Wir sagen vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung an den Österreichischer Behindertenrat !
Worum geht es?
Um den Paragraph 29b Ausweis (der blaue Ausweis für's Auto).
Wir kriegen immer öfter die Rückmeldung, dass der Antrag auf den Ausweis abgelehnt wird, mit der Begründung der "Gehfähigkeit".
Da sich immer wieder und ganz schnell mal etwas ändert bei den Gesetzen, haben wir nun nachgefragt.
Also, bitte, lasst euch nicht verunsichern, wenn ihr einen Antrag auf den Ausweis stellt. Eine Ablehnung wegen "Gehfähigkeit", obwohl der Eintrag der "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" im Behindertenausweis drinnen steht, ist unzulässig.
Danke, lieber ÖBR, für die Aufklärung.
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Liebe Frau Sengeis,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zu Ihrer Frage: § 29b StVO (Parkausweis für Menschen mit Behinderungen) ist seit 2015 unverändert. Als Voraussetzung für den Parkausweis gilt der Eintrag der Unzumutbarkeit der Nutzung der Öffis.
Beste Grüße,
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