Donnerstag, 30. Januar 2020

Wichtige Hinweise 2020 - Kostenzuschuss

Wichtige Hinweise 2020
Zur Beantragung des Kostenzuschusses oder der Kostenübernahme für Psychotherapie sehen die Krankenkassen verschiedene Antragsformulare vor. Die Krankenkassen bieten auf ihren Websites Formulare zur Antragstellung von Psychotherapie zum Download an.
Diese Formulare entsprechen bzgl. des Fragenkataloges zum Großteil dem Standard-Formular zur Antragstellung von Psychotherapie, das 1996 vom Dachverband (ehem. Hauptverband) der Sozialversicherungsträger und dem ÖBVP entwickelt wurde.
1. Standard-Formular (Dachverband der Sozialversicherungsträger - ÖBVP)
Laut Auskunft der Sozialversicherungsträger kann das Standard-Formular verwendet werden für
a) Kostenzuschuss
b) Kostenübernahme im Rahmen der Versorgungsvereine (Bitte händisch die adressierte Krankenkasse eintragen und mit "Kostenübernahme" kennzeichnen)
bei folgenden Krankenkassen:
Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS - Bauern) / Kostenzuschuss: € 50,00
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) / Kostenschuss: € 40,00
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA) / Kostenschuss: € 28,00
Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS - Selbstständige) / Kostenschuss: € 21,80
2. Formular der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für Wien
a) ÖGK-Formular für Kostenzuschuss
b) ÖGK-Formular für Kostenübernahme (im Rahmen der Versorgungsvereine)
3. Formular der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
a) Standard-Formular für Kostenzuschuss
b) BVAEB-Formulare für Kostenübernahme
Das Verfahren zur Beantragung der Kostenübernahme finden Sie unter WLP-Begutachtungsstelle
Der WLP ist seit 2002 von der BVAEB (ehem. VAEB) mit der Begutachtung der Psychotherapieanträge beauftragt.
Durch die Zusammenlegung von VAEB und BVA gelten die Versicherungsleistungen ab 01.01.2020 auch für Versicherte der ehem. BVA.
Der Kostenzuschuss muss bei allen genannten Krankenkassen spätestens vor der 11. Psychotherapiesitzung beantragt und von der Kasse bewilligt sein mit Ausnahme der BVAEB (vor der 6. Sitzung).
Um eine Unterbrechung der Psychotherapie zu vermeiden, ist bei wöchentlichen Psychotherapiesitzungen eine Beantragung nach der 8. Psychotherapiesitzung zu empfehlen.
Alle Formulare stellen wir Ihnen als Download zur Verfügung in unserem Formular-Center.


https://www.psychotherapie-wlp.at/mitgliederservice/krankenkassen/formular-center

Sonntag, 26. Januar 2020

Erschüttert ❗



❗Ich könnte kotzen ❗

Es ist unfassbar ❗

Gerade ruft mich eine völlig verzweifelte Mama aus einem Krankenhaus in Wien an.

❗*Stell Dir vor, mein Kind ist seit Freitag mit einer schweren Lungenentzündung und Influenza im Krankenhaus und man hat mir erklärt, dass es im absoluten Notfall KEIN Intensivbett für mein Kind gibt.*❗

Die Begründung ist ein böser Witz❗

Es gäbe kein Bett für das Kind, weil es sowieso schwer behindert ist und die Überlebenschancen für einen z. B. 30 jährigen, der mit einem Herzinfarkt eingeliefert wird, wesentlich höher seien und er noch wesentlich mehr Chancen habe, länger zu leben.

Das ist an Diskriminierung nicht zu überbieten. Also ist ein Mensch mit Behinderungen definitiv nicht soviel Wert, wie ein ansonsten gesunder Mensch ❗

Man kann auch nicht sagen, dass man diese Aussage falsch verstehen könnte❗

Soviel zu unserem ach so guten Gesundheitssystem. Ein Mensch mit Behinderungen ist kein Intensivbett wert❗

Auch, wenn das vielleicht "nur " die Meinung eines Arztes, der auf der Intensivstation gerade Dienst hat, ist, ist das unterlassene Hilfeleistung❗

Liebe Menschen mit Behinderungen schnallt Euch an und werdet bloß nicht so krank, dass ihr ein Intensivbett braucht, denn es kann durchaus sein, dass man es Euch verweigert ❗

Mittwoch, 22. Januar 2020

Hier zum Nachhören 😎

Interview gemeinsam mit Birgit Meinhard-Schiebel zum Thema pflegende und betreuende Angehörige. Danke lieber Udo Seelhofer für die Einladung

Freak-Radio
https://m.youtube.com/watch?v=CZA9JOtYZ-4&feature=youtu.be

Sonntag, 19. Januar 2020

Also, wenn das andere auch klauen, dann darf ich das auch!

Via Su Wagner und Renate Klaudus

💕❤️

Sie sehen nur eine Frau mit einem behinderten Kind,
doch sehen sie auch, wie glücklich wir sind?
In ihren Köpfen, man kann es gut sehen,
können sie unser Glück wohl niemals verstehen.

Vielleicht denken Sie auch das arme Kind,
es sollte nicht so leben, denn es ist nicht so, wie andere es sind.
Oder sie denken wohl auch, die arme Frau,
ihr Leben ist schrecklich, das weiß ich genau.

Doch ihr dürft nicht entscheiden, was schön ist, was schlecht,
dazu fehlt euch das Wissen, dazu habt ihr kein Recht.
Woher wollt ihr wissen, wie glücklich wir sind
und das vielleicht gerade wegen diesem ganz einzigartigen Kind!

Ihr seht nur die Tränen, den Schmerz und das Leiden,
ihr habt Recht diese Gefühle lassen sich nicht immer vermeiden.
Doch seht auch die Liebe, die Hoffnung und das Glück,
versucht zu Verstehen, nur ein ganz kleines Stück.

Seht wie das Kind auf seine Weise lacht.
Seht wie das Leben ihm so viel Freude macht.
Seht seine Zufriedenheit, seinen Bewegungsdrang, seine Lust zum Leben,
dann werdet ihr erkennen, ihr braucht ihm kein Mitleid zu geben.

Schaut euch auch die Mutter genauer an,
wie sie ihn hält, herzt, liebt und auch noch lachen kann.
Sie ist Mutter und stolz auf ihr Kind,
eben so stolz, wie Mütter es auf ihre Kinder sind.

Das Kind ist mein Sohn, mein Sonnenschein,
ohne ihn würde mein Leben nur noch sinnlos sein.
Sein Leben ist nicht einfach, doch schlechter ist es deshalb nicht.
Aus diesem Kind strahlt Lebenslicht.

Ihr Anderen seid ganz anders als wir es sind,
aber ihr redet, singt und spielt auch nicht viel anders mit eurem Kind,
ihr liebt es, seid stolz und für euch ist es das schönste Geschenk,
warum meint ihr, dass ich anders über meinen Sohn denk?