Eine ganz wichtige Information, die uns heute erreicht hat.
Danke dafür, liebe Birgit Meinhard-Schiebel und liebe Interessengemeinschaft Pflegender Angehöriger .
*****
Es bekommen NICHT die pflegenden Angehörigen das Pflegegeld sondern ihre Pflegebedürftigen. (Amtsdeutsch ist eine oft schwierige Sprache, die aber zu Irrtümern führt….) 😉
Gemäß § 14 Abs. 2 Z. 4 WMG darf von Personen, die pflegebedürftige Angehörige, welche ein Pflegegeld mindestens der Stufe 3 beziehen, überwiegend betreuen, nicht verlangt werden, ihre Arbeitskraft einzusetzen. ❗️
Link:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Landesnormen/LWI40016852/LWI40016852.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen