Samstag, 28. Juni 2025

Elternempfehlung

Wir danken herzlich! 👍🫶

Hier wieder ein Tipp für Kinder im Autismus Spektrum, aber auch für Kinder mit ADHS oder anderer Neurodivergenzen.


Matten zum Fühlen und Sinne berühren. Sie sind sehr handlich, können eine beruhigende Wirkung haben und sind auch für unterwegs geeignet, weil man sie leicht in einer Tasche unterbringt.




Dienstag, 24. Juni 2025

Heute fand unser letzter ...

...Stammtisch vor Ort vor der Sommerpause statt.

Wir wünschen euch allen da draußen einen schönen Sommer.🌞 Passt gut auf euch und eure Lieben auf und bleibt g'sund, insbesondere bei den teilweise sehr hohen Temperaturen..🫶🤗

Wir sehen uns hoffentlich wieder, in alter Frische, 

am 26.08.2025, 

bei unserem alljährlichen Picknick im Park🌳, im Türkenschanzpark, beim Vierziger Teich.

Für unsere Onliner 💻 gibt es auch im Juli einen Stammtisch, nämlich am 

12.07.2025, von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr über Teams.

Der Link kann zeitnah wieder zugeschickt werden. In unserer Austauschgruppe, aber jetzt neu, auch in unserer WhatsApp Gruppe, werden Link und Terminerinnerungen, betreffend Stammtisch, rechtzeitig und regelmäßig zugesendet.

Ganz liebe Grüße und habt eine schöne und möglichst erholsame, stressfreie Zeit . Wir drücken euch dafür die Daumen.🍀🙏🍀


SHG und Initiative Enthindert 

Claudia und Jasmina 🤗



Donnerstag, 19. Juni 2025

Erwachsenenschutzgesetzes, ...

 ...welches trotz vieler Stellungnahmen von Vereinen, dem ÖBR und Organisationen gegen die geplante Verschärfung,  nun mit 1. Juli bereits in Kraft treten soll. Es geht, wie immer, ums liebe Geld!

Angehörige applaudieren, weil die Vertretung nun für 5 statt für 3 Jahre gelten soll. 

ABER, was bedeutet dies für Betroffenen? 

Man muss sich einfach nur fragen,  ob man das für sich selbst,  wenn es einem selbst betreffen würde,  wollen würde. 🤔

Wohl eher NICHT!


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Erwachsenenschutzgesetz bisher vs. Sachwalterschaftsgesetz (die verschärfte neue  Gesetzeslage, die bereits mit 1. Juli 2025 in Kraft treten wird)

Bisher:

Max. 3 Jahre Vertretung inklusive Neubewertung nach diesen 3 Jahren bzw. automatischer Auflösung nach Zeitablauf

Verpflichtendes ! Clearing sowie die Möglichkeit eines Clearing Plus (insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen) sind wichtig und richtig um tatsächliche Bedarfe abzufragen und Selbstbestimmung zu gewährleisten.

Auch das benötigte ärztliche Attest,  welches alle 3 Jahre erneuert werden muss,  ist notwendig um den tatsächlichen Zustand eines Betroffenen zu beleuchten.

Die 3-jahres-Frist ist sowohl für den Betroffenen,  aber auch für den Vertreter eine Qualitätssicherung und Kontrolle, ob und in welcher Weise eine Vertretung weiterhin notwendig scheint oder eben nicht.

Das MUSS die Möglichkeit zu geben hier die Selbstbestimmung entfalten zu können ist unbedingt positiv zu bewerten,  weil der Betroffene Hilfe zur Selbsthilfe und Selbstführsorge in vielen Fällen  (aber natürlich nicht in allen - insbesondere bei schwerer Mehrfachbehinderung und schwerer Intelligenzminderung) erlernen und erlangen kann.

NEU:

Die Ausweitung der Befugnisse, voraussichtlich notwendige fehlende Clearingverfahren und Dauer der Erwachsenenvertretung (5 Jahre)  ist mit dem alten Sachwalterschaftsgesetz zu bewerten und entspricht in keinem Fall der UN-BRK, ist also auch EU-rechtlich mehr als fragwürdig.

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Beispiel 1:

Herr X ist hat durch ein Clearing für sich selbst eine Erwachsenenvertretung beantragt,  weil er in finanziellen Belangen aufgrund seiner psychischen Erkrankung und einer leichten Intelligenzminderung nach dem Tod der Mutter,  die ihn bis dahin unterstützt hat,  gerade überfordert ist.

Er hat nun 3 Jahre Zeit sich zu erholen,  zu sammeln um danach wieder selbstständig seine finanziellen Belange erledigen zu können. Während dieser Zeit ist seine Erwachsenenvertretung verpflichtet bestmöglich für den Herrn die finanziellen Belange zu ordnen, evtl. Schulden und offene Forderungen zu tilgen und für ihn sämtliche Kosten abzudecken. Einnahmen und Ausgaben müssen genau gelistet sein.

Herr X freut sich schon,  wenn die 3 Jahre um sind und er wieder selbstständig für seine Belange Verantwortung übernehmen kann.

Mit dem verschärfen Gesetz hätte Herr X jetzt kein Clearing,  keine Möglichkeit seine Sicht der Dinge darzustellen und wäre nach so langer Zeit auch fraglich,  in wie weit seine Selbstständigkeit,  sein Selbstwertgefühl es zulassen würde,  überhaupt noch für sich selbst einstehen zu können. Auch wäre die bisherige verpflichtende Zusammenarbeit zwischen Vertreter und Vertretenem massiv gefährdet und vermutlich sehr eingeschränkt.

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Beispiel 2:

Herr Y steckt in einer Psychose, es liegt eine jahrelange psychische Erkrankung vor. Eine Vertretung steht im Raum,  doch kann in Zusammenarbeit aller Beteiligten dies dann doch noch dank Clearing verhindert werden.

Durch die Verschärfung des Erwachsenenschutzgesetzes wäre dies nicht mehr möglich und Herr Y wäre einer Vertretung ausgesetzt, die er 5 Jahre lang hinnehmen müsste ohne jegliche Möglichkeit sich dieser wieder zu entziehen. Gerade bei psychischen Erkrankungen und Belastungen kann eine Besserung auftreten und wäre eventuell schon nach kurzer Zeit eine Vertretung nicht mehr nötig. Herr Y müsste diese 5 Jahre dann zwangsweise durchstehen,  eine Besserung der psychischen Gesundung stünde diese Einschränkung dann durchaus im Wege. Selbsthilfe,  Selbstständigkeit, Selbstwertgefühl und Selbstbestimmung wären durchaus in Gefahr bzw. nicht gegeben.

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Beispiel 3:

Herr Z ist schizophren und in allen Belangen vertreten. Er lebt alleine , bekommt 3x täglich Unterstützung zu Hause. Er ist sich uneins mit seiner Vertretung,  es gibt Probleme . Er kann aber nach 3 Jahren durch ein Clearing für seine Belange einstehen und mitteilen wo die Schwierigkeiten sind und auch eine andere Vertretung beantragen bzw. evtl. auch nur noch für bestimmte Belange einfordern.

Mit dem verschärfen Gesetz und ohne Clearing hätte er keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren. Seine Selbstbestimmung wäre außer Kraft.

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Beispiel 4:

Herr A ist Neurodivergent und hat eine leichte Intelligenzminderung. Aufgrund seiner Behinderung und seiner zusätzlichen psychischen Erkrankung bekommt er eine Erwachsenenvertretung. Sein Zustand kann sich durch Therapie und Medikamenten Einnahme durchaus verbessern und ist es dann auch möglich für ihn für sich selbst zu entscheiden und für sich selbst wieder einzustehen. Er könnte seine Selbstbestimmung wieder vollkommen zurück erlangen.

Durch die Verschärfung des Gesetzes und fehlenden Clearing Maßnahmen wäre er zumindest 5 Jahre an seine Vertretung gebunden und ein selbstbestimmtes Leben für ihn nur sehr schwer machbar. Insbesondere,  weil auch Angehörige in diesem Fall mitmischen und Herrn A erklären was für ihn das Beste sei.

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Beispiel 5:

Herr B hat Angst vor einer Vertretung seitens Angehöriger, weil diese ihm regelmäßig damit drohen. Er hat Epilepsie,  scheinbar Lernschwierigkeiten,  in jedem Fall ist er durch die familiere Situation schwerer psychischer Belastung ausgeliefert. Ohne Clearing, durch die Verschärfung des Erwachsenenschutzgesetzes, wäre Herr B, vermutlich über viele Jahre, seinen Angehörigen ausgeliefert und hätte keine Möglichkeit auf Selbstbestimmung. Seine psychischen und gesundheitlichen Probleme würden sich wohl verstärken und seine eigentliche Selbstständigkeit gefährden.

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Die Begründung dafür liegt einzig darin, dass das Budget in Österreich saniert werden müsse. Es geht einzig und allein ums liebe Geld. 

Anwälte können wieder gegen ihren Willen zu Vertretungen gezwungen werden, es gibt weniger Geld für Clearings und werden somit viel weniger Clearings stattfinden oder gar nicht stattfinden. 

5 Jahre Vertretung, ohne Möglichkeit diese vorzeitig wieder los zu werden. 5 Jahre ohne Selbstbestimmung,  denn die wird auf der Strecke bleiben. Aber das Budget muss saniert werden, da haben Rechte und Selbstbestimmung scheinbar keinen Platz. 😭

Donnerstag, 12. Juni 2025

Fehlende Barrierefreiheit

Folgenden Text haben wir heute an das zuständige Stadtratbüro von Peter Hacker und an den Österreichischer Behindertenrat per Mail gesendet. 

Es geht um fehlende Barrierefreiheit für den Standort PSD Wien - Althanstraße 

Ausdrücklich weißen wir darauf hin,  dass nach unseren Recherchen,  der PSD selbst bemüht war hier nach Lösungen zu suchen und zu finden. 

Falls jemand diesbezüglich ähnliche Erfahrungen gemacht hat,  bitte bei uns melden. Dankeschön 


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Wir wenden uns heute mit einer Bitte an Sie, einer Bitte um Intervention betreffend fehlender Barrierefreiheit. 

Ausdrücklich möchten wir mitteilen, dass wir unendlich dankbar und zufrieden sind über die Einrichtungen des PSD in Wien, die mit viel Gefühl und Empathie in Krisen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Belastungen da sind. 

Wie Sie selbst wissen,  ist der PSD eine niederschwellige Einrichtung für Betroffene .

Nun haben wir Rückmeldungen,  dass der Standort PSD Althanstraße, zuständig für die Bezirke 5., 6., 7., 8., 9. und 19., leider in keinsterweise Barrierefreiheit bietet. 

Laut unserer Recherche ist der PSD hier in keinsterweise verantwortlich zu machen und war sehr bemüht zumindest Sichtbarkeit zu veranlassen. 

Dies wurde scheinbar von der zuständigen Hausverwaltung verunmöglicht.

Es gibt keine sichtbare Tafel,  keine sichtbare Beschilderung von außen. 

Auch muss man erstmal drauf kommen,  dass es auf der Seite ein Tastenfeld zu bedienen gilt um in das Haus zu kommen. 

Des weiteren muss man dann über ein paar Stufen kommen.  Mit Rollstuhl,  Rollator oder ähnlichem gibt es somit keinen Zugang zu den Aufzügen.  Im Haus selbst fehlt ebenfalls jegliche Beschilderung.  Erst durch die Eingabe am Lift kommt man in das gewünschte Stockwerk und muss hoffen,  dass der Lift das richtige Stockwerk anpeilt, weil es ja keine Beschilderung gibt. 

Erst im richtigen Stockwerk angekommen,  findet man dann eine Beschilderung in Papierform.

Warum sich die Hausverwaltung hier sträubt eine bessere Barrierefreiheit und auch eine Beschilderung von außen anzubieten,  dass entzieht sich unserer Kenntnis. 

In jedem Fall ist es aber scheinbar grob fahrlässig gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen und Belastungen auf so eine "Odyssee " zu schicken um am gewünschten Ziel anzukommen .

Für Menschen,  die sich eventuell gerade in einer psychischen Krise befinden,  kann das dazu führen,  dass sie nicht nachfragen,  sich nicht telefonisch erkundigen, etc., den Standort wieder verlassen und untverrichteter Dinge wieder gehen.  Das kann in weiterer Folge durchaus zu schweren Konsequenzen führen. 

Wir würden Sie dringend bitten hier mal nachzuforschen und zu helfen eine bessere Lösung zu finden. 

In Zeiten,  in denen Barrierefreiheit groß geschrieben wird,  sollte diese dann vor Ort auch für ALLE Betroffenen vorhanden sein. 

Wir sagen herzlichen Dank im Voraus und verbleiben 

mit freundlichen Grüßen!

SHG und Initiative ENTHINDERT 

Claudia Sengeis und Jasmina Urosevic

Mittwoch, 4. Juni 2025

Ein Artikel zum "Entzug" nach Absetzen von Antidepressiva

"Entzug" ist dabei wohl das völlig falsche Wort und sollte man sich keinesfalls!!! davon abhalten lassen Antidepressiva zu nehmen, wenn diese benötigt werden.  

Auch Nebenwirkungen haben ALLE Medikamente und muss man immer selbst und individuell entscheiden,  welche Medikamente man einnimmt. 

Der Artikel ist rein zur Information und zeigt lediglich einen anderen Blickwinkel auf und soll keinesfalls zur Abschreckung dienen. 

Antidepressiva sind ein gutes Instrument um Erkrankungen in Schach oder sich selbst stabil zu halten und sollten selbstverständlich nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden. 

Wir sind ausdrücklich NICHT gegen Antidepressiva,  wollen hier nur informieren und einen anderen Blickwinkel geben. 

https://kurier.at/wissen/gesundheit/entzugserscheinung-antidepressiva-paw-syndrom-entzug/403046956?fbclid=IwY2xjawKs9AxleHRuA2FlbQIxMQABHsS0CAKzOPqicNvK3-cRj8SfkUEJPV5ui-AcB5dw_-d9o6vGMKOcPJALi3lB_aem_Uso8u5uXwihbHNjZ2oPKKw

Dienstag, 3. Juni 2025

Bitte unterstützen!

Geht ganz schnell, tut nicht weh und hilft Betroffenen.

Es kann und darf nicht sein, dass man hier wegen Einsparungsmaßnahmen Menschen mit Behinderungen/ Menschen mit psychischen Erkrankungen wieder schlechter stellt und ihnen zu gesicherte Rechte und Verbesserungen im Erwachsenenschutzgesetzes beraubt!!

Das wäre ein Rückschritt ins alte Sachwalterschaftsgesetz und eine Katastrophe für Betroffene!

Wir bitten daher dringend um Unterstützung und Unterzeichnung und sagen herzlichen Dank im Voraus.


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Stellungnahme des Vereins Lichterkette zum Budgetbegleitgesetz 2025 zum Thema Erwachsenenschutz.


Es ist schockierend, welche Rückschritte die Regierung in diesem Bereich plant. Für uns alarmierend ist die wieder stärkere Einschränkung der Selbstbestimmung.

Wir freuen uns, wenn Sie diese Stellungnahme unterstützen:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SN/102?fbclid=IwY2xjawKr1btleHRuA2FlbQIxMQABHoHccabwCik7d1NweTz3V107lYNYYcHM0op0dqL8tQV9B93Lqd1MGkzmEvGn_aem_JEwinG1n2t85pLKKDz5VoQ