Thema Kurzzeitunterbringung!
Was macht man, wenn man plötzlich als Elternteil oder Angehöriger eines Menschen mit Behinderungen selbst krank wird?
Wer unterstützt dann? Die Familie?
Im Optimalfall ja, aber...
... was, wenn keine anderen Familienangehörigen da sind, oder nicht helfen wollen /können?
Natürlich gibt es die Möglichkeit einer Kurzzeitunterbringung, doch wir bekommen immer wieder Rückmeldungen, dass die nicht optimal sind und es viel zu wenige Plätze gibt.
Manche Krankenhäuser nehmen den zu Pflegenden z. B, bei Krankenhausaufenthalt, mit auf, aber das ist nur selten möglich und durch Corona massiv erschwert!
Es bräuchte hier auch die Möglichkeit einer vorübergehenden Unterstützung und Begleitung für zu Hause und zwar auch für Menschen mit Behinderungen über 18!
Lasst uns Teilhaben und versteht, dass in solch einer heiklen Situation die eigenen 4 Wände zu Hause wichtig wären. Dafür müssen die Rahmenbedingungen geschaffen werden und das ganz schnell. Auch die Möglichkeit der Kurzzeitunterbringung sollte, für den Fall, dass es tatsächlich keine andere Lösung gibt, erweitert werden.
Für den Fall des Todes eines Elternteils oder Angehörigen braucht es die Möglichkeit für Vorkehrungen. Die gibt es derzeit nicht. Aufgrund des neuen Erwachsenenschutzgesetzes ist dies rein rechtlich im Moment nicht machbar. Man kann Wünsche zwar notariell hinterlegen, doch die Behörde kann diese ignorieren. Der zu pflegende vertretene Mensch ist dann eventuell dem Willen der Behörden ausgeliefert, denn eine tatsächliche Selbstbestimmung für vertretene Personen gibt es nicht.
Es braucht also individuelle Lösungen für Vorkehrungen und eine Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.
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