Dienstag, 4. April 2023

Thema Sozialhilfe /Mindestsicherung - Verfügbarkeit der eigenen Arbeitskraft am Arbeitsmarkt

Okay, wir haben also tatsächlich vergessen, dass doch jetzt in Wien auch noch die Osterferien sind, also, sofern es ein AW-Schreiben geben wird, kann das nun dauern!

*****

Lt. Information der Lichterkette gibt es am 19.04.2023 vor dem Ballhausplatz ab 10.00 Uhr eine Kundgebung der Plattform Sichtbar werden / Armutskonferenz.

Auch wir werden uns dieser Kundgebung anschließen. Es wird dort nämlich um das Thema Sozialhilfe gehen, die ja in vielen Bereichen Verschlechterungen ergeben hat. Bei der Sozialhilfe geht es ja ausschließlich um einen Maximalwert, welcher einer Kann-Bestimmung unterliegt, während es bei der Mindestsicherung um das Mindeste zur Existenzsicherung geht. 

***

Es kann doch bitte nicht sein was da gerade abgeht!!

Es betrifft meist Mütter und insbesondere Alleinerziehende. Es geht um die Verfügbarkeit der eigenen Arbeitskraft am Arbeitsmarkt (Ja, wir wissen, daß war immer schon so, deshalb ist es trotzdem nicht korrekter)! 

OK, jetzt hat man uns erklärt, alles kein Problem, die Betroffenen sollen sich einfach beim AMS als arbeitssuchend melden, denn mittels Vorzeigen einer Diagnose bekäme man innerhalb von zwei bis drei Monaten sowieso einen I-Platz in einem Kindergarten. Stimmt so nicht ganz und zum Einen ist ein I-Platz nicht gleich ein I-Platz und zum Anderen gibt es Diagnosen, wo ein normaler I-Platz nicht ausreichend ist, weil auch dort die Anzahl der Kinder zu groß ist und durchaus ein Problem darstellen kann. Von diesen Plätzen gibt es allerdings zu wenige und wenn man hört, dass es bei manchen Anbietern hier Wartelisten von 500 bis 700 Kindern gibt, dann kann man sich ausrechnen, dass sich da was nicht ausgeht. Außerdem, warum müssen gerade diese Kinder immer quer durch die Stadt fahren, weil es in Wohnnähe keine Angebote gibt? 🤔 Im ländlichen Bereich scheint es noch düsterer zu sein! 

Wie auch immer, was nicht passend ist, das wird einfach "passend" gemacht. Die Entscheidung darüber liegt ja in dem Fall nicht bei den Eltern.

Also, hast Du, aus welchen Gründen auch immer, keinen passenden Betreuungsplatz, dann kannst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Es gibt tatsächlich Kinder mit Diagnosen, die (noch) keine erhöhte Familienbeihilfe haben, weil das Verfahren andauerd und auch gar nicht gesagt ist, ob die erhöhte Familienbeihilfe nicht erst mal abgelehnt wird und /oder die kein Pflegegeld zugestanden bekommen, weil es hauptsächlich um Betreuung und nicht um Pflege geht! Aber selbst wenn, ist das ein Prozess, der nicht von heute auf morgen abgeschlossen ist. Die Verfahren können alle dauern! 

Kannst Du dem Arbeitsmarkt also nicht zur Verfügung stehen, dann steht Dir auch keine Existenzsicherung zu (Sozialhilfe /Mindestsicherung). Das ist im Sozialhilfegesetz scheinbar so verankert, obwohl es lt. Sozialministerium hier für die Länder Spielräume gäbe. 🤔

Somit geht es in eine unaufhaltsame und nicht vorhersehbare Abwertsspirale!

Ja, ja, "da gibt es doch sicher andere Lösungen", "ich musste da auch durch", "andere haben es ja auch geschafft", die "Soziale Hängematte", bla, bla, bla!

Nur weil mich ein Thema gerade selbst nicht betrifft, heißt das nicht, dass es für den Einen oder Anderen nicht vorhanden ist!!!

Ein unglaubliches Pingpong Spiel geht damit um die Zuständigkeiten einher!

Das Sozialministerium bestätigt, dass die Länder hier genügend Spielraum hätten um hier selbst zu entscheiden. Die Länder erklären, dass sie da nichts machen können, weil ja da eigentlich das Arbeitsministerium zuständig sei. Im Grunde ist also niemand zuständig und wenn Du dem Arbeitsmarkt wegen fehlender Kinderbetreuung nicht zur Verfügung stehen kannst, dann hast halt schlicht und einfach ein Pech gehabt.

***

Im Übrigen nur so nebenbei, ja, wenn man ein Kind ab Stufe 3 (in NÖ ab Stufe 1) zu Hause den überwiegenden Teil seiner Zeit pflegt, dann braucht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen - leider interessiert das nur scheinbar auch nicht alle, weil lt. Rückmeldung von Eltern seitens des AMS erklärt werde, solange es keine Weisung der Landeshauptleute gäbe, sei die Pflegestufe des Kindes bei der Verfügbarkeit der eigenen Arbeitskraft irrelevant!

***

Ach ja und zu guter Letzt, liebe Betroffene, "wenn ihr nicht arbeiten gehen wollt, euer Kind nicht vorschieben könnt, dann sucht euch halt einen Partner, der euch aushält" oder "dann bitte in ein Vollinternat, denn dann ist das Problem gelöst"! Von solchen und ähnlichen Aussagen wird uns ebenfalls berichtet!

Tja, das ist das soziale Österreich Stand 2023!

Die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung wurde ja ebenfalls ganz still und leise gekürzt und teilweise für Betroffene mit Abschluss Dezember 2022 revidiert.

***

Es ist eben nicht richtig, dass NIEMAND in diesem Land zurück gelassen wird, es ist nicht richtig, dass es sich alle Bezieher einer Sozialhilfe in der Hängematte gemütlich machen (manche bekommen diese erst gar nicht) und es ist eine Schande für Österreich, wie man mit Menschen umgeht, die keine Möglichkeit haben, sich es selbst zu richten (aus welchem Grunde auch immer)!!

Es ist halt nur egal, solange es mich bloß nicht selbst betrifft! Sicher, da draußen gibt es mittlerweile genug Menschen, die selbst genügend Existenzängste haben, genau deshalb sollte man vielleicht nicht immer nur nach unten treten, denn noch schlimmer geht definitiv immer!

Hier unser Schreiben an den Wiener Bürgermeister Ludwig! Wien wirbt ja immer damit, dass niemand in der Stadt zurück gelassen wird, das ist leider so nicht richtig, obwohl Wien in einigen Bereichen besser agiert, als andere Bundesländer. Trotzdem, ist dies ein trauriges Beispiel, wie es nicht gehen sollte. ⬇️

(Wessen Zuständigkeitsbereich auch immer dies nun sein sollte 😉)

Mit liebem Gruße!

Claudia, Jasmina und Christine

SHG und Initiative ENTHINDERT





Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen