Vielen ♥️lichen Dank, liebe Irene Promussas von Lobby4Kids - Kinderlobby für diese wichtige Information!!
Es geht um die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung!
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liebe mitglieder,
in den osterferien erreichte mich ein rückruf der pva zu unserer anfrage bezüglich selbstversicherung für pflegende angehörige bei gleichzeitiger meldung beim ams.
seit 1.1.23 hat der gesetzgeber eine änderung vorgenommen, wonach prinzipiell keine selbstversicherung für pflegende angehörige mehr möglich ist, wenn sie gleichzeitig eine teilversicherung, sprich leistung vom ams etc bekommen. auf meine frage, warum es keine ankündigung gab, wurde ich an den geetzgeber verwiesen, mein nachbohren, warum die pva selbst nicht ihre mitglieder benachrichtigt hätte, blieb unbeantwortet.
ich versuche das beamtendeutsch leicht zu übersetzen, zumindest gestand man zu, dass das kleingedruckte im bescheid nicht für alle verständlich sein werde:
es wird jetzt unterschieden zwischen paragraph 18 a u b, ältere u jüngere zu pflegende angehörige, aber es gibt überschneidungen.
WICHTIG: bei zu pflegenden angehörigen ab stufe 3 kann man sehr wohl wieder um selbstversicherung ansuchen, auch bei glz. ams bezug!
und: pflegende angehörige, die bis jetzt noch nie so eine selbtversicherung in anspruch genommen haben, können dies nun bis rückwirkend 1988 tun. sie wird dann bis zu 120 monate gewährt. es empfiehlt sich also, einen antrag direkt an die pva zu stellen, mit den entsprechenden sozialversicherungsnummern an pva-lsw@pensionsversicherung.at oder pva-lsw@pva.sozvers.at.
es wurde mir zugesagt, dass jeder fall individuell angesehen wird, daher empfehle ich dringend, einen entsprechenden antrag zu stellen.
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