Samstag, 17. Februar 2024

Und weil wir euch wirklich nichts vorenthalten wollen,...

... hier nun ein Schreiben des FSW zu unserem Schreiben bezüglich Fehltageregelung, welches wir dankenswerterweise per Mail erhalten haben :


Sehr geehrte Frau Sengeis,

sehr geehrte Damen und Herren,

die in Ihrem Schreiben vom 17.1.2024 geäußerten Sorgen und Bedenken, dass Kund:innen durch unverschuldete Fehltage in der Tagesstruktur in finanzielle Bedrängnis geraten könnten bzw. befürchten, dass sie ihren Betreuungsplatz verlieren, kann ich aus menschlicher Sicht durchaus nachvollziehen.

Wie Sie selbst schreiben, ist natürlich auch die Finanzierbarkeit all dieser Leistungen ein zentrales Thema. Der Fonds Soziales Wien (FSW) unterstützt im Jahr rund 15.000 Menschen mit Behinderung durch zahlreiche unterschiedliche Angebote. Im Jahr 2022 wurde ein Gesamtbudget von rund € 364 Mio. investiert, um die Lebensqualität der Menschen mit Behinderung zu verbessern. 

Zu Ihrer konkreten Frage der Fehltageregelung: Das Chancengleichheitsgesetz Wien sieht an sich keine Fehltage vor. Der FSW hat aber in seiner ergänzenden spezifischen Richtlinie für die Leistung Tagesstruktur festgehalten, dass die Partnerorganisationen maximal 50 Fehltage pro Kund:in und Jahr im Rahmen der Betriebstageregelung mit dem FSW verrechnen können. Aktuell ist dabei der Grund der Abwesenheit nicht relevant. 

Für den Fall einer absehbaren längeren krankheitsbedingten Abwesenheit sind die Partnerorganisationen angehalten, die Kund:innen vorübergehend abzumelden, damit diesen keine Kosten durch Platzhaltegebühren entstehen. Der FSW hat in seinen Richtlinien auch klar festgehalten, dass Tagesstrukturanbieter Kund:innen keinesfalls eine Platzhaltegebühr verrechnen dürfen, die höher ist als der mit dem FSW vereinbarte Tagsatz.

Mir ist es ein großes Anliegen, angebotene Leistungen für Menschen mit Behinderung bedarfsgerecht und zeitgemäß zu gestalten, auch in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Fonds Soziales Wien hat bereits Ende 2023 mit der Evaluierung der Fehltageregelung gestartet, um Vorschläge für eventuell neue Regelungen zu erarbeiten. Selbstverständlich auch unter dem Aspekt der Finanzierbarkeit sämtlicher Angebote für Menschen mit Behinderung. 

Mit freundlichen Grüßen

____________¬¬¬¬¬__

Susanne Winkler, MA

Geschäftsführerin

 

FONDS SOZIALES WIEN

Geschäftsführung | Geschäftsbereich Leistungen & Service

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