Freitag, 12. Januar 2024

Danke...

...an die betroffene Mama. Wir haben gestern davon berichtet, dass es nicht abgeklärt ist, ob der Angehörigenbonus bei der Sozialhilfe in NÖ seitens des Landes angerechnet werden darf oder wird.

Hier eine ausführliche Rückmeldung, die uns die betroffene Mama zur Verfügung gestellt hat.

Danke dafür :


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... wie telefonisch besprochen darf ich Ihnen nähere Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen im Bundesland NÖ zukommen lassen.

Die Frage bezüglich der Anrechnung des Angehörigenbonus auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung befindet sich aktuell noch in Abklärung.

Anbei ein Überblick über allgemeine Sozialleistungen und Förderungen des Landes Niederösterreich, die eventuell für Sie hilfreich sein könnten.

● Wohnschirm bei Mietschulden und drohendem Wohnungsverlust oder Problemen bei der Bezahlung offener Energierechnungen: www.wohnschirm.at

Um eine finanzielle Hilfestellung zu erhalten ist es notwendig sich direkt an eine Beratungsstelle in der Nähe des Wohnsitzes zu wenden und dort einen Termin zu vereinbaren. Alle teilnehmenden Beratungsstellen sind auf der folgenden Website angeführt: https://wohnschirm.at/#wo


Die Beratungsstellen gliedern sich in:

- Beratungsstellen Miete

- Beratungsstellen Energie

- Beratungsstellen Miete und Energie


Bitte wählen Sie eine Wohnschirm-Beratungsstelle, die für den erforderlichen Bereich zuständig ist.

Welche Unterlagen benötigt werden finden Sie in den "Häufig gestellten Fragen" unter: https://wohnschirm.at/#faq

Eine Unterstützung für den Kauf von Pellets oder Holz (von einem Händler bzw. Baumarkt) ist möglich, wenn Sie nachweislich für Ihren eigenen Verbrauch Heizmaterial beziehen bzw. für dieses bezahlt haben.

● Hilfe in besonderen Lebenslagen: Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Unterstützung (ohne Rechtsanspruch). Die „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ umfasst Leistungen für Personen, die zur Bewältigung von außergewöhnlichen Schwierigkeiten in ihren persönlichen, familiären, wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen Unterstützung bedürfen. Der Antrag kann in der Sozialabteilung Ihrer zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft gestellt werden, Näheres unter: www.noe.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Sozialhilfe/Sozialleistungen/Sozialhilfe_Hilfe_in_besonderen_Lebenslagen.html

● NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024

https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html

● Wohnbeihilfe Niederösterreich: https://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html

● Soforthilfefonds der Krebshilfe NÖ: https://www.krebshilfe-noe.at/beratung-hilfe/psychoonkologie/finanzielle-soforthilfe

● Unterstützungsfonds der Krankenkasse: Für Beiträge, zum Beispiel sämtlicher Heilbehelfe und Hilfsmittel (bzw. Brillen, Zahnersatz, orthopädische Behelfe, Spitalskostenbeitrag), empfehlen wir Ihnen einen schriftlichen Antrag an den Unterstützungsfonds bei Ihrer Krankenkasse einzubringen. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Unterstützungsangebot ohne Rechtsanspruch. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des für Sie zuständigen Krankenversicherungsträgers.

● Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger: Benötigen Sie eine finanzielle Aushilfe, z.B. wg. Reparatur oder Neuanschaffung eines dringend erforderlichen Haushaltsgerätes, so können Sie einen Antrag an den Unterstützungsfonds Ihres Pensionsversicherungsträgers stellen. Die Antragstellung kann formlos - unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise – erfolgen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung, bei der auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse Rücksicht genommen wird.

● Eine Übersicht über finanzielle Unterstützungen diverser Wohlfahrtsträger im Bundesland Niederösterreich finden Sie unter dem nachstehend angeführten Link: https://sozialinfo.noe.gv.at/content/de/9/SearchResults.do?keyword=Finanzielle+Nothilfen

● Verwaltungsfonds für in Not geratene Familien in Niederösterreich:

Das Land NÖ unterstützt NÖ Familien, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, in finanzielle Bedrängnis geraten sind: www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Verwaltungsfonds_fuer_in_Not_geratene_Familien_in_Niedero.html

● Unterstützungsfonds der Sektion Familie und Jugend des Bundeskanzleramts = Familienhärteausgleich: Familien, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Geldaushilfe beim Familienhärteausgleich des Bundeskanzleramtes beantragen.

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienhaerteausgleich.html

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienhaerteausgleich/basisinformationen-zum-familienhaerteausgleich.html

● Einen Überblick über Beihilfen und Förderungen im Schulbereich erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe.html

● Informationen auf der Website der E-control zu den Themen Abschaltung von Strom oder Gas, das Recht auf Grundversorgung sowie zur Schlichtungsstelle bei Problemen mit dem Strom- oder Gasanbieter: www.e-control.at/abschaltung

● Schlichtungsstelle E-control:

https://www.e-control.at/schlichtungsstelle

● Recht auf Ratenzahlung E-control: https://www.e-control.at/recht-auf-ratenzahlung

● Liste von Anlaufstellen für Beratungs- und Überbrückungshilfe auf der Website der E-control: www.e-control.at/beratungsstellen-und-ueberbrueckungshilfe

● Nähere Informationen zur Stromkostenbremse, die ab 1. Dezember direkt auf den Stromrechnungen wirksam wird und bis zum 30. Juni 2024 gilt, erhalten Sie auf den folgenden Websites:

https://www.bmk.gv.at/themen/energie/energieversorgung/stromkostenbremse.html

https://www.e-control.at/stromkostenbremse

● Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren sowie Befreiung von der Ökostrompauschale Anträge und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Websites des Gebühreninfoservice: www.gis.at/befreien/

● Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card Die Befreiung von der Entrichtung der Rezeptgebühren ist u. a. aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit entweder mit oder ohne Antrag vorgesehen. Näheres unter: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1693901.html

● Energiesparberatung und Gerätetausch:

Klimaschutzministerium: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/energie_sparen/2/Seite.2430110.html

Caritas: https://www.caritas.at/hilfe-angebote/angebote/nothilfe/energiesparberatung

● Licht ins Dunkel

Bei Vorliegen einer finanziellen Notlage in der Familie können Sie bei „Licht ins Dunkel“ ein Ansuchen auf Soforthilfe stellen, wobei die Angaben von einer öffentlichen Stelle bzw. von einer Hilfsorganisation bestätigt werden müssen:

Mit dem Sozialhilfefonds werden für Familien mit behinderten Kindern sowie Familien mit minderjährigen Kindern in Form von Zuzahlungen zu Behindertenbehelfen, Therapiekosten und Therapiematerialien unterstützt. Weiters wird Familien in sozialer Not mit Aushilfen für den täglichen Lebensbedarf sowie mit Zuzahlungen zu Miet-, Strom- und Heizrückständen geholfen.

Website: https://lichtinsdunkel.orf.at/projekte/index.html

● Nähere Informationen zum Thema Behinderung und Finanzielles erhalten Sie in der Broschüre:

Ein.Blick - Finanzielles: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=433

● Die Sozialberatung der Caritas und alle Standorte in NÖ finden Sie unter: https://www.caritas-stpoelten.at/hilfe-angebote/menschen-in-not/sozialberatung-nothilfe

● Bei einem laufenden Kredit empfehlen wir, sich bei Zahlungsproblemen an die Ombudsstelle unseres Ressorts zu wenden. Nähere Informationen zur Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten (oder Kontoüberziehung) finden Sie unter: https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Finanzierung/Bankgeschaefte/NEUE_Ombudsstelle_fuer_Zahlungsprobleme_bei_Krediten.html

Die E-Mail-Adresse der zuständigen Fachabteilung lautet: zahlungsprobleme@sozialministerium.at

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Überblick geholfen zu haben und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

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