Dienstag, 9. Dezember 2025

Thema Mindestsicherung in Wien- Kürzungen ab 2026

Wie versprochen ist hier die Rückmeldung auf unsere Anfrage zur Mindestsicherung für 2026 aus dem Stadtratbüro Hacker. 


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Sehr geehrte Frau Sengeis,

zunächst vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. November 2025 und Ihr Interesse an der Wiener Mindessicherung sowie Ihren Einsatz für Menschen mit Behinderung.

Zu Ihrem Anliegen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Richtig ist, dass mit der Novelle des Wiener Mindestsicherungsgesetzes bei Dauerleistungen die Sonderzahlungen halbiert werden.

Der Behindertenzuschlag ist davon jedoch nicht betroffen und wird weiterhin in voller Höhe ausbezahlt.

Auch hinsichtlich volljähriger Dauerleistungsbezieher*innen, die in Wohngemeinschaften leben ändert sich mit der Novelle nichts. Sie erhalten weiterhin 100% des Mindeststandards, genauso wie Personen über dem vollendeten 25. Lebensjahr, die in betreuten Wohngemeinschaften leben.

Lediglich die Angleichung der Höhe des Grundbetrages zur Deckung des Wohnbedarfs auf einheitliche 25% des jeweiligen Mindeststandards für alle Mindestsicherungsbezieher*innen wird sich bei Dauerleistungsbezieher*innen auf die Berechnung der Höhe einer eventuell gebührenden Mietbeihilfe auswirken.

Mit freundlichen Grüßen

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