Mittwoch, 28. Januar 2026

Lugner Kino

So ein tolles inklusives Erlebnis heute! 

Herzlichen Dank an die Lugner City - Lugner Kino für so ein tolles Angebot!

Herzlichen Dank für die tolle Organisation an den ÖVSE , insbesondere an Julia.

Dustin konnte heute gemeinsam mit seinen Arbeitskollegen ins Kino gehen. Er hatte dabei so viel Freude. 

Wahnsinn, welchen Personalschlüssel es benötigt, dass alle die mit möchten, auch mit können.

DANKE an alle Begleiter und Betreuer. 

So geht Inklusion. Großartig. Ein schönes Erlebnis und ein großartiges Angebot! Die Begleitung hat nichts bezahlt, der Kinosaal war extra aufgesperrt, den Film gab es ohne Werbung und alle konnten sitzen wo sie wollten.



Aufruf

Wir möchten einen Beitrag für den Internationalen Frauentag am 8. März, in dem wir uns GEMEINSAM sichtbar machen, erstellen.

An alle Frauen da draußen, ob Mama, Oma, Schwester, Mädchen , pflegende Angehörige, Pflegefachkraft, Frau mit Behinderungen, Kassiererin beim Billa, Pädagogin, Studentin, Schülerin, Pensionistin,...was auch immer.

Wenn Du an unserer Aktion GEMEINSAM SICHTBAR MACHEN teilnehmen möchtest, dann sende uns bitte ein Foto von Dir 

an 

claudiasengeis@gmail.com 

bis spätestens 15. Februar.

Sehr gerne kannst Du uns auch Deine ganz persönliche Geschichte schicken. Ein Statement zu Deiner Situation oder was auch immer. Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt.

Wir werden die Einsendungen dann am Frauentag hier, auf Instagram und auf unserem Blog GEMEINSAM teilen.

Wir würden uns freuen, wenn auch DU mitmachen würdest.

Liebe Grüße an alle da draußen 🌺

Claudia und Jasmina 

SHG und Initiative #enthindert 

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Foto: Sitze, wie so oft, im Auto und warte. 🤣 LG Claudia 🤗





Montag, 26. Januar 2026

Kostenbeteiligung Krankentransporte ÖGK

 

Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien

Die Kostenbeteiligung betrifft ausschließlich planbare Krankentransporte ohne akuten medizinischen Anlass. Für einen Großteil der Fahrten, wie Rettungs- und Notarztfahrten sowie Fahrten zu Dialyse-, Chemo- oder Strahlentherapien wird somit kein Kostenanteil eingehoben.

https://www.heute.at/s/neue-regel-fix-oegk-hat-jetzt-wichtige-nachricht-120158014?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwdGRjcAPkY0tjbGNrA-RjQ2V4dG4DYWVtAjExAHNydGMGYXBwX2lkDDM1MDY4NTUzMTcyOAABHomDLGn1AorSbVToByNix5-uu9NSxKSsnv7GcWkQhtnOIZR8gs4pgHWWzKFw_aem_1wfvWk4qNzOaT-a2QvJqfQ




Mittwoch, 21. Januar 2026

Wiener Mindestsicherung neu NEU

Unsere Jasmina Urosevic war heute bei der Online Veranstaltung zur Kürzung der 

Wiener Mindestsicherung 

dabei. DANKE dafür.

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Hier ein paar Details:

● Zuschlag für Bedarfsgemeinschaften mit mj. Personen

Der Zuschlag für volljährige Personen in einer Bedarfsgemeinschaft mit einemminderjährigen Kind entfällt.

● Halbierung der Sonderzahlung bei Dauerleistungsbeziehern 

Die Höhe der Sonderzahlung von Personen mit Anspruch auf Dauerleistung wird auf die Hälfte des jeweiligen Mindeststandarts reduziert.

Der Behindertenzuschlag bleibt unverändert. Personen, die anstelle der Sonderzahlungen einen Behindertenzuschlag erhalten, sind von dieser Maßnahme NICHT betroffen.

●Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs bei Dauerleistungsbeziehern

Die Mietbeihilfenobergrenze für 1 volljährige Person beträgt € 667,78

Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs bisher 13,5%, neu 25%

Miete abzüglich 25% GDW ergibt den Anspruch auf Mietbeihilfe

●Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs (GDW) bei Dauerleistungsbeziehern

Der bisherige GDW bei Dauerleistungsbeziehern wird von 13,5% bei Alleinunterstützern bzw. bei Paaren 9% einheitlich auf 25 % angehoben.

Dadurch kommt es gleichzeitig durch die Erhöhung des GDW zu einer Reduktion der zusätzlichen Mietbeihilfe.

Gleiches gilt beim GDW für mj. Kinder. Bisher kein GDW, neu € 83,02 . Dieser Betrag wird bei der Mietbeihilfe reduziert. 25% des Mindeststandarts für mj. Kinder werden als Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfsbei der Berechnung der Mietbeihilfe auf die Wohnkosten angerechnet. 

●Anreizsystem für volljährige Bezieher bis zur vollendung des 25. Lebensjahres

Erhöhter variabler Mindeststandart nur mehr bei einer vollversicherten Beschäftigung, einer Lehrausbildung sowie während der Schulausbildung, welche VOR dem 18. Lebensjahr begonnen wurde. (Gilt eigentlich schon bisher seit 2018 - Mindestsicherung neu).

Die Verpflichtung an Maßnahmen des AMS teilzunehmen gilt und galt eigentlich auch schon bisher.

●Wohngemeinschaften

Für die Berechnung der Leistung von Personen, die in einer Wohngemeinschaft leben, kommt der Mindeststandart für Paare zur Anwendung.

Für die Berechnung des Anspruchs auf Leistungen der Mindestsicherung wird der Mindeststandart für Paare herangezogen.

70% für Personen über dem 25. Lebensjahr 

50% bzw. 75% für Personen BIS zum vollendeten 25. Lebensjahr

anstatt wie bisher der Mindeststandart für Alleinunterstützende.

AUSNAHME 

bei Bewohner in zielgruppenspezifischen Einrichtungen, Personen mit Dauerleistungsanspruch, Alleinerziehende ab dem 25. Lebensjahr.

Für ALLE Änderungen gilt:

Die Umstellung erfolgt von Amtswegen im Zuge der Bearbeitung. Die Neubemessung der Leistung erfolgt für den Zeitraum der noch nicht ausbezahlten Leistungen. Es entsteht durch die Gesetzesanpassung keine Rückforderung.

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Liebe Grüße 

Claudia und Jasmina 

SHG und Initiative #enthindert