Montag, 14. Januar 2019

Das neue Sozialhilfegesetz - was ändert sich?

Betreffend der Sozialhilfe neu und den damit verbundenen diversen Stellungnahmen diverser Organisationen gehe ich voll inhaltlich konform.

Ich gebe  zu Bedenken, dass bis auf die Tatsache, dass es in Wien als einziges Bundesland bereits bisher für Menschen mit Behinderungen eine eigene Bedarfsgemeinschaft gibt, es sich bei der  Diskussion bzw. der "Verbesserung" durch den "Bonus" für MmB von EUR 155.- / Monat als KANN-Bestimmung um einen Unterschied von  EUR 134,- plus pro Jahr ergäbe.

ABER: Dadurch, dass es eine KANN-Bestimmung ist, kann jedes Bundesland selbst entscheiden, ob es diesen Bonus auszahlen wird. Ferner war schon bisher, außer Wien, kein Bundesland bereits MmB als eigene Bedarfsgemeinschaft zu sehen und wird der "Bonus" als solches somit verschluckt bzw. schön gemalt, weil dieser nicht als Bonus zum Tragen kommen wird.


In anderen Bundesländern haben erwachsene Menschen mit Behinderungen, sofern sie zu Hause wohnen geblieben sind, KEINE oder nur eine gekürzte BMS bekommen (Quelle: diverse betroffene Familien aus anderen Bundesländern).

 Auch das neue Gesetz sieht hier ja eine KANN Bestimmung vor und werden wohl Bedürfnisse von MmB die zu Hause wohnen bleiben, weiterhin ignoriert werden. Selbstbestimmung in jedem Fall eine Fehlanzeige.

Hier wird nicht mit Ehrlichkeit gearbeitet und verbessert, hier wird drüber gemalt und verschönert. Und zwar über Menschen, die sich nicht wehren können.




Hier im Link eine der vielen Stellungnahmen:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190110_OTS0171/menschen-mit-behinderungen-im-neuen-sozialhilfe-grundsatzgesetz?fbclid=IwAR2ohpNCsei5_69uOHXuQjn0k56qYdwYY9ZXwUi3G98FUq7u0Z9HqFrN6Xs

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