Sehr gut erklĂ€rt! đđđ
Eine wichtige Zusatzinfo zu folgendem Teil :
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Wichtig!! Ab Pflegestufe 3 kann sich der Pfleger/in ĂŒber den zu Pflegenden pensionsversichern lassen. Dazu gibt es einen Antrag bei der PVA. Es wird, entsprechend der vorherigen BerufstĂ€tigkeit, in die Pensionskasse eingezahlt. Damit zumindest eine finanzielle Absicherung besteht. Du arbeitest schlieĂlich mehr den je, verpass das bloĂ nicht!
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Wer ein Kind mit Behinderungen pflegt, der kann sich ĂŒber die PVA auch ohne Pflegestufe des zu pflegenden Kindes, selbstversichern in der Pensionsversicherung, wenn zumindest erhöhte Familienbeihilfe zusteht ❗
https://hoffengegenhoffnung.wordpress.com/2021/10/26/wichtige-informationen/
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