Mittwoch, 30. April 2025

AW-MAIL zu unserem Schreiben betreffend finanzielle Absicherung pflegende Angehörige/Eltern

Wir bleiben an dem so wichtigen Thema für pflegende Angehörige/Eltern weiter dran,  beobachten,  hoffen und sind gespannt auf die definitive Umsetzung. 

Wir sagen herzlichen Dank für die Rückmeldung,  die uns heute per Mail zu unserem Schreiben erreicht hat. 

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Hier die heutige AW-Mail :


Sehr geehrte Frau Sengeis, 


vielen Dank für Ihre kritischen Anmerkungen zur Absicherung von pflegenden Angehörigen! Die Frau Bundesministerin Korinna Schumann hat das Service für Bürgerinnen und Bürger beauftragt, Ihnen auf Ihr Anliegen zu antworten. Diesem Auftrag kommen wir hiermit gerne nach.


Wir sind uns dessen bewusst, dass wir Verantwortung für Österreich in besonders fordernden Zeiten übernehmen – und dass es jetzt vor allem darum geht, rasch die richtigen Prioritäten für eine erfolgreiche Zukunft zu setzen. Eine eigenständige Budgetkonsolidierung und Reformen insbesondere für neue Wirtschaftskraft, Umwelt- und Klimaschutz, mehr Sicherheit, Gesundheit, ein faires Sozialsystem und nachhaltige Pensionen, sind dafür ebenso wichtig, wie wirksame Teuerungs- und Armutsbekämpfung, mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit für Kinder, die Wahrung unserer Demokratie und ein Stopp der ungeregelten Zuwanderung, die unsere Systeme und unsere Gesellschaft überfordert. Wir haben diese Prioritäten in konkrete Maßnahmen gegossen, die wir zügig umsetzen wollen


Es ist unbestritten, das pflegende Angehörige in der häuslichen Pflege und Betreuung den „Löwenanteil“ leisten. Die Schilderung ihrer Situation und Ihrer Erfahrungen unterstreicht, dass pflegende Angehörige verschiedenste Unterstützungsangebote benötigen. Das aktuelle Regierungsprogramm sieht daher verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung in der Langzeitpflege vor. 


Sie können das aktuelle Regierungsprogramm über den folgenden Link herunterladen: 


https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8d78b028-70ba-4f60-a96e-2fca7324fd03/Regierungsprogramm_2025-2029.pdf 


Pflegende Angehörige, die eine Leistung aus Mitteln der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe beantragen, sind unter bestimmten Voraussetzungen vom Einsatz ihrer Arbeitskraft befreit. Sie müssen dem AMS somit nicht (mehr) zur Verfügung stehen. Die Gewährung der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe an pflegende Angehörige ist ein wichtiges Instrument der Existenzsicherung für diese Personengruppe. 


Der Frau Bundesministerin Schumann ist es ein großes Anliegen, die Position pflegender Angehöriger nachhaltig zu stärken! Der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe kommt somit eine große Bedeutung zu. Das Regierungsprogramm verfolgt in diesem Zusammenhang auch das Ziel der Reduktion einer Vermögenswertung für besonders berücksichtigungswürdige Personengruppen (größerer Spielraum bei der Anrechnung von Sparbüchern, Lebensversicherungen etc.). 


Es geht somit um eine Verbesserung der sozialen und finanziellen Absicherung von pflegenden Angehörigen innerhalb der bereits bestehenden Systeme! 


 


Die Rückmeldungen aus der Bevölkerung leisten einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung unseres Sozial- und Gesundheitssystems. Daher danken wir Ihnen im Namen der Frau Sozialministerin nochmals für Ihr Feedback! 


Wir verbleiben abschließend mit den besten Wünschen! 


Mit freundlichen Grüßen


Service für Bürgerinnen und Bürger


Bundesministerium für Arbeit, Soziales,


Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz


Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT


Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement,


Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen


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Unser Schreiben:


Sehr geehrter Frau Bundesministerin Schumann!

Wir wenden uns heute mit der Bitte um Aufklärung an Sie. 

Wir,  das sind pflegende und betreuende Eltern. 

Es geht um die bundeseinheitliche Umstellung der Sozialhilfe,  die zukünftig vom AMS für alle arbeitsfähigen Menschen zwischen 15 und 65 bearbeitet und gesteuert werden soll, so wie es bisher in Wien bereits bei den U 25jährigen gehandhabt wird. 

Was ergibt das nun für Eltern,  die ihre Kinder und erwachsenen Töchter und Söhne mit Behinderungen und Pflegestufen zu Hause betreuen, pflegen und versorgen?

Wir konnten bisher nur in Erfahrung bringen,  dass "dauerhaft arbeitsunfähige" Menschen davon ausgeschlossen werden sein sollen.

Unsere Befürchtung scheint sich dahin gehend zu bewahrheiten,  dass man mit Zutun der Bundes-SPÖ, auf Bundesebene das Anstellungsmodell für pflegende Angehörige einführen möchte. Zumindest sind diese Zeichen für uns gegeben.

Frei nach dem Motto "Ihr habt eh die "Wahlmöglichkeit ", nämlich zu arbeiten,  weil ja alle einen Beitrag leisten müssen,  oder euch anstellen zu lassen" und uns Angehörige so für dumm verkauft. Im Übrigen ist jahre- und jahrzehnte lange Pflege tatsächlich Schwerarbeit. 

Nicht nur,  dass es keine echte Wahlmöglichkeit bedeutet,  ist das Anstellungsmodell gegenüber der derzeitigen Regelung in Wien,  absolut Existenzbedrohend und auch sehr übergriffig,  sowohl gegenüber der Angehörigen, als auch der Betroffenen. 

Viele werden wegen der finanziellen Einschränkungen deren erwachsene Töchter und Söhne aus den Tagesstrukturen nehmen müssen,  weil die finanziellen Mittel einen Besuch nicht mehr gewährleisten werden können. 

Und was machen Eltern von minderjährigen Kindern mit Behinderungen,  deren Kinder aufgrund der spezifischen Bedürfnisse Kindergarten oder Schule nur 1 oder 2 Stunden täglich besuchen können? Die Pädagogen erwarten von den Eltern,  sehr verständlicherweise,  dass diese deren Kinder nach nur kurzer Besuchszeit wieder abholen,  weil diese Kinder,  meist mit Neurodivergenz, mit einem längeren Besuch in KIGA oder Schule überfordert wären.  Wie stellt man sich das bitte zukünftig vor,  wenn die Eltern jetzt zusätzlich unter Druck geraten werden? Geht es ums Kindeswohl oder ausschließlich darum die "stille Reserve " in den Arbeitsmarkt zu holen. Und zwar ohne Rücksicht auf Verluste. 

Leider wird sich seitens der Politik sehr bedeckt gehalten und es gibt diesbezüglich keine offene und aus unserer Sicht auch fehlende Kommunikation. 

Wir ersuchen daher um eine Rückmeldung und Aufklärung darüber,  wie es für pflegende Eltern bundeseinheitlich  weitergehen wird und ob Ausnahmeregelungen bei Bezug von Sozialhilfe,  wie bisher, angedacht ist oder nicht. 

Bisher gab es für die Angehörigen eine "Ausnahmeregelung ", bei zeitlichem überwiegenden Mehraufwand ab Pflegestufe 3. Niemand ist bereit hier mit offenen Karten zu kommunizieren,  ob und wie das aufrecht bleiben könnte oder ob diese Regelung zukünftig hinfällig sein wird. 

Auf diesbezügliche Rückmeldung wartend und dafür dankend im Voraus verbleiben wir 

 

mit freundlichen Grüßen 


Claudia Sengeis 

I.V


SHG und Initiative ENTHINDERT 


Claudia Sengeis und Jasmina Urosevic

Dienstag, 29. April 2025

Weil es immer wieder Thema ist...was bedeutet der Begriff

PDA, oder Pathological Demand Avoidance, ist ein Verhaltensprofil, das bei Personen mit Autismus oder anderen Entwicklungsstörungen beobachtet werden kann. Es zeichnet sich durch eine extreme Vermeidung von Anforderungen und Erwartungen aus, die nicht selbst gewollt sind

PDA ist kein eigenständiger Diagnosebegriff, sondern ein Subtyp, der innerhalb der Autismus-Spektrum-Störung (ASS) oder anderer Entwicklungsstörungen auftritt. 

Merkmale eines PDA-Profils:

  • Extreme Vermeidung von Anforderungen:
    Personen mit PDA zeigen einen starken Widerstand gegen jegliche Anforderung, die ihnen von außen auferlegt wird, insbesondere wenn diese nicht freiwillig angenommen werden. 
  • Ausgeprägtes Autonomie- und Kontrollbedürfnis:
    Sie haben ein starkes Bedürfnis nach Selbstbestimmung und Kontrolle über ihre Umgebung und ihr Verhalten. 
  • Sozial-manipulative Strategien:
  • Um Anforderungen zu vermeiden, können sie sozial-manipulative Verhaltensweisen einsetzen, wie z.B. oberflächliche Geselligkeit oder das Durchsetzen ihrer eigenen Bedürfnisse. 
  • Affektlabilität und Impulsivität:
    Sie können starke Stimmungsschwankungen und Impulsivität zeigen. 
  • Zwanghaftes Verhalten:
    Es können zwanghafte Verhaltensmuster auftreten, die sich auf bestimmte Personen oder Situationen konzentrieren. 
  • Maskierung von Schwierigkeiten:
    Es kann sein, dass PDA-Verhaltensweisen maskiert oder verdeckt werden, so dass sie nicht sofort erkennbar sind. 
  • Schwierigkeiten in Bezug auf soziale Interaktionen:
    Die soziale Kompetenz kann oberflächlich wirken, aber bei genauerer Betrachtung Einschränkungen aufweisen. 

  • Hilfreiche Ansätze bei PDA:
Da PDA nicht gleich PDA ist, ist es wichtig, die Bedürfnisse jeder einzelnen Person zu verstehen und den jeweiligen Ansatz zu finden. Hilfreiche Ansätze können sein: 
Individualisierung:
Die Unterstützung sollte an die spezifischen Bedürfnisse und Stärken der Person angepasst werden. 
  • Positive Verstärkung:
    Belohnungen und Anerkennung für selbst gewählte Aktivitäten und Erfolge. 
  • Erarbeitung von Regeln und Grenzen:
  • Clare und konsistente Erklärungen und Regeln, die jedoch auch flexibel und anpassungsfähig sein sollten. 
  • Förderung der kreativen und individuellen Interessen:
    Bereitstellung von Möglichkeiten für selbstgewählte Aktivitäten und Interessen. 
  • Unterstützung durch Fachkräfte:
    Psychologen, Pädagogen und andere Fachkräfte können bei der Entwicklung geeigneter Förderansätze helfen. 

  • PDA und Schulabsentismus:
Bei Kindern und Jugendlichen mit PDA kann Schulabsentismus ein häufiges Problem sein. Das starke Bedürfnis nach Kontrolle und die Vermeidung von Anforderungen können dazu führen, dass sie die Schule meiden. Eine unterstützende und verständnisvolle Herangehensweise ist hier besonders wichtig. 
Wichtiger Hinweis:
Es ist wichtig zu betonen, dass PDA ein Verhaltensprofil und nicht eine eigenständige Diagnose ist. Die Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung oder anderer Entwicklungsstörungen sollte durch qualifizierte Fachkräfte gestellt werden. 

...

 Zur Info!

Die in arge budgetäre Bedrängnis geratene ÖGK hat nun ein Sparpaket im Rahmen einer Sitzung des Verwaltungsrates beschlossen: Beschränkungen bzw. Genehmigungspflichten ab 1. Juli bei CT/MRT und Physiotherapien. Bei Krankentransporten (nicht zeitkritischen) werden die Fahrten zur Ärztin/zum Arzt bzw. ins Krankenhaus per Selbstbehalte vergebührt: Krankenbeförderung (Rettungsfahrt) mit einfacher Rezeptgebühr (7,55 Euro), Krankentransporte (also Taxifahrten) mit zweifacher.

Daneben soll auch noch der Eigenkostenanteil für orthopädische Maßschuhe angehoben werden - von 58,14 auf 75 Euro pro Paar. Vitamin-D-Tests werden nur bei medizinischer Notwendigkeit verrechenbar sein und sinnvolle Maßnahmen wie Prostata-Screening, hautärztliche Muttermal-Vorsorge sowie Cholesterin-Bestimmung sind zu prüfen und zu optimieren - heißt es von der ÖGK.

Darüber hinaus wird die ÖGK auch bei sich selbst sparen und will damit dann 2026 eine schwarze Null schreiben. Ebenfalls wird die ÖGK noch mit der Ärzteschaft in Kontakt treten. Am Tisch liegt mal, dass die Mediziner-Honorare nicht mehr steigen dürfen, als die Beiträge. Wir sehen uns das natürlich genau an.


 

Donnerstag, 24. April 2025

Empfehlung

Weil es wieder mal Thema war,  Wien,  und wohin bei Autismus und Intelligenzminderung mit psychischen Belastungen und psychiatrischen Herausforderungen:


https://psd-wien.at/einrichtung/somba

Dienstag, 22. April 2025

Pflegende Angehörige/Eltern und die geplante Sozialhilfe neu NEU

Und weil das AW-MAIL seitens der Stadt Wien zum Thema Sozialhilfe neu NEU für pflegende und betreuende Eltern von Kindern und erwachsenen Töchtern und Söhnen mit Behinderungen äußerst unbefriedigend war, haben wir uns erlaubt heute auch noch ein Mail an die neue Bundesministerin für Soziales, Korinna Schumann , zu senden. 


Wir halten euch auf dem Laufenden, ob es zukünftig auch weiterhin und evtl. bundeseinheitlich,  hier eine Regelung geben wird oder eben nicht.


SHG und Initiative #enthindert 

Claudia und Jasmina