Donnerstag, 30. Januar 2020

Wichtige Hinweise 2020 - Kostenzuschuss

Wichtige Hinweise 2020
Zur Beantragung des Kostenzuschusses oder der Kostenübernahme für Psychotherapie sehen die Krankenkassen verschiedene Antragsformulare vor. Die Krankenkassen bieten auf ihren Websites Formulare zur Antragstellung von Psychotherapie zum Download an.
Diese Formulare entsprechen bzgl. des Fragenkataloges zum Großteil dem Standard-Formular zur Antragstellung von Psychotherapie, das 1996 vom Dachverband (ehem. Hauptverband) der Sozialversicherungsträger und dem ÖBVP entwickelt wurde.
1. Standard-Formular (Dachverband der Sozialversicherungsträger - ÖBVP)
Laut Auskunft der Sozialversicherungsträger kann das Standard-Formular verwendet werden für
a) Kostenzuschuss
b) Kostenübernahme im Rahmen der Versorgungsvereine (Bitte händisch die adressierte Krankenkasse eintragen und mit "Kostenübernahme" kennzeichnen)
bei folgenden Krankenkassen:
Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS - Bauern) / Kostenzuschuss: € 50,00
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) / Kostenschuss: € 40,00
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) / Kostenschuss: € 28,00
Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS - Selbstständige) / Kostenschuss: € 21,80
2. Formular der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für Wien
a) ÖGK-Formular für Kostenzuschuss
b) ÖGK-Formular für Kostenübernahme (im Rahmen der Versorgungsvereine)
3. Formular der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
a) Standard-Formular für Kostenzuschuss
b) BVAEB-Formulare für Kostenübernahme
Das Verfahren zur Beantragung der Kostenübernahme finden Sie unter WLP-Begutachtungsstelle
Der WLP ist seit 2002 von der BVAEB (ehem. VAEB) mit der Begutachtung der Psychotherapieanträge beauftragt.
Durch die Zusammenlegung von VAEB und BVA gelten die Versicherungsleistungen ab 01.01.2020 auch für Versicherte der ehem. BVA.
Der Kostenzuschuss muss bei allen genannten Krankenkassen spätestens vor der 11. Psychotherapiesitzung beantragt und von der Kasse bewilligt sein mit Ausnahme der BVAEB (vor der 6. Sitzung).
Um eine Unterbrechung der Psychotherapie zu vermeiden, ist bei wöchentlichen Psychotherapiesitzungen eine Beantragung nach der 8. Psychotherapiesitzung zu empfehlen.
Alle Formulare stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung in unserem Formular-Center.


https://www.psychotherapie-wlp.at/mitgliederservice/krankenkassen/formular-center