, wo definitiv nur ein Arzt ordiniert, ist dies auch weiterhin nicht nötig!
Liebe Grüße
Dustin und Claudia
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