Samstag, 25. Mai 2019

Thema Mindestsicherung in Wien

Zur Info, weil es in unserer Gruppe immer so viele Fragen und große Verunsicherung gibt! Derzeitiger Stand Mindestsicherung Wien. Lt. Telefonat mit der MA 40 bleibt zumindest mal bis Ende des Jahres in Wien alles gleich!

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Mindestsicherung, Mindest-Standards ab 1.1.2019 - MA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Webseite:www.wien.gv.at/...

ZentraleMA 40 - Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht
Beschreibung
Geldaushilfe : bei Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit kürzer als ein Jahr, wenn kein oder ein geringerer anderer Leistungsanspruch besteht.

Alleinstehende oder AlleinerzieherInnen: EUR 885,47
Paare (pro Person): EUR 664,10
Minderjährige Kinder (pro Kind): EUR 239,08
Bei Personen im Alter von 18 bis 25 Jahren kommen unterschiedliche Prozentsätze der Mindeststandards zur Anwendung.

Anspruch auf Mietbeihilfe wird im Sozialzentrum ermittelt.

Taschengeld (Krankenhaus- oder Therapieaufenthalt)/Monat: EUR 132,82

Mindestsicherung wird 12 mal jährlich ausbezahlt.

Antrag auf Mindestsicherung

Dauerleistung Anspruch auf Dauerleistung haben:

Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und AUF DAUER arbeitsunfähig sind und
Personen, die am 1.1.2014 das 50. Lebensjahr vollendet haben und für die Dauer von mindestens einem halben Jahr arbeitsunfähig sind.

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