Mittwoch, 4. August 2021

❗Mindestsicherung Wien ❗

 Uns ist es wichtig, dass wir transparent sind und wichtige Informationen auch tatsächlich alle erhalten, die es betrifft und die es benötigen!


Leider wird ja das neue Sozialhilfegesetz in den meisten Bundesländern voll und ganz umgesetzt und es kommt teilweise zu erheblichen Einbußen, insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen. Der Bonus wird in vielen Fällen "verschluckt".


Aufgeregt hat man sich viel und schon oft, genützt hat es bisher leider wenig!


Es kommt leider sehr häufig vor, dass Eltern und Angehörige die unterschiedlichsten Informationen erhalten! Meist liegt die Richtigkeit dann irgendwo dazwischen.


❗Zur Info❗

❗Wien bezüglich Mindestsicherung❗


Gerade hat mich eine Frau Horvath, im Auftrag des Büros von Bürgermeister Ludwig, von der Servicestelle MA 40 angerufen!


Leider ist das Gesetz sehr komplex und daher von Fall zu Fall abweichend.


Derzeit ist Folgendes in Wien gültig und kann sich jederzeit wieder ändern.


Für ALLE erwachsenen Töchter und Söhne gilt, dass die Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind, wenn  besagtes Kind den Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann. Dies gilt bis zur Vollendung des 25en Lebensjahres.


Also, ab 26 wird eine eigene Bedarfsgemeinschaft schlagend und derzeit KEIN Unterhalt angerechnet. 


Ausnahme:Wenn ein erwachsener junger Mensch mit beiden Elternteilen im gemeinsamen Haushalt lebt, dauerhaft arbeitsunfähig ist und einen Grad der Behinderung von 100% hat, dann gilt der Antrag auf eine eigene Bedarfsgemeinschaft bereits ab 18.


Lebenslager Unterhalt für Menschen mit Behinderungen steht im Bundes-Gesetzestext, wird aber in Wien, zumindest derzeit, nicht umgesetzt!


Bei näheren Fragen für den Einzelfall sollt ihr euch bitte unbedingt an die Servicestelle der MA 40 wenden unter : 01 40008040 Es gibt dann binnen 3 Werktagen einen Rückruf.


*****


Eine weitere wichtige Information, weil es auch hier permanent die unterschiedlichsten Aussagen dazu gibt, es gibt derzeit keine rechtliche Grundlage für ein verpflichtendes Mündelgeldkonto! Pflegegeld, Familienbeihilfe, Mindestsicherung, etc., dürfen derzeit auch weiterhin postalisch angewiesen werden.


Liebe Grüße Claudia, Jasmina und Christine



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