Mittwoch, 31. Januar 2024

Auch wenn das Thema vielen schon zum Hals raus hängen mag,...

... so ist und bleibt es weiter wichtig!!! 

Wir hatten bei unserem Stammtisch gestern auch eine sehr wetschätzende Diskussion, in der alle ihre Gedanken dazu einbringen konnten.

Eine große Organisation hat uns dankenswerterweise in eine Arbeitsgruppe eingeladen, bei der es ursprünglich darum ging, Ideen auszuarbeiten und evtl. gemeinsam eine andere Lösung dazu zu finden.

Wir haben jetzt erfahren, dass man dort davon ausgeht, dass das Anstellungsmodell sowieso bundesweit käme, ob es von Betroffenen gewollt wird oder nicht! 

Zur Diskussion stand gestern bei unserem Stammtisch, dass es natürlich fein wäre, wenn pflegende Angehörige angestellt werden könnten, weil man dann auch die einbeziehen würde, die verheiratet sind oder in Partnerschaft leben.

Bei der Sozialhilfe ist das ja leider auch ein massives Problem! 

Das ist legitim und völlig nachvollziehbar!!

Ein großes Problem stellt dies aber wiederum für ALLEINERZIEHENDE dar, die keine Partnerschaft haben und auf jeden Cent angewiesen sind und alle Ausgaben alleine stemmen müssen!! 

Aus unserer Sicht werden hier Betroffene gegeneinander ausgespielt, so wie es beim Angehörigenbonus, der gestern auch Thema war, bereits scheinbar passiert.

Die Kritikpunkte sind folgende und man versuche sich dabei bitte immer in den Betroffenen selbst rein zu versetzen :

*Eine Anstellung ist aus unserer Sicht schon deshalb nicht möglich, weil NACH der Anstellung, also nach der "Arbeitszeit" keine freie Zeit, wie im herkömmlichen Sinne, gegeben ist... die Pflege und Betreuung läuft weiter!

*Durch die Regelung von zwingenden, verpflichtenden Kontrollterminen wird die Privatsphäre für den Angehörigen, aber auch für den zu Pflegenden massiv verletzt

*Ein überbordernder Zeitaufwand ist zu befürchten, wegen der verpflichtenden Pflegedokumentation

*100 Stunden verpflichtende Ausbildung für den Angehörigen sind angedacht. Zum Einen pflegen und betreuen viele Angehörige, insbesondere aber Eltern, deren Kinder und erwachsene Töchter und Söhne oft schon viele Jahre und Jahrzehnte und komme dies einer Verhöhnung gleich (hier könnte der Einsatz von community nurses auf freiwilliger Basis und bei Bedarf zum Tragen kommen). Auch der Zeitaufwand ist und bleibt ein hoher Faktor, denn wohin während dieser Zeit mit dem zu Pflegenden? Selbst online wäre dies für manche nicht zu schaffen! 

Zum Anderen sollte man mit den Angehörigen ganz offen kommunizieren, dass diese Ausbildung dafür gedacht ist, dass man im Falle des Ablebens des zu Pflegenden dann am Arbeitsmarkt in diesem Bereich integriert werden wird. Viele von uns werden wohl in solch einem Fall alles wollen, nur sicher nicht in den Pflegebereich.

*Pflegerische Tätigkeiten sind während der Anstellung rechtlich nicht abgesicherte.

*Nach wie vor ist und bleibt auch unklar, ob und in welcher Form der zu Pflegende dann weiterhin eine Tageseinrichtung, Tagesstruktur, etc. besuchen wird können. Das steht gegen das Prinzip der Selbstbestimmung!!

Die Idee, dass das auch weiterhin möglich sein kann, weil man ja sowieso 30% des Pflegegeldes an die Tageseinrichtung, Tagesstruktur, etc. zahlen muss hat einen grundsätzlichen Haken, denn wie Betroffene wissen, bleibt es in vielen Fällen nicht bei den 30%, denn zumindest viele Tagesstrukturen verlangen zusätzlich einen monatlichen Beitrag, der mit der Struktur selbst vereinbart wird und direkt dort rein fließt!! Das können dann nochmal zusätzlich zwischen € 100 und € 250.-/ Monat sein!!

Wie gedenkt man das zu finanzieren? Im Übrigen ist und bleibt das Pflegegeld eine Leistung für den zu Pflegenden um Pflege und Betreuung an- und zu zukaufen und nicht um Angehörige anzustellen.

*Des Weiteren werden die Pflegestufen 1 und 2 ausgeschlossen. Auch eine Art der Diskriminierung? 

Es soll angeblich eine repräsentative Studie der AK aus dem Jahre 2022 zu dieser Thematik geben. Wir kennen diese Studie nicht, aber repräsentativ kann sie nicht sein, wenn die Anzahl der Befragten tatsächlich 650 Personen!!! waren, wenn gleichzeitig immer davon die Rede ist, dass es in Österreich zwischen 800.000 und 900.000 pflegende Angehörige gibt. 

Es braucht aus unserer Sicht eine Rauslösung von pflegenden Angehörigen aus der Sozialhilfe unabhängig vom Familieneinkommen und versichert! Die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung ist ja sowieso schon möglich!

Für Angehörige, die in einem Arbeitsverhältnis stehen können und wollen, braucht es die richtigen Bedingungen um dem Erwerbsleben gerecht werden zu können und auch tatsächlich darin bestehen zu können. Das ist im Moment ohne Unterstützung durch weitere Angehörige, Freunde, Nachbarn, mobile Dienste, etc. kaum zu stemmen. 

Für Betroffene, die bereits selbst in Pension sind, ist das Anstellungsmodell im Übrigen sowieso keine Thematik.

Es geht hier für Betroffene um deren Existenzabsicherung!! und keine "Zuckerl", die keine sind!

Wir werden das also weiterhin ganz genau verfolgen.

#enthindert



Dienstag, 30. Januar 2024

Das war heute wieder ein netter Austausch in gemütlicher Runde, unter anderem über dieses geplante Anstellungsmodell. Wir werden dazu noch einiges berichten.

#enthindert



Dienstag, 23. Januar 2024

Wir haben über Facebook eine Umfrage zum Anstellungsmodell für pflegende Angehörige gemacht

Wir sagen ♥️lichen Dank für's Mitmachen und Abstimmen.

Hier die Ergebnisse, die unsere Erkenntnisse unterstützen.

Danke für eure Rückmeldungen und Sichtweisen dazu! 👍

Nochmal kurz zum Pflegegeld, danke liebe Birgit Meinhard-Schiebel für Deinen Kommentar, das ist einzig und allein für den An- und Zukauf von pflegerischen und betreuenden Tätigkeiten gedacht. Zum Beispiel mobile Dienste, Tagesstruktur, etc..

Es ist nicht dafür gedacht, dass man damit Angehörige bezahlt. Darum braucht es eine Existenzabsicherung für pflegende Angehörige, die aufgrund der Pflege eines Angehörigen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen können, noch keine eigene Pension beziehen bzw. kein eigenes Einkommen haben, und das abgekoppelt von der Sozialhilfe. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen die pflegen und betreuen ständig um deren Existenz bangen müssen.

Das Anstellungsmodell ist aus unserer Sicht

*arbeitsrechtlich nicht möglich, weil die Pflege und Betreuung nach "9 bis 5" nicht endet!!
*Auch widerspricht es aus unserer Sicht dem "Selbstbestimmungsrecht" des zu Pflegenden.
*Des weiteren wird aus unserer Sicht die Privatsphäre verletzt.
*Der Besuch von Tageseinrichtungen und Tagesstrukturen ist nicht mehr möglich, "Vereinsamung" der Betroffenen ist zu befürchten
*Pflegerische Tätigkeiten sind während der Anstellung rechtlich nicht abgesichert.
*Die verpflichtende "Ausbildung" ist fragwürdig und nicht nachvollziehbar, insbesondere dann, wenn Angehörige bereits seit vielen Jahren pflegerisch zu Hause tätig sind.
*Das Pflegegeld wird zum überwiegenden Teil dem zu Pflegenden nicht mehr ausbezahlt und fließt in die Anstellung des Angehörigen. 

Natürlich verstehen wir, dass man nicht in der Sozialhilfe versauern möchte, insbesondere, weil ja auch das gesamte Familieneinkommen angerechnet wird, man kein Vermögen haben darf und solch eine Abhängigkeit mit unter großen Stress verursachen und auslösen kann. 

Das Anstellungsmodell klingt nach einer Option, ist aber aus den oben genannten Gründen aus unserer Sicht keine vernünftige Lösung gegen diese Problematik.

Wir bleiben dran und werden das weiterhin , gerade jetzt im Wahljahr, sehr genau beobachten.

Es braucht eine Lösung außerhalb der Sozialhilfe und die wäre ganz sicher möglich. 

Vielen Dank
SHG und Initiative #enthindert
Claudia, Jasmina, Christine und Helene

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=893034689486634&id=100063403334457






Mittwoch, 17. Januar 2024

50 Tage Regelung in Tagesstrukturen

Weil es hier immer wieder Probleme gibt haben wir betreffend der Fehltageregelung in den Tagesstrukturen an Stadtrat Hacker geschrieben.

Liebe Grüße

Claudia, Jasmina, Christine und Helene





Freitag, 12. Januar 2024

Danke...

...an die betroffene Mama. Wir haben gestern davon berichtet, dass es nicht abgeklärt ist, ob der Angehörigenbonus bei der Sozialhilfe in NÖ seitens des Landes angerechnet werden darf oder wird.

Hier eine ausführliche Rückmeldung, die uns die betroffene Mama zur Verfügung gestellt hat.

Danke dafür :


*****

... wie telefonisch besprochen darf ich Ihnen nähere Informationen zu finanziellen Unterstützungsleistungen im Bundesland NÖ zukommen lassen.

Die Frage bezüglich der Anrechnung des Angehörigenbonus auf die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung befindet sich aktuell noch in Abklärung.

Anbei ein Überblick über allgemeine Sozialleistungen und Förderungen des Landes Niederösterreich, die eventuell für Sie hilfreich sein könnten.

● Wohnschirm bei Mietschulden und drohendem Wohnungsverlust oder Problemen bei der Bezahlung offener Energierechnungen: www.wohnschirm.at

Um eine finanzielle Hilfestellung zu erhalten ist es notwendig sich direkt an eine Beratungsstelle in der Nähe des Wohnsitzes zu wenden und dort einen Termin zu vereinbaren. Alle teilnehmenden Beratungsstellen sind auf der folgenden Website angeführt: https://wohnschirm.at/#wo


Die Beratungsstellen gliedern sich in:

- Beratungsstellen Miete

- Beratungsstellen Energie

- Beratungsstellen Miete und Energie


Bitte wählen Sie eine Wohnschirm-Beratungsstelle, die für den erforderlichen Bereich zuständig ist.

Welche Unterlagen benötigt werden finden Sie in den "Häufig gestellten Fragen" unter: https://wohnschirm.at/#faq

Eine Unterstützung für den Kauf von Pellets oder Holz (von einem Händler bzw. Baumarkt) ist möglich, wenn Sie nachweislich für Ihren eigenen Verbrauch Heizmaterial beziehen bzw. für dieses bezahlt haben.

● Hilfe in besonderen Lebenslagen: Es handelt sich um eine einmalige finanzielle Unterstützung (ohne Rechtsanspruch). Die „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ umfasst Leistungen für Personen, die zur Bewältigung von außergewöhnlichen Schwierigkeiten in ihren persönlichen, familiären, wirtschaftlichen oder sozialen Verhältnissen Unterstützung bedürfen. Der Antrag kann in der Sozialabteilung Ihrer zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft gestellt werden, Näheres unter: www.noe.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Sozialhilfe/Sozialleistungen/Sozialhilfe_Hilfe_in_besonderen_Lebenslagen.html

● NÖ Heizkostenzuschuss 2023/2024

https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html

● Wohnbeihilfe Niederösterreich: https://www.noe.gv.at/noe/Wohnen-Leben/Foerd_Wohnzuschuss_Wohnbeihilfe.html

● Soforthilfefonds der Krebshilfe NÖ: https://www.krebshilfe-noe.at/beratung-hilfe/psychoonkologie/finanzielle-soforthilfe

● Unterstützungsfonds der Krankenkasse: Für Beiträge, zum Beispiel sämtlicher Heilbehelfe und Hilfsmittel (bzw. Brillen, Zahnersatz, orthopädische Behelfe, Spitalskostenbeitrag), empfehlen wir Ihnen einen schriftlichen Antrag an den Unterstützungsfonds bei Ihrer Krankenkasse einzubringen. Hierbei handelt es sich um ein freiwilliges Unterstützungsangebot ohne Rechtsanspruch. Nähere Informationen finden Sie auf der Website des für Sie zuständigen Krankenversicherungsträgers.

● Unterstützungsfonds der Pensionsversicherungsträger: Benötigen Sie eine finanzielle Aushilfe, z.B. wg. Reparatur oder Neuanschaffung eines dringend erforderlichen Haushaltsgerätes, so können Sie einen Antrag an den Unterstützungsfonds Ihres Pensionsversicherungsträgers stellen. Die Antragstellung kann formlos - unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise – erfolgen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Pensionsversicherung, bei der auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse Rücksicht genommen wird.

● Eine Übersicht über finanzielle Unterstützungen diverser Wohlfahrtsträger im Bundesland Niederösterreich finden Sie unter dem nachstehend angeführten Link: https://sozialinfo.noe.gv.at/content/de/9/SearchResults.do?keyword=Finanzielle+Nothilfen

● Verwaltungsfonds für in Not geratene Familien in Niederösterreich:

Das Land NÖ unterstützt NÖ Familien, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses, in finanzielle Bedrängnis geraten sind: www.noe.gv.at/noe/SozialeDienste-Beratung/Verwaltungsfonds_fuer_in_Not_geratene_Familien_in_Niedero.html

● Unterstützungsfonds der Sektion Familie und Jugend des Bundeskanzleramts = Familienhärteausgleich: Familien, die unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Geldaushilfe beim Familienhärteausgleich des Bundeskanzleramtes beantragen.

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienhaerteausgleich.html

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/familie/familienhaerteausgleich/basisinformationen-zum-familienhaerteausgleich.html

● Einen Überblick über Beihilfen und Förderungen im Schulbereich erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/befoe.html

● Informationen auf der Website der E-control zu den Themen Abschaltung von Strom oder Gas, das Recht auf Grundversorgung sowie zur Schlichtungsstelle bei Problemen mit dem Strom- oder Gasanbieter: www.e-control.at/abschaltung

● Schlichtungsstelle E-control:

https://www.e-control.at/schlichtungsstelle

● Recht auf Ratenzahlung E-control: https://www.e-control.at/recht-auf-ratenzahlung

● Liste von Anlaufstellen für Beratungs- und Überbrückungshilfe auf der Website der E-control: www.e-control.at/beratungsstellen-und-ueberbrueckungshilfe

● Nähere Informationen zur Stromkostenbremse, die ab 1. Dezember direkt auf den Stromrechnungen wirksam wird und bis zum 30. Juni 2024 gilt, erhalten Sie auf den folgenden Websites:

https://www.bmk.gv.at/themen/energie/energieversorgung/stromkostenbremse.html

https://www.e-control.at/stromkostenbremse

● Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren sowie Befreiung von der Ökostrompauschale Anträge und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Websites des Gebühreninfoservice: www.gis.at/befreien/

● Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Serviceentgelt für die e-card Die Befreiung von der Entrichtung der Rezeptgebühren ist u. a. aufgrund einer besonderen Schutzbedürftigkeit entweder mit oder ohne Antrag vorgesehen. Näheres unter: www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1693901.html

● Energiesparberatung und Gerätetausch:

Klimaschutzministerium: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/energie_sparen/2/Seite.2430110.html

Caritas: https://www.caritas.at/hilfe-angebote/angebote/nothilfe/energiesparberatung

● Licht ins Dunkel

Bei Vorliegen einer finanziellen Notlage in der Familie können Sie bei „Licht ins Dunkel“ ein Ansuchen auf Soforthilfe stellen, wobei die Angaben von einer öffentlichen Stelle bzw. von einer Hilfsorganisation bestätigt werden müssen:

Mit dem Sozialhilfefonds werden für Familien mit behinderten Kindern sowie Familien mit minderjährigen Kindern in Form von Zuzahlungen zu Behindertenbehelfen, Therapiekosten und Therapiematerialien unterstützt. Weiters wird Familien in sozialer Not mit Aushilfen für den täglichen Lebensbedarf sowie mit Zuzahlungen zu Miet-, Strom- und Heizrückständen geholfen.

Website: https://lichtinsdunkel.orf.at/projekte/index.html

● Nähere Informationen zum Thema Behinderung und Finanzielles erhalten Sie in der Broschüre:

Ein.Blick - Finanzielles: https://broschuerenservice.sozialministerium.at/Home/Download?publicationId=433

● Die Sozialberatung der Caritas und alle Standorte in NÖ finden Sie unter: https://www.caritas-stpoelten.at/hilfe-angebote/menschen-in-not/sozialberatung-nothilfe

● Bei einem laufenden Kredit empfehlen wir, sich bei Zahlungsproblemen an die Ombudsstelle unseres Ressorts zu wenden. Nähere Informationen zur Ombudsstelle für Zahlungsprobleme bei Krediten (oder Kontoüberziehung) finden Sie unter: https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Finanzierung/Bankgeschaefte/NEUE_Ombudsstelle_fuer_Zahlungsprobleme_bei_Krediten.html

Die E-Mail-Adresse der zuständigen Fachabteilung lautet: zahlungsprobleme@sozialministerium.at

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Überblick geholfen zu haben und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Donnerstag, 11. Januar 2024

Patrick erzählt...

Einfach nur "wow" für Deine Offenheit und Ehrlichkeit, lieber Patrick Stöffler ! Herzlichen Dank, dass Du Deine ganz persönliche Geschichte mit uns teilst. So können Betroffene vielleicht davon profitieren, aber auch Eltern, die deren betroffene Kinder durchs Leben begleiten, diese besser verstehen.

***

Patrick, meine Geschichte ! Habt Mut wieder aufzustehen und es immer wieder zu probieren!


Mein Name ist Patrick , ich bin 27 Jahre jung und Autist.

Ich habe mich mein ganzes Leben anders gefühlt , mein Leben war auch immer anders. Damit meine ich das ich anders gefühlt habe, gespürt habe und einfach anders war als die anderen Kinder . Meine Kindheit war schön,  ich liebte meinen Kindergarten , meine Schule.  Damals sagte man ich sei aufgrund der Geburt Entwicklungsverzögert,  deswegen konnte ich nicht so gut lernen wie andere und brauchte einfach viel länger . Ich war in der Sonderschule und ich war wirklich sehr glücklich , zuerst in Kärnten und dann im 21 Bezirk in der Franklinstraße. Für mich war die Schule etwas besonderes , ich hatte tolle Lehrerinnen und ganz liebe Mitschüler . Niemals wurde ich gemobbt oder sonstiges,  eigentlich war es bei uns immer friedlich und ruhig . Mathe und Deutsch ist für mich sehr schwierig,  dafür liebe ich Geschichte und Geographie. Am liebsten war ich aber allein für mich und zu Hause traf ich mich nie mit anderen Kindern sondern wollte einfach nur mein Reich und meine Ruhe . Nach der Sonderschule machte ich dann sogar den ganz normalen Hauptschulabschluss  und startete eine Vollintegrative Lehre bei Wien work. Diese Lehre war für mich sehr sehr anstrengend aber auch schön . Die ersten zwei Jahre waren nicht wirklich ein Problem , ich hatte super Kollegen und einen sehr lieben Chef.  Dann sind wir auf einen anderen Standort  gewechselt und mit dieser Umstellung kam der psychische und der physische Stress für mich . Es war alles anders und ich konnte mich kaum daran gewöhnen . Ich habe mich überhaupt  nicht mehr wohl gefühlt . Die Berufsschule war dann für mich sehr anstrengend weil da hatte ich genauso  wie andere den ganz normalen Stoff und musste alles so lernen wie es jeder macht . Dies konnte ich aufgrund Deutsch und Mathe dann schon gar nicht mehr mithalten und versetzte mich dann immer mehr in einen Strudel aus wollen aber auch Stress.  Zu dem Zeitpunkt  veränderte ich mich dann und war unzufrieden, genervt, wollte nicht das man mir hilft , ich traf neue Freunde mit denen ich dann nur noch unterwegs war und eigentlich alles falsch machte was nur geht . Ich schaffte die LAP nicht und dann riß es mir komplett dem Boden weg. Damals meinte ich , Alkohol ist mein Retter und diese Freunde meine stütze.  Das war dann das Gegenteil,  ich konnte nicht mehr zu Hause wohnen weil ich mich nicht unter Kontrolle hatte und bekam eine Notfallswohnung . Ich hatte keine Interesse  mehr an meiner Familie,  wollte keine Hilfe und wurde Lebensmüde,  Alkoholabhängig , hatte schwere Depressionen . Nach 2 mal Entzug schaffte ich es aber das ich nach Ybbs zur Kur ging,  einmal 4 Monate und dann 6 Monate und ich lernte wieder mit mir selber klar zu kommen . Es dauerte 5 Jahre wo ich an mir gearbeitet habe und vieles geändert habe . Mein kleiner Bruder hatte dann die Diagnose Autismus und ich wollte mich auch testen weil ich eben mich so ähnlich fühlte . Ich bekam dann die Diagnose Autismus,  das war das erste Mal wo ich mich befreit fühlte.  Jetzt wusste ich , okay das hat einen Namen und damit kann ich gut arbeiten , mit mir selber . Ich versuchte dann Tagesstrukturen aber das passte für mich nicht,  ich fühlte mich da nicht wohl und fühlte mich als würde ich nicht dazu passen . Ich konnte auch nicht den ganzen Tag dort sein und es waren für mich zu viele Stunden.  Ich habe mit meiner Familie und meinen Freunden eine Struktur aufgebaut die für mich gut passt und jetzt mache ich alles damit mein Leben wieder gut verlaufen kann , das spontane bringt mich aus der Bahn und ich brauche fixe Zeiten für alles , dann kann ich auch gut denken. Jetzt arbeite ich an meiner Zukunft und ich bin glücklich wie es ist .  Danke an meine Familie und meine Freunde die immer an mich geglaubt haben und mir immer beistehen und helfen .

***

Wenn auch DU uns an Deiner Geschichte teilhaben lassen möchtest, dann schreib uns bitte per PN oder Mail enthindert@a1.net

#enthindert




Samstag, 6. Januar 2024

Danke,...

... liebe Brigitte Heller ,für den Link und die Info !

Wichtig für Menschen mit Behinderung unter 25!

Für diese Personengruppe gibt es seit 1.Jänner 2024 keine automatische Arbeitsunfähigkeit mehr.

Hier im Link kann man alles dazu ganz genau nachlesen :

https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Arbeitsfaehigkeit-bis-25.html?fbclid=IwAR3LRh94WQxcTJysmZ2fnIKf7Lp4T7gm6iS93ndzZa3S_4LXhJktKd3uml4#was-aendert-sich-durch-die-arbeitsfaehigkeit-bis-25--0-1

Erinnert ihr euch noch an unseren "Fall Barbara"?

Barbara hatte ihren Sohn mit 2 Jahren zum ersten Mal in einen Kindergarten gebracht.


Leider konnte sich dieser nicht in die Gruppe einfügen. Er hat geweint und war mit der Situation massiv überfordert.


Ein Jahr später hatte Barbara es dann noch mal versucht und ihren Sohn im gleichen Kindergarten angemeldet.


Nach 2 Wochen meinte man dort, dass man eine Erziehungshilfe holen würde, weil der Sohn auffällig wäre und es irgendwie nicht passen würde.


Barbara hat sich entschieden ihren Sohn aus dem Kindergarten zu holen, weil er sich sehr unwohl fühlte. Sie hat sich sofort um eine Austestung bemüht um zu sehen, ob er irgendwie "anders" ist.


Betroffene wissen, dass das eine lange und beschwerliche Prozedur für alle Beteiligten werden kann.


Nach der Austestung, bei der festgestellt wurde, dass ihr Sohn im Autismus Spektrum ist, fing die Bürokratie an. Anträge auf erhöhte Familienbeihilfe und Pflegegeld wurden gestellt. Gleichzeitig wurde ihr Sohn auf eine Liste für Kindergarten und Schule gesetzt. Seit dem heißt es punkto Kindergarten und Schule immer noch bitte warten.


In all der Zeit konnte Barbara nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bekam keine Mindestsicherung und war auch nicht versichert. Nur durch die Unterstützung der gesamten Familie konnte Barbara diese Zeit überstehen.


Jetzt hat sich erstmal alles in Wohlgefallen aufgelöst, ihr Sohn steht aber immer noch auf der Warteliste für den Kindergarten. Hoffentlich funktioniert dann wenigstens der Schulbeginn, wenn es mit dem Kindergartenplatz tatsächlich nichts werden sollte.


Sie geht regelmäßig am ehemaligen Kindergarten ihres Sohnes vorbei und der versteht bis heute natürlich nicht, warum er da nicht mehr hinein kann.


Solltet ihr ebenfalls von solch einer Situation betroffen sein, dann meldet euch bitte bei Herrn Thomas Winkelmüller. Er schreibt gerade für das Onlinemagazin Datum einen Bericht darüber und sucht noch betroffene Eltern.

Bitte per Mail an:

thomas.winkelmueller@datum.at

Hier die Webseite zum Printprodukt:


www.datum.at



Donnerstag, 4. Januar 2024

♥️lichen Dank für diese wichtige Info für alljene, die das noch nicht wissen!


Betrifft Steuerausgleich:


Bei Kindern mit Behinderung bzw Erwachsenen, ist es mit Formular Lk1 möglich die Kosten für die Behinderten Werkstätte, Tagesstruktur, Schule teilweise abzusetzen.

Mittwoch, 3. Januar 2024

Weil es heute in einer Gruppe bereits Thema war :

Beantragung Behindertenpass :

Wenn bereits eine Feststellung zum Grad der Behinderung durch das Verfahren für die erhöhte Familienbeihilfe festgestellt wurde, dann braucht es im Normalfall keine weitere Begutachtung mehr bei der Antragstellung für den Behindertenpass.

Bitte einfach die Feststellung seines des Finanzamtes samt Befunden postalisch mit Antrag und Foto schicken, dann sollte der Behindertenpass ohne weitere Begutachtung an euch übermittelt werden.

Das wurde erst kürzlich zur Erleichterung der Betroffenen eingeführt!!

***

Pflegegeld : Sollten eure Lieben einen Spitalsaufenthalt gehabt haben, dann fragt bitte immer nach, ob sie tatsächlich als "Entlassen" ausgetragen wurden, weil es sonst zu Verzögerungen bei der Pflegegeldauszahlung kommen kann.

Liebe Grüße 

SHG und Initiative ENTHINDERT