Donnerstag, 26. März 2020

Wiener Mindestsicherung

Hier nochmal zur Info die Wiener Mindestsicherung betreffend:

GUTE NEUIGKEITEN FÜR ALLE, DIE JETZT AUF MINDESTSICHERUNG ANGEWIESEN SIND!

Die Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes bringt entscheidende Verbesserungen für Mindestsicherungsbezieher*innen: eine automatische Bescheidverlängerung in der Mindestsicherung während der COVID-19-Krise, eigene Mindestsicherungsansprüche für alle bis 25 und eine Verbesserung für Menschen mit Behinderung(en).

COVID-19-KRISE UND MINDESTSICHERUNG

Alle Bescheide, die ab jetzt bis Ende April ablaufen, werden unbürokratisch um 4 Monate verlängert, ohne dass ein Verlängerungsantrag gemacht werden muss. Das reduziert viele Wege für Mindestsicherungsbeziehende. Sämtliche Unterlagen können nachgebracht werden bzw. per Post oder elektronisch eingebracht werden. Sollte die Situation länger andauern, wird sich diese Möglichkeit verlängern. Ziel ist es, dass die Zahlungen an Mindestsicherungsbezieher*innen ohne Unterbrechung weitergehen können und sich niemand mit Behördenwegen gefährden muss.
Alle Infos zur Mindestsicherung gibt es HIER.

SCHNELLE HILFE FÜR JUNGE MENSCHEN

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Ursula Berner, Wiener Gemeinderätin und Sozialsprecherin
Gerade jetzt in der Krise ist es besonders notwendig, junge Menschen bei ihrer Suche nach einer Lehre, einer Ausbildung oder einem langfristigen Arbeitsplatz zu unterstützen. Deshalb wird Wien in Kooperation mit dem AMS noch im Frühjahr den ersten One Stop Shop "U25" in Österreich für alle zwischen 15 und 25 Jahren eröffnen.
Alle jungen Erwachsenen ab 18 Jahren können nun unabhängig, auch wenn sie bei ihren Eltern oder Großeltern wohnen, selbst um Mindestsicherung ansuchen. Nicht nur in den ersten vier Monaten bekommen sie einen erhöhten Richtsatz. Auch danach während einer Schulung, einer AMS-Maßnahme, einer Lehre oder Ausbildung, bekommen sie diesen erhöhten Richtsatz. Damit wird der Weg der Wiener Mindestsicherung fortgesetzt, junge Menschen ernst zu nehmen und ihnen auf Augenhöhe faire Chancen anzubieten.
Ziel ist es, mit dem neuen One-Stop-Shop „U25“ an einer Stelle Arbeitsmarktservice, soziale Unterstützung und Bildungsangebote zu bündeln und alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Weg zu einem Job individuell zu unterstützen.
Das Haus steht in Wien Meidling bereits bereit, die Mitarbeiter*innen von MA40 und AMS sind bereits bestens vorbereitet. Auch wenn der Betrieb zunächst online starten muss, ist diese Anlaufstelle ein Meilenstein für alle jungen Wiener*innen.

SONDERZAHLUNG FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG


Menschen mit Behinderung(en) werden künftig eine Geldleistung in Höhe von 18% des Ausgleichszulagenrichtsatzes erhalten. Ausgezahlt wird dies als halbjährige Sonderzahlung.