Zur Info liebe Leute!
Weil es darüber immer wieder Diskussionen gibt und immer wieder ganz unterschiedliche Auskünfte!
Schriftlich kann man nachlesen, dass von Seiten des Gerichts, davon ausgegangen wird, dass das Pflegegeld der betreuenden Person, also der Mutter oder dem Vater gebührt und somit nicht zu den verwaltenden Einkünften zählt!