Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien
Die Kostenbeteiligung betrifft ausschließlich planbare Krankentransporte ohne akuten medizinischen Anlass. Für einen Großteil der Fahrten, wie Rettungs- und Notarztfahrten sowie Fahrten zu Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien wird somit kein Kostenanteil eingehoben.

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