Freitag, 29. Mai 2020

Wichtige Information - Neue Zuschüsse für Psychotherapie!!!


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Die SVS (Selbständig Erwerbstätige, Gewerbetreibende,  Neue Selbstständige und Landwirte, zweitgrößter  Krankenversicherungsträger, insges. 1,4 Mio Versicherte) hat in ihrer Satzung den Psychotherapiezuschuss neu geregelt:
Ab 1. 4. 2020 einheitlich 40 Euro.
Für vormals SVA-Versicherte (Selbständige) wurde der alte Zuschuss von  21,80 € auf 40 € erhöht. Vormals SVB-Versicherte (Landwirte), die eine  Psychotherapie vor dem 1. 4. 2020 begonnen haben, bekommen den „alten  Zuschuss“ von 50 Euro bis Ende 2021.
Die SVS-Satzung 2020 finden Sie online unter diesem Link:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv/AVSV_2020_0047/AVSV_2020_0047.html
Die Tarife für die Psychotherapie sind im § 49 Abs. 2, die  Übergangsregelung für die vormals SVB-Versicherten in § 72 Abs. 3  geregelt.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Avsv/AVSV_2020_0047/AVSV_2020_0047.html

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