Wir bleiben an dem so wichtigen Thema für pflegende Angehörige/Eltern weiter dran, beobachten, hoffen und sind gespannt auf die definitive Umsetzung.
Wir sagen herzlichen Dank für die Rückmeldung, die uns heute per Mail zu unserem Schreiben erreicht hat.
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Hier die heutige AW-Mail :
Sehr geehrte Frau Sengeis,
vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen zur Absicherung von pflegenden Angehörigen! Die Frau Bundesministerin Korinna Schumann hat das Service für Bürgerinnen und Bürger beauftragt, Ihnen auf Ihr Anliegen zu antworten. Diesem Auftrag kommen wir hiermit gerne nach.
Wir sind uns dessen bewusst, dass wir Verantwortung für Österreich in besonders fordernden Zeiten übernehmen – und dass es jetzt vor allem darum geht, rasch die richtigen Prioritäten für eine erfolgreiche Zukunft zu setzen. Eine eigenständige Budgetkonsolidierung und Reformen insbesondere für neue Wirtschaftskraft, Umwelt- und Klimaschutz, mehr Sicherheit, Gesundheit, ein faires Sozialsystem und nachhaltige Pensionen, sind dafür ebenso wichtig, wie wirksame Teuerungs- und Armutsbekämpfung, mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit für Kinder, die Wahrung unserer Demokratie und ein Stopp der ungeregelten Zuwanderung, die unsere Systeme und unsere Gesellschaft überfordert. Wir haben diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen gegossen, die wir zügig umsetzen wollen
Es ist unbestritten, das pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege und Betreuung den „Löwenanteil“ leisten. Die Schilderung ihrer Situation und Ihrer Erfahrungen unterstreicht, dass pflegende Angehörige verschiedenste Unterstützungsangebote benötigen. Das aktuelle Regierungsprogramm sieht daher verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung in der Langzeitpflege vor.
Sie können das aktuelle Regierungsprogramm über den folgenden Link herunterladen:
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8d78b028-70ba-4f60-a96e-2fca7324fd03/Regierungsprogramm_2025-2029.pdf
Pflegende Angehörige, die eine Leistung aus Mitteln der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe beantragen, sind unter bestimmten Voraussetzungen vom Einsatz ihrer Arbeitskraft befreit. Sie müssen dem AMS somit nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Die Gewährung der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe an pflegende Angehörige ist ein wichtiges Instrument der Existenzsicherung für diese Personengruppe.
Der Frau Bundesministerin Schumann ist es ein großes Anliegen, die Position pflegender Angehöriger nachhaltig zu stärken! Der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe kommt somit eine große Bedeutung zu. Das Regierungsprogramm verfolgt in diesem Zusammenhang auch das Ziel der Reduktion einer Vermögenswertung für besonders berücksichtigungswürdige Personengruppen (größerer Spielraum bei der Anrechnung von Sparbüchern, Lebensversicherungen etc.).
Es geht somit um eine Verbesserung der sozialen und finanziellen Absicherung von pflegenden Angehörigen innerhalb der bereits bestehenden Systeme!
Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung unseres Sozial- und Gesundheitssystems. Daher danken wir Ihnen im Namen der Frau Sozialministerin nochmals für Ihr Feedback!
Wir verbleiben abschließend mit den besten Wünschen!
Mit freundlichen Grüßen
Service für Bürgerinnen und Bürger
Bundesministerium für Arbeit, Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT
Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement,
Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen
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Unser Schreiben:
Sehr geehrter Frau Bundesministerin Schumann!
Wir wenden uns heute mit der Bitte um Aufklärung an Sie.
Wir, das sind pflegende und betreuende Eltern.
Es geht um die bundeseinheitliche Umstellung der Sozialhilfe, die zukünftig vom AMS für alle arbeitsfähigen Menschen zwischen 15 und 65 bearbeitet und gesteuert werden soll, so wie es bisher in Wien bereits bei den U 25jährigen gehandhabt wird.
Was ergibt das nun für Eltern, die ihre Kinder und erwachsenen Töchter und Söhne mit Behinderungen und Pflegestufen zu Hause betreuen, pflegen und versorgen?
Wir konnten bisher nur in Erfahrung bringen, dass "dauerhaft arbeitsunfähige" Menschen davon ausgeschlossen werden sein sollen.
Unsere Befürchtung scheint sich dahin gehend zu bewahrheiten, dass man mit Zutun der Bundes-SPÖ, auf Bundesebene das Anstellungsmodell für pflegende Angehörige einführen möchte. Zumindest sind diese Zeichen für uns gegeben.
Frei nach dem Motto "Ihr habt eh die "Wahlmöglichkeit ", nämlich zu arbeiten, weil ja alle einen Beitrag leisten müssen, oder euch anstellen zu lassen" und uns Angehörige so für dumm verkauft. Im Übrigen ist jahre- und jahrzehnte lange Pflege tatsächlich Schwerarbeit.
Nicht nur, dass es keine echte Wahlmöglichkeit bedeutet, ist das Anstellungsmodell gegenüber der derzeitigen Regelung in Wien, absolut Existenzbedrohend und auch sehr übergriffig, sowohl gegenüber der Angehörigen, als auch der Betroffenen.
Viele werden wegen der finanziellen Einschränkungen deren erwachsene Töchter und Söhne aus den Tagesstrukturen nehmen müssen, weil die finanziellen Mittel einen Besuch nicht mehr gewährleisten werden können.
Und was machen Eltern von minderjährigen Kindern mit Behinderungen, deren Kinder aufgrund der spezifischen Bedürfnisse Kindergarten oder Schule nur 1 oder 2 Stunden täglich besuchen können? Die Pädagogen erwarten von den Eltern, sehr verständlicherweise, dass diese deren Kinder nach nur kurzer Besuchszeit wieder abholen, weil diese Kinder, meist mit Neurodivergenz, mit einem längeren Besuch in KIGA oder Schule überfordert wären. Wie stellt man sich das bitte zukünftig vor, wenn die Eltern jetzt zusätzlich unter Druck geraten werden? Geht es ums Kindeswohl oder ausschließlich darum die "stille Reserve " in den Arbeitsmarkt zu holen. Und zwar ohne Rücksicht auf Verluste.
Leider wird sich seitens der Politik sehr bedeckt gehalten und es gibt diesbezüglich keine offene und aus unserer Sicht auch fehlende Kommunikation.
Wir ersuchen daher um eine Rückmeldung und Aufklärung darüber, wie es für pflegende Eltern bundeseinheitlich weitergehen wird und ob Ausnahmeregelungen bei Bezug von Sozialhilfe, wie bisher, angedacht ist oder nicht.
Bisher gab es für die Angehörigen eine "Ausnahmeregelung ", bei zeitlichem überwiegenden Mehraufwand ab Pflegestufe 3. Niemand ist bereit hier mit offenen Karten zu kommunizieren, ob und wie das aufrecht bleiben könnte oder ob diese Regelung zukünftig hinfällig sein wird.
Auf diesbezügliche Rückmeldung wartend und dafür dankend im Voraus verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Claudia Sengeis
I.V
SHG und Initiative ENTHINDERT
Claudia Sengeis und Jasmina Urosevic
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