Sehr gut erklärt! 👏👏👏
Eine wichtige Zusatzinfo zu folgendem Teil :
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Wichtig!! Ab Pflegestufe 3 kann sich der Pfleger/in über den zu Pflegenden pensionsversichern lassen. Dazu gibt es einen Antrag bei der PVA. Es wird, entsprechend der vorherigen Berufstätigkeit, in die Pensionskasse eingezahlt. Damit zumindest eine finanzielle Absicherung besteht. Du arbeitest schließlich mehr den je, verpass das bloß nicht!
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Wer ein Kind mit Behinderungen pflegt, der kann sich über die PVA auch ohne Pflegestufe des zu pflegenden Kindes, selbstversichern in der Pensionsversicherung, wenn zumindest erhöhte Familienbeihilfe zusteht ❗
https://hoffengegenhoffnung.wordpress.com/2021/10/26/wichtige-informationen/
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