Montag, 9. Dezember 2024

❗️

Weil es immer wieder Thema ist,  bitte aufpassen bei Bezug von (erhöhter)Familienbeihilfe,  wenn das Kind volljährig wird!


Zieht das Kind mit 18 aus,  dann ist es grundsätzlich für die Weitergewährung von erhöhter Familienbeihilfe verantwortlich.  Als Elternteil muss das dem Finanzamt gemeldet werden und das erwachsene Kind muss die Familienbeihilfe selbst beantragen.  


Meldet man das nicht,  dann kann es zu erheblichen Rückforderungen kommen. 


Solange das Kind zu Hause lebt oder durch eine Erwachsenenvertretung vertreten wird sollte es zu keinen Schwierigkeiten kommen.  Ab 18 können / müssen aber die erwachsenen Kinder selbst die Beihilfen beantragen, sofern sie alle Voraussetzungen erfüllen.  Daher bitte auch die Kinder schon im Vorfeld darüber informieren und lieber einmal zuviel als zuwenig auch mit dem Amt in Verbindung treten. 





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen