Montag, 11. Januar 2021

Fixieren in der Psychiatrie

 +++Hier ein kurzes Update+++


Fixierung, Einsperren und Medikamentengabe gegen den eigenen Willen, also Fremdbestimmt, ist in der Psychiatrie immer noch erlaubt! Deeskalation wäre wohl sinnvoller, aber die Entscheidungsträger können sich für Ersteres dann entscheiden, wenn "Fremd- oder Selbstgefährdung" im Spiel sind!


Tipp 1: Bei Einlieferung gegen den Willen des Patienten, unbedingt den Patientenanwalt des zuständigen KH einschalten. Binnen 3 Tagen, solange darf der Patient festgehalten werden, muss der Patientenanwalt informiert werden und bei Bedarf das Gericht angerufen werden.


Ist der psychisch kranke Patient erwachsen und hat keine Vertretung, dann haben Angehörige grundsetzlich kein Recht auf Einbindung in das Geschehen!


Darum Tipp 2: Sollte der psychisch kranke Patient aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung in eine medizinische Notlage kommen, dann wäre eine zuvor bestellte gewählte Vertretung für diesen Notfall sehr sinnvoll.

Eine gewählte Vertretung kann NUR der Betroffene selbst beantragen und NUR für die Abdeckung eines Lebensbereichs, eben z.B. für medizinische Notfälle. Alle anderen Lebenbereiche bleiben unangetastet.


Nähere Auskünfte dazu bekommt man beim 


https://vertretungsnetz.at/home


++++++++++


Leider scheint es in manchen psychiatrischen Stationen bzw. KH und Einrichtungen in Österreich immer noch "Gang und Gebe" zu sein, dass man Menschen mit psychischen Erkrankungen einsperrt, medikamentös "ruhig stellt" und fixiert, statt zu deeskalieren und zum Wohle des Patienten zu handeln.😠😭


https://www.bizeps.or.at/volksanwaltschaft-prueft-2021-schwerpunktmaessig-die-psychiatrie/


#bizeps #volksanwalt #menschenmitpsychischenerkrankungen #lichterkette




Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen