Weil es wieder Thema war:
DOCH! Es gibt die Ausbildungspflicht bis 18 in Österreich!
Es gibt nur zu wenige Angebote und Möglichkeiten!
Die Ausbildungspflicht bis 18 in Österreich verpflichtet Jugendliche nach der 9-jährigen Schulpflicht zu einer weiterführenden Ausbildung (Schule, Lehre, Coaching). Sie gilt für Jugendliche unter 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Ziel ist der Abschluss einer Qualifizierung, um Abbrüche zu vermeiden und die Chancen am Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Bundesministerium für Bildung
Bundesministerium für Bildung
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Wichtige Eckdaten:
Dauer: Bis zum 18. Geburtstag.
Inhalt: Besuch einer weiterführenden Schule (AHS, BHS), einer Lehre (berufliche Ausbildung) oder Teilnahme an Maßnahmen des AMS/Sozialministeriumservice (z.B. Produktionsschule, Berufsausbildungsassistenz).
Erfüllung: Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn eine Ausbildung begonnen oder abgeschlossen wurde.
Verantwortung: Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Pflicht eingehalten wird.
Konsequenzen: Bei Nichtbeachtung können nach Beratung (KOST) Geldstrafen zwischen 100 € und 500 € verhängt werden.
Ausbildung bis 18
Ausbildung bis 18
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Die Ausbildungspflicht ist keine verlängerte Schulpflicht, sondern ermöglicht verschiedene Bildungswege, um Jugendliche optimal auf das Berufsleben vorzubereiten.
Ausbildung bis 18
Ausbildung bis 18
Hilfe & Beratung: Bei Fragen oder Problemen gibt es regionale Koordinierungsstellen (KOST).
Ausnahmen: Wenn keine Ausbildung gefunden wird, helfen das AMS oder das Sozialministeriumservice mit einem Betreuungsplan.
Parlament Österreich
Parlament Österreich
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