Dienstag, 27. September 2022

Via Facebook-Seite Hoffen gegen Hoffnung

Sehr gut erklĂ€rt! 👏👏👏


Eine wichtige Zusatzinfo zu folgendem Teil :


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Wichtig!! Ab Pflegestufe 3 kann sich der Pfleger/in ĂŒber den zu Pflegenden pensionsversichern lassen. Dazu gibt es einen Antrag bei der PVA. Es wird, entsprechend der vorherigen BerufstĂ€tigkeit, in die Pensionskasse eingezahlt. Damit zumindest eine finanzielle Absicherung besteht. Du arbeitest schließlich mehr den je, verpass das bloß nicht!


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Wer ein Kind mit Behinderungen pflegt, der kann sich ĂŒber die PVA auch ohne Pflegestufe des zu pflegenden Kindes, selbstversichern in der Pensionsversicherung, wenn zumindest erhöhte Familienbeihilfe zusteht ❗



 https://hoffengegenhoffnung.wordpress.com/2021/10/26/wichtige-informationen/

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