Dienstag, 11. April 2023

❗Wir haben heute eine ganz wichtige Information rein bekommen ❗

Vielen ♥️lichen Dank, liebe Irene Promussas von Lobby4Kids - Kinderlobby für diese wichtige Information!!

Es geht um die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung!

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liebe mitglieder,
in  den osterferien erreichte mich ein rückruf der pva zu unserer anfrage  bezüglich selbstversicherung für pflegende angehörige bei gleichzeitiger  meldung beim ams.
seit 1.1.23 hat der gesetzgeber eine  änderung vorgenommen, wonach prinzipiell keine selbstversicherung für  pflegende angehörige mehr möglich ist, wenn sie gleichzeitig eine  teilversicherung, sprich leistung vom ams etc bekommen. auf meine frage,  warum es keine ankündigung gab, wurde ich an den geetzgeber verwiesen,  mein nachbohren, warum die pva selbst nicht ihre mitglieder  benachrichtigt hätte, blieb unbeantwortet.
ich versuche das  beamtendeutsch leicht zu übersetzen, zumindest gestand man zu, dass das  kleingedruckte im bescheid nicht für alle verständlich sein werde:
es  wird jetzt unterschieden zwischen paragraph 18 a u b, ältere u jüngere  zu pflegende angehörige, aber es gibt überschneidungen.
WICHTIG:  bei zu pflegenden angehörigen ab stufe 3 kann man sehr wohl wieder um  selbstversicherung ansuchen, auch bei glz. ams bezug!
und:  pflegende angehörige, die bis jetzt noch nie so eine selbtversicherung  in anspruch genommen haben, können dies nun bis rückwirkend 1988 tun.  sie wird dann bis zu 120 monate gewährt. es empfiehlt sich also, einen  antrag direkt an die pva zu stellen, mit den entsprechenden  sozialversicherungsnummern an pva-lsw@pensionsversicherung.at oder  pva-lsw@pva.sozvers.at.
es wurde mir zugesagt, dass jeder fall  individuell angesehen wird, daher empfehle ich dringend, einen  entsprechenden antrag zu stellen.

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