Samstag, 15. Mai 2021

Das burgenländische Anstellungsmodell für pflegende Angehörige und seine Tücken:

 

Es mag durchaus pflegende Angehörige geben, die dieses Modell attraktiv finden. Für uns als Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderungen ist dieses Modell eine absolute Zumutung und sehen wir es als „Kürzung über die Hintertür“.

 

Zum Einen benötigt man mal eine Heimhelferausbildung, damit man im Falle des Todes des zu Pflegenden als Heimhelfer einen Job annehmen kann.

Weiters muss der zu Pflegende ca. 80% des Pflegegeldes in die Genossenschaft einzahlen. Zusätzlich können von einem etwaigen Einkommen (Pension, Waisenpension, Alimente, etc.) nochmal ca. 80% berechnet werden. Dieser Betrag landet ebenfalls in der Genossenschaft.

 

Somit bleibt dem zu Pflegenden ein „Taschengeld“, damit der pflegende Angehörige, der dann Angestellter beim zu Pflegenden ist, ein Einkommen von max. EUR 1.750,- erhält. Diese Höhe ist aber wiederum abhängig von der Pflegestufe.

 

Man kann sich 20, 30 oder 40 Stunden anstellen lassen. Für diese Zeit der Anstellung ist man dann Heimhelfer des zu Pflegenden und HAFTBAR für die Pflege, die man sich in professioneller Form von außen holen muss, weil man ja während der Anstellung keine pflegerischen Tätigkeiten übernehmen darf. Diese professionelle Pflege muss dann aber EXTRA bezahlt werden, die Frage ist, wovon, wenn der zu Pflegende dann nur noch ein „Taschengeld“ übrig hat.

 

Des weiteren können dann z. B erwachsene Menschen mit Behinderungen KEINE Werkstätten, Tagesstruktueren, etc. besuchen, die vom z.B. FSW unterstützt werden, weil es dann dafür KEINE Kostenübernahme mehr gibt. Das heißt, der junge, erwachsene Mensch mit Behinderungen wäre dann gezwungen 24 Stunden am Tag zu Hause zu verweilen!

 

Als dieses Modell in die Erprobungsphase ging, haben wir uns an das Team Doskozil gewendet und versucht darüber aufmerksam zu machen. Außer, dass man die Pflegestufen 6 und 7 mit einbezogen hat, ist leider nichts passiert.

 

Für Eltern und Angehörige, die pflegen und betreuen, ist das ein „Wahlzuckerl“, dass leider nun auch andere Bundesländer übernehmen wollen. Für uns leider völlig unbrauchbar.

 

Im Übrigen ist man auch in der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe als pflegender Angehöriger ab der Stufe 3, bei überwiegender Pflegezeit, berechtigt sozialversichert zu werden und kann sich jederzeit bei der Pflege eines Angehörigen oder eines Kindes mit Behinderungen selbstversichern in der Pensionsversicherung. Leider wissen das immer noch viel zu wenige Betroffene.

 

Wir haben bereits oft und mehrfach an sämtliche Parteien geschrieben, auf unsere Situation beim Behindertenrat und beim Behindertenanwalt aufmerksam gemacht und versucht zu erklären, dass dieses Modell, zumindest wie es derzeit läuft, für die meisten pflegenden Angehörigen völlig unbrauchbar ist.

 

Die Angehörigen sehen nur die EUR 1.750,- und die Hoffnung auf Entlastung. Sie lesen nur leider nicht das KLEINGEDRUCKTE.




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