Donnerstag, 4. März 2021

Das leidige Thema Testung an Schulen für Kinder mit Behinderungen, wichtige Info


+++Update zu unserem heutigen Post betreffend Schultestung von Kindern mit Behinderungen!+++


Herzlichen Dank für die Information, liebe Romana Scherr!


Im Link gibt es alles Wichtige zum Nachlesen! 

https://www.bmbwf.gv.at/dam/jcr:e74496b0-3d99-4c19-949c-80c946b69e4b/selbsttests_fragen_antworten.pdf







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Hier für alle Betroffenen eine ganz wichtige Information! Ob dies für ALLE Bundesländer gilt, dass wollen wir noch in Erfahrung bringen.


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Herzlichen Dank an Romana Scherr, für Deine Mühe und die Freigabe dies hier zu posten: 


Liebe Claudia 🌹

Ich habe vor ein paar Minuten diese Nachricht erhalten vom Landeshauptmann Doskozil. Dort habe ich ja auch hingeschrieben ☺🙏

Ich füge jetzt die Nachricht ein.


Liebe Frau Scherr - noch eine gute Nachricht: Richtlinie wurde nun geändert:

Bei Kindern und Jugendlichen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf, bei denen trotz Ausschöpfung aller am Standort möglichen Maßnahmen (z.B. Testung durch Eltern/Erziehungsberechtigte an der Schule, Einbindung von Assistenzpersonal) eine Testung nicht möglich ist und eine ärztliche Bestätigung dafür vorliegt, können Personen, die zu dem Kind oder Jugendlichen in einem örtlichen oder persönlichen Naheverhältnis stehen (z.B. die Eltern/Erziehungsberechtigten) die Testung zu Hause durchführen.


In diesem Fall bekommen die Eltern/erziehungsberechtigten vom Standort für jeden Testtag ein beschriftetes Testkit für die Durchführung der Tests zu Hause.


Die Durchführung dieser Tests ist jener an der Schule gleichgestellt. Die Eltern bestätigen für jeden einzelnen Testtag die sachgemäße Durchführung der Testung analog zu den Testtagen an der Schule durchgeführt zu haben und bestätigen schriftlich, dass die Schülerin/der Schüler nur mit negativem Testergebnis am Schulunterricht teilnimmt.


Sollte einem Kind oder Jugendlichen auch zu Hause die Testung mit dem von der Schule zur Verfügung gestellten Testkit nicht zumutbar sein und eine ärztliche Bestätigung dafür vorliegen, die auf Grund ihres Inhaltes einer amts- (schul-)ärztlichen Überprüfung unterzogen werden kann, liegt es in der Verantwortung der Eltern/Erziehungsberechtigten, einen gleich-oder höherwertigen Test nachweislich durchzuführen und diesen als Bestätigung vorzulegen.


Ist eine Testung auch auf diese Weise nachweislich (ärztliche Bestätigung) nicht möglich, sind an der Schule geeignete Maßnahmen zu treffen, die die Ansteckungswahrscheinlichkeit der übrigen an der Schule befindlichen Personen minimieren. Ist dies nicht möglich, verbleibt der Schüler bzw. die Schülerin im ortsungebundenen Unterricht.


Da die geänderten FAQ`s zu den Antigen-Schnelltests erst jetzt veröffentlicht wurden, war es  erst jetzt möglich, diese höchstwahrscheinlich zufriedenstellende Lösungsmöglichkeit anbieten zu können.                                                    Mit freundlichen Grüßen,

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